gibt es zu meiner Frage irgendwo gesetzliche Regelungen o.ä. Wollte ein Haus mit einem Frontspieß bauen, allerdings darf ich keine 2 Vollgeschosse bauen. So ein Frontspieß wird Vielerorts auch als zweites Vollgeschoss angesehen, aber wo ist das festgelegt, wenn überhaupt!

Generell ist ein Frontspieß erst einmal kein Vollgeschoss; es ist jedoch baugenehmigungspflichtig und wird längs nicht am jedem Straßenraum von Bauämtern genehmigt.
Profizionelle Anfragen werden meist als Anfrsge mit selbst erstellten Zeichnungen gestellt, da damit die Gefahr einer Nichtgenehmigung deutlich vermindert wird.
Als rechtliche Grundlage gelten die jeweiligen Landesbauordnungen.
Was bitte wird in Ihrer Gegend als "Frontspieß" bezeichnet? Diesen Begriff gibt es offiziell im Baurecht nicht!
Zwerchhäuser sind das gleiche wie ein Frontspieß! einfach mal bilder googeln
Also wenn ein "Frontspieß" ein "Zwerrchhaus" oder eine "Giebelgaupe" oder eine "Gaube" sein soll, ist sie bei den Massen zur Ermittlung der Vollgeschosseigenschaft mit zu berücksichtigen. Je nachdem, wie in den Bundesländern die Definitionen für "Vollgeschosse" formuliert sind und je nach der lichten Höhe der Decke in dem Dachaufbau kann dies also zum Vollgeschopss führen oder auch nicht.
Die Frage, ob es durch ein Frontspieß oder Zwegenhaus zu einer 2-Geschossigkeit kommt, muss eine Flächenberechnung aussagen. Die Geschosszahl ist geregelt in der Baunutzungsverordung und in der jeweiligen Landesbauordnung
Was bitte wird in Ihrer Gegend als "Frontspieß" bezeichnet? Diesen Begriff gibt es offiziell im Baurecht nicht!