Kessko am 30.06.2009 um 6:21 Uhr
Ich muß demnächst bei einer Verhandlung als Zeuge aussagen. Die Anklageschrift hat der Verurteilte schon bekommen und demnächst wird dann auch die Verhandlung sein. Ich habe aber im August eine Urlaubsreise gebucht. Es ist zwar in Deutschland, aber 6 Autostunden von uns entfernt. Mußt ich da als Zeuge vor Gericht erscheinen, falls zufällig die Verhandlung in meine Urlaubswoche fällt oder kann ich da auch schriftlich mich als Zeuge "abmelden". Die Reise wurde ja vor Beginn der Ladung als Zeuge gebucht.
Es besteht eine Pflicht, zum Zeugentermin zu erscheinen. Du kannst versuchen, beim Gericht eine Terminverlegung zu erreichen. Ggf. solltest Du dem Gericht eine Kopie der Reisebuchungsunterlagen mit vorlegen.
Bedenke Rechtsberatung ist das nicht. daher kann ich sagen ich denke nein du musst nicht erscheinen aber am sichersten währe es wenn du dich an das Gericht wendest was dir sicherlich auskunft erteilen wird
Für so eine 0815-Antwort Daumen hoch???
Hast Du schon eine Ladung bekommen? Falls ja, musst Du -am besten schriftlich- darum bitten, von der Pflicht zum Erscheinen entbunden zu werden. Kurze Begründung reicht. Falls das Gericht mehr wissen und Unterlagen sehen will, wird man sich bei Dir melden. Ohne Entschuldigung solltest Du keinesfalls wegfahren, man kann sonst ein Ordnungsgeld (ersatzweise Ordnungshaft) gegen Dich verhängen.