gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Wenn ich eine Urlaubsreise gebucht habe muß ich dann als Zeuge vor Gericht erscheinen?

gefragt von KesskoKessko am 30.06.2009 um 6:21 Uhr

Ich muß demnächst bei einer Verhandlung als Zeuge aussagen. Die Anklageschrift hat der Verurteilte schon bekommen und demnächst wird dann auch die Verhandlung sein. Ich habe aber im August eine Urlaubsreise gebucht. Es ist zwar in Deutschland, aber 6 Autostunden von uns entfernt. Mußt ich da als Zeuge vor Gericht erscheinen, falls zufällig die Verhandlung in meine Urlaubswoche fällt oder kann ich da auch schriftlich mich als Zeuge "abmelden". Die Reise wurde ja vor Beginn der Ladung als Zeuge gebucht.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gericht (806)
Zeuge (40)
Verhandlung (40)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


guensing
beantwortet von guensing am 30. Juni 2009 06:34
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es besteht eine Pflicht, zum Zeugentermin zu erscheinen. Du kannst versuchen, beim Gericht eine Terminverlegung zu erreichen. Ggf. solltest Du dem Gericht eine Kopie der Reisebuchungsunterlagen mit vorlegen.


anonym
beantwortet von scherzbold am 30. Juni 2009 06:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bedenke Rechtsberatung ist das nicht. daher kann ich sagen ich denke nein du musst nicht erscheinen aber am sichersten währe es wenn du dich an das Gericht wendest was dir sicherlich auskunft erteilen wird

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 10. Juli 2009 13:52

Für so eine 0815-Antwort Daumen hoch???


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 10. Juli 2009 13:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hast Du schon eine Ladung bekommen? Falls ja, musst Du -am besten schriftlich- darum bitten, von der Pflicht zum Erscheinen entbunden zu werden. Kurze Begründung reicht. Falls das Gericht mehr wissen und Unterlagen sehen will, wird man sich bei Dir melden. Ohne Entschuldigung solltest Du keinesfalls wegfahren, man kann sonst ein Ordnungsgeld (ersatzweise Ordnungshaft) gegen Dich verhängen.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.