Die Wohnung ist 80 qm für 3 Personen und fast ausbezahlt.

sozialhilfe ist nur für Menschen die nicht mehr arbeiten können. Wohneigentum dient zur Rentensicherung, daher bekommt Ihr auch Zuschuss von der ARGE bei HarztIV

Grundsätzlich ist ein Anspruch auf Sozialhilfe gegeben, der hängt aber von vielen Faktoren ab.

Wenn Du arbeitslos wirst/bist, hast Du evtl. einen Anspruch auf Lastenzuschuss. Das ist ähnlich wie Wohngeld...LG

Ja.aber es kommt auf die wohnunggröße an.Gehe doch einfach zu Deiner Sozialbehörde und lasse dein bedarf ausrechnen.vielleicht hast du glück und bekommst dann Ergänzende leistungen.

Wenn Du selbst darin wohnst, wird man Dich nicht zwingen sie zu verkaufen.

Hast du unter Umständen sogar begrenzt - man müsste ja keine Miete erstatten etc. Aber hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Moralisch aber meiner Meinung nach nicht. Du hast ja Eigentum und bist somit nich bedürftig.
=> Verkaufen und Geld verleben.
IsegrimWisobir am 21. Februar 2009 11:48 Und danach?Pustekuchen?
svanny am 21. Februar 2009 11:50 Bis dahin wurde vielleicht wieder arbeit gefunden, ansonsten kann man dann immer noch Leistungen beziehen. Letztendlich ist das schwierig. Wenn die Person beispielsweise mehr als 10-15 Jahre arbeitslos ist, dann spart man, wenn diese in den eigenen Wohnungen wohnen bleiben. Ansonsten finanziert man diese Personen natürlich, obwohl sie Eigentum haben. Das wird dann von Leuten finanziert, die sich selbst kein Eigentum leisten können. Und an diesem Punkt ist es natürlich nicht fair.

Nein.
primusvonquack am 21. Februar 2009 11:45 Das stimmt so nicht. Auch Hausbesitzer haben unter gewissen Umständen Anspruch auf Sozialhilfe.
Benjy am 21. Februar 2009 11:49 Davon habe ich noch nie gehört. Eine Bekannte hatte das Elternhaus geerbt. Dann verlor sie ihren Job. Jedoch hatte sie keinen Anspruch au H4 solange sie Wohneigentum besaß