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Wenn ich eine Eigentumswohnung besitze, habe ich dann Anspuch auf Sozialhilfe?

gefragt von julgen am 21.02.2009 um 11:42 Uhr

Die Wohnung ist 80 qm für 3 Personen und fast ausbezahlt.

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Sozialhilfe und Eigentum x 1

Aemmie
beantwortet von Aemmie am 21. Februar 2009 11:44
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sozialhilfe ist nur für Menschen die nicht mehr arbeiten können. Wohneigentum dient zur Rentensicherung, daher bekommt Ihr auch Zuschuss von der ARGE bei HarztIV


geige
beantwortet von geige am 21. Februar 2009 11:44
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Ja habt Ihr, die ETW gehört zum Schonvermögen.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 21. Februar 2009 11:44
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Grundsätzlich ist ein Anspruch auf Sozialhilfe gegeben, der hängt aber von vielen Faktoren ab.


auchmama
beantwortet von auchmama am 21. Februar 2009 11:48
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Wenn Du arbeitslos wirst/bist, hast Du evtl. einen Anspruch auf Lastenzuschuss. Das ist ähnlich wie Wohngeld...LG


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 21. Februar 2009 11:47
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Ja.aber es kommt auf die wohnunggröße an.Gehe doch einfach zu Deiner Sozialbehörde und lasse dein bedarf ausrechnen.vielleicht hast du glück und bekommst dann Ergänzende leistungen.

www.dualedienste.homepage24.de


istie
beantwortet von istie am 21. Februar 2009 11:44
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Wenn Du selbst darin wohnst, wird man Dich nicht zwingen sie zu verkaufen.


svanny
beantwortet von svanny am 21. Februar 2009 11:44
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Hast du unter Umständen sogar begrenzt - man müsste ja keine Miete erstatten etc. Aber hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Moralisch aber meiner Meinung nach nicht. Du hast ja Eigentum und bist somit nich bedürftig.

=> Verkaufen und Geld verleben.

Kommentar von Bfbe552079a5c3408f2a0bfbf6f7e990smallIsegrimWisobir am 21. Februar 2009 11:48

Und danach?Pustekuchen?

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 21. Februar 2009 11:50

Bis dahin wurde vielleicht wieder arbeit gefunden, ansonsten kann man dann immer noch Leistungen beziehen. Letztendlich ist das schwierig. Wenn die Person beispielsweise mehr als 10-15 Jahre arbeitslos ist, dann spart man, wenn diese in den eigenen Wohnungen wohnen bleiben. Ansonsten finanziert man diese Personen natürlich, obwohl sie Eigentum haben. Das wird dann von Leuten finanziert, die sich selbst kein Eigentum leisten können. Und an diesem Punkt ist es natürlich nicht fair.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 21. Februar 2009 11:44
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Ich denke nicht.


Benjy
beantwortet von Benjy am 21. Februar 2009 11:43
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Nein.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 21. Februar 2009 11:45

Das stimmt so nicht. Auch Hausbesitzer haben unter gewissen Umständen Anspruch auf Sozialhilfe.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 21. Februar 2009 11:49

Davon habe ich noch nie gehört. Eine Bekannte hatte das Elternhaus geerbt. Dann verlor sie ihren Job. Jedoch hatte sie keinen Anspruch au H4 solange sie Wohneigentum besaß


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