Sagen wir mal ich kaufe eine weiße Lampe und beklebe die mit bunter Folie, beschichte diese in irgendeiner Art oder lackiere diese in verschiedenen Farben... Ist es dann mein Produkt? Kann ich es als eigene Herstellung verkaufen? Kann ich mich dann Hersteller nennen oder bin ich dann weiterhin nur Händer.
Also die ersten Antworten sind leider Quark!
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz besagt:
§2 (10) Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die
ein Produkt herstellt oder
ein Produkt wiederaufarbeitet oder wesentlich verändert und erneut in den Verkehr bringt.
Als Hersteller gilt auch jeder, der geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt, oder der als sonstiger Inverkehrbringer die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst.
Kurz: sobald Du Deinen Namen draufschreibst und es verkauft, giltst Du als Hersteller! Das hat zur Folge, das Du auch für die Sicherheit des Produktes verantwortlich bist (ich denke da an die Farben udn die Wärmeentwicklugnin der Lampe...).

nein Du müsstest die Form auch ändern und dann anmelden...
Das wäre eine Produktvariation. Der Grundgedanke des Produktes bleibt bestehen. Ergo ist es NICHT dein Produkt

Du stellt das Produkt nicht her sondern tust es nur "veredeln".
kommt drauf an welches produkt du von wem kopieren willst. patent und so weiter
Ne nichts kopieren. Kein Patent vorhanden! Brauche quasi nur einen Lampenschirm mit Fuß... kaufe den ein, und beschichte oder färbe diese. Der bei dem die Teile gekauft werden, hat diese nur in weiß und verkauft diese auch als Einzelteile...

nein Du müsstest die Form auch ändern und dann anmelden...

Du bist der „Weiterverarbeiter“ der Lampe. Zum Herstellen gehört wohl etwas mehr.