nur wennn das grunstück wo du es drauf baust nicht dir gehört

Im baurechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) sind Garagen / Carports (überdachte Stellplätze) jeder Größe baugenehmigungspflichtig und in vielen Fällen unzulässig. Im Innenbereich (§ 34 BauGB) sind Garagen / Carports bis 3 m mittlerer Wandhöhe baugenehmigungsfrei, wenn sie insgesamt mit allen auf dem Grundstück bereits vorhandenen Garagen und Carports 40 m² Brutto-Grundfläche nicht überschreiten. Ist aber von Gemeinde zu Gemeinde verschieden geregelt.

Auf deinem Grundstück? nur mit dem vermieter klären. Oder gleich in den Mietvertrag sehen, m,üsste alles geregelt sein

Ist abhängig vom Bundesland. In NRW darfst Du das genehmigungsfrei bis zu einer bestimmten Länge machen, sogar vor einer Garage. Bei mir wäre leider die Gesamtlänge zu lang...

Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Gucke mal hier:
http://www.ruv.de/de/rvratgeber/fahrzeugverkehr/rechtgeld/6_carport.jsp
Das hängt von der Größe des zu umbauenden Raumes ab - der Kubikmeterzahl also. Erkundige Dich bei Deiner Gemeinde - bei uns braucht man für einen normalen PKW-Carport keine Genehmigung für einen Pickup-Carport aber schon....

Ja, Du benötigst eine, würdest Du eines ohne Genehmigung aufstellen kannst Du sicher sein das sie es Dich wieder abreißen lassen.
Die Genehmigung läßt sich umgehen, wenn Dein Carport >beweglich< ist. Bei uns hier haben ein paar intelligente Zeitgenossen ihren Carport auf stabile Räder gestellt und den dann mit Stahlsaiten gegen >Winddrift< gesichert. Das Bauamt hatte das Nachsehen.
PS. Baden-Württemberg
selbst dann braucht man eine Baugenehmigung in Deutschland