Wenn ich den Vermieter auf Herausgabe der Mietkaution verklage, wer trägt die Kosten?

gefragt von Hertha09 am 14.10.2009 um 12:01 Uhr

Und zwar geht es mir darum: Was passiert, wenn ich ihn per Anwalt in Verzug setze und ihn zur Zahlung auffordere und er dann zahlt? Dann hab ich ja schon Anwaltskosten gezahlt, aber noch kein Urteil gegen ihn. Wer garantiert mir, dass er die Anwaltskosten auch bezahlt? Oder muss er die gar nicht zahlen, weil ich ja auch rechtsschutzversichert sein könnte?

Fragen über Fragen, sorry. :)

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pandaemon
beantwortet von pandaemon am 14. Oktober 2009 12:02
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Du musst ihn erst in Verzug setzen, sonst muss er auch die Anwaltskosten nicht zahlen... Außerdem musst du dich mindestens ein halbes Jahr gedulden, solange darf der Vermieter nämlich brauchen um die Kaution abzurechnen (meine ist auch noch nicht zurück obwohl ich im März ausgezogen bin...)

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 14. Oktober 2009 12:08

DH In Verzug setzen kannst du ihn ohne Anwalt.

Du solltest aber schreiben,, dass du bei Nichteinhalten der Frist einen Anwalt beauftragen wirst.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, frag die VORHER, bevor du einen Anwalt einschaltest.

Kommentar von Hertha09 am 14. Oktober 2009 12:12

Ich habe leider keine Rechtsschutz, aber habe dem Vermieter mitgeteilt, dass ich ab einem bestimmten Datum Zahlungsklage erheben werde. Wenn ich dann den Anwalt einschalte, muss er den dann auf jeden Fall zahlen, auch wenn es zu keinem Verfahren kommt und er direkt auf das Schreiben vom Anwalt reagiert und die Mietkaution zurückzahlt?

Kommentar von parisien am 14. Oktober 2009 12:36

wenn es zu einem vergleich kommt muss jeder anteilig selber bezahlen ansonsten der verlierer.


Chianti
beantwortet von Chianti am 14. Oktober 2009 12:04
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  1. wenn du versichert bist, holt sich die versicherung die kosten vom vermieter, sofern er unterliegt bzw ihm die kosten vom gericht auferlegt werden
  2. in verzug müsstest du den vermieter selbst setzen -> um dann bei fruchtlosen verstreichen dieser frist, die kosten vom vermieter erstattet zu bekommen
  3. garantieren kann dir niemand, ob er zahlt bzw überhaupt zahlen kann, somit bleibt ein gewisses prozessrisiko

anonym
beantwortet von glamourgirl79 am 14. Oktober 2009 12:04
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Normalerweise doch derjenige, der den Fall/Prozess verliert.


anonym
beantwortet von Obelhicks am 14. Oktober 2009 21:52
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erst verzug - dann kosten machen die dr unterlegene zahlen muß

der vermieter kann bis zu einem halben jahr die kaution für evl. schadensersatzansprüche und darüber hinaus einen angemessenen teil bis zur abrechnung der betriebskosten einbehalten. insofern kann kein verzug hergeleitet werden.


leobazi
beantwortet von leobazi am 14. Oktober 2009 12:19
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Geh doch zum Mieterbund und befrage Dich dort. Mit dem Mieterbund bist Du auf der sicheren Seite.


anonym
beantwortet von Hollabeck am 14. Oktober 2009 12:03
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Es zahlt immer der Verursacher. Auch bei aussergerichtlicher Einigung, hat der Unterlegene Kosten der Gegenseite zu ersetzen. Der Anwalt weiss das jedoch und wird entsprechnd handeln.

Kommentar von parisien am 14. Oktober 2009 12:37

bei einem vergleich muss jeder seine anteilige kosten bezahlen.

Kommentar von Hollabeck am 16. Oktober 2009 10:17

Richtig, darauf muss man sich aber nicht einlassen.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 14. Oktober 2009 12:03
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Der, der die Klage verliert. Dein Mieter wird löhnen dürfen.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 14. Oktober 2009 12:09

hier fragt der Mieter !


Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 14. Oktober 2009 12:02
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frage ist! wieso will er die kaution denn nicht zurückzahlen) :-)?


Nellina
beantwortet von Nellina am 14. Oktober 2009 12:02
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Der Anwalt stellt normalerweise Mahnkosten dem Vermieter in Rechnung.


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