....die TÜV-Gebühr für ein Auto was angemeldet ist?

Normalerweise nicht, aber wenn der Wagen eine längere Zeit abgemeldet war musst du erst ein Gutachten machen lassen und das ist dann richtig teuer. Also Vorsicht!
Was denn für ein Gutachten?Ist das nicht der TÜV?
Uweles am 20. Juni 2009 17:33 Nein, ein extra Gutachter. Glaube länger als ein Jahr oder so!
Vergiss das mit dem Gutachten, §21 gibt es in der Form nicht mehr. Wenn Du Deinen Brief für das Fahrzeug besitzt, dann ist es egal wie lange das Fahrzeug abgemeldet ist, es ist nur eine normale TÜV-Prüfung fällig. Hast Du keinen Brief, dann sind es 7Jahre, denn danach sind normalerweise die Daten des Briefes gelöscht worden. Hoffe weitergeholfen zu haben.
Ja,danke Michael....

Du sparst dir zunächst das Geld für die Plaketten, aber die zahlste spätestens bei der Anmeldung.

Nein, hab ich auch erst machen lassen. Eseiden das Auto war wirklich schon sehr lange abgemeldet. Da würde ich vorher nochmal mit dem TÜV sprechen, dann wird evtl. eine größere Abnahme fällig, was dann durchaus auch mal mehr kostet. Wie lange das Auto dazu abgemeldet sein musste weiß ich allerdings nicht. Da am besten wirklich mal den TÜV ansprechen.

es interessiert die leute vom tüv nicht, ob du ein zugelassenes oder abgemeldetes fahrzeug vorführst