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Wenn ich den Kredit meines Exmannes für das Auto bezahle, darf ich das Auto dann behalten.

gefragt von Damian04Damian04 am 24.03.2009 um 12:13 Uhr

Im Jahr 2005 hat mein Mann einen Kredit für ein Auto aufgenommen. Im Januar 2007 ist er ins Ausland abgehauen und hat das Auto dagelassen. Ich habe auch keine Ahnung wo er sich aufhält. Ich zahle jetzt die monatlichen Raten aber der KFZ Brief läuft auf ihn. Der Kredit ist jetzt fast abgezahlt, aber die Bank hat gesagt, dass ich den Brief fürs Auto nicht bekomme, da mein Exmann, Versicherungsnehmer, Besitzer und Kreditinhaber ist. Er hat für das Jahr 2006 die Raten bezahlt, seit 2007 zahle ich alles. Habe ich ein Anrecht auf das Auto, weil ich ja den größten Teil bezahlt habe.


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XLloyd
beantwortet von XLloyd am 24. März 2009 12:15
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Wer die Raten bezahlt spielt keine Rolle! Das Fahrzeug bleibt sein Besitz, bzw. bis zur Abzahlung Sicherheit der Bank (der Brief).

Wie Du Anspruch darauf erheben kannst solltest unbedingt mit einem Anwalt klären und Dich nicht auf Ratgeberseiten verlassen.

Kommentar von bussen am 20. November 2009 15:29
Auto schnell und einfach kaufen und finanzieren: www.hier-online-kredit.de

lamagoes
beantwortet von lamagoes am 24. März 2009 12:15
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In deinem Fall würde ich dir eien guten Anwalt empfehlen, denn rechtlich ist es zwar sein Auto aber da du ja viel bezahlt hast und er nicht auffindbar ist kann dein Anwalt eventuell was drehen.

Wer bezahlt denn eigentlich die Steuern und Versicherungen...???

Kommentar von 86812312f9e0b0b581d82f044906a3d8smallDamian04 am 24. März 2009 12:27

Die Versicherung und die Steuer werden von mir mir bezahlt.


curafe
beantwortet von curafe am 24. März 2009 12:16
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lasss dich mal beim anwalt beraten, dann erfährst alles aus erster hand und weisst was tun kannst, darfst


Volker13
beantwortet von Volker13 am 24. März 2009 12:13
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nö leider nicht.


heialex
beantwortet von heialex am 24. März 2009 12:15
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Nein, der Wagen gehört dem, der im Brief steht.


Kommentar von Mietnormade am 24. März 2009 12:25

Wenn das so ist wie erklärst Du dann den Unterschied zwischen Halter und Eigentümer?

Der Halter steht im Brief und der Eigentümer ist üblicherweise Derjenige der den Wagen durch Kauf übereignet bekommen hat.(Eigentumsübergang)


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 24. März 2009 12:15
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Das Auto gehört dem, der den Brief hat. Ich würde mich erstmal erkundigen, ob es überhaupt Sinn hat, wenn du die Raten weiter bezahlst.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 24. März 2009 12:15
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wenn Du den Fahrzeugbrief in Händen hälst, ich würde das abklären bevor ich das bezahle...


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 24. März 2009 12:15
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Nein und ich würde auch nicht weiter zahlen!


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 24. März 2009 12:17
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Nein, das Fahrzeug gehört weiterhin deinem Ex. Du bist zwar der Besitzer des Autos, da du direkten Zugrif darauf hast und es nutzen kannst. Aber entscheidend ist der Eintrag im Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief. Der Eintrag entscheidet über den Eigentümer. Zur Erläuterung: Eigentümer und Besitzer können, müssen aber nicht identisch sein

Kommentar von PaulaMaerz am 24. März 2009 12:19

woher GENAU weißt Du das?


anonym
beantwortet von chris125 am 24. März 2009 12:17
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warum bezahlst du das überhaubt wenn es nicht auf dich steht komisch.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 24. März 2009 12:19
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Dazu würde ich eine öffentliche Rechtsberatung konsultieren.

Habt Ihr Kinder? Dann verklage ihn auf Unterhalt! Ist doch nicht die feine Art, sich einfach so aus dem Staube zu machen!


anonym
beantwortet von PaulaMaerz am 24. März 2009 12:19
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Lass dich juristisch beraten! Das Thema ist recht speziell/komplex und man sollte alle Möglichkeiten abklappern, vllt kann man was machen! Viel Erfolg


anonym
beantwortet von Mietnormade am 24. März 2009 12:24
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Der Besitzer des Autos bist Du. Dein Mann ist lediglich Eigentumer, Halter und Versicherungsnehmer. Und wenn der Kredit auf Deinen Mann läuft würde ich an Deiner Stelle auch nicht bezahlen. Du erwirbst dadurch keinen Eigentumsübergang sondern sorgst lediglich dafür das Dein Mann keine Probleme mit der Bank bekommt.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. März 2009 13:45
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Wichtig ist, wer im Kfz-Brief steht oder diesen besitzt. Alles andere ist schwer durchzusetzen. Dann würde ich schon einen fähigen anwalt enschalten, den du aber bezahlen müßtest.

PS: Ich hätte die raten nicht ohne weiteres weitergezahlt.

Kommentar von saueressig1 am 11. Mai 2009 22:43

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