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Wenn ich den Hosenschlitz in der Stadt unbewusst aufhabe, kann ich dann bestraft werden?

gefragt von heelman am 02.06.2009 um 17:59 Uhr

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Diana77
beantwortet von Diana77 am 2. Juni 2009 18:00
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so lange "klein-Willi" dahinter versteckt bleibt nicht!


Ghost696
beantwortet von Ghost696 am 2. Juni 2009 18:00
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wenn nix rausschaut eher nicht


anonym
beantwortet von sandyboy am 2. Juni 2009 17:59
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nein kanst du nicht


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 2. Juni 2009 18:00
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nein, wenn nichts raushängt


anonym
beantwortet von bertrichter94 am 2. Juni 2009 18:00
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nein höstens mit Blicken


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 2. Juni 2009 18:00
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nein, aber Du solltest ihn jetzt schließen.


flb89
beantwortet von flb89 am 2. Juni 2009 18:00
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Wenn dein Pipimann raushängt vielleicht schon. Denn sowas merkt man ja ;-)


Berserker
beantwortet von Berserker am 2. Juni 2009 18:01
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Wenns riecht, Ja.


susimwald
beantwortet von susimwald am 2. Juni 2009 17:59
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Nein.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. Juni 2009 18:00
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Nein. Jedenfalls nicht, wenn Du eine Unterhose drunter hast.


rolithechief
beantwortet von rolithechief am 2. Juni 2009 18:00
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nö, es werden nur vorsätzliche, oder fahrlässige taten bestraft, dein "delikt" ist ja weder noch!

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 2. Juni 2009 20:55

stimmt... aber wenn man da etwas mehr sieht als man sehen soll, wird es schwer, den Vorsatz zu verneinen. Denn sowas merkt man dann... und wenn man behauptet, man habe es nicht gemerkt, wird einem zu ärztlicher Behandlung geraten .. notfalls auch mit etwas Nachdruck.


anonym
beantwortet von wiele am 2. Juni 2009 18:00
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Ja, natürlich, denn Deine Bestrafung ist unabhängig davon, ob Du Deinen Hosenschlitz auf hast oder nicht.^^
Gruß wiele


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 2. Juni 2009 18:01
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Das "hängt" davon ab! Es könnte ein "kleines" Gelächter geben oder auch "großen Ärger"!


moon73
beantwortet von moon73 am 2. Juni 2009 18:02
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Nur wenn dein kleiner Freund unbewußt mit raushängt, dann ja.

Kommentar von heelman am 2. Juni 2009 18:09

mein kleiner Freund war drin.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 2. Juni 2009 18:14

Dann kann dir nichts passieren. Passiert ja hin und wieder mal fast jedem, dass man vergessen hat, den Hosenschlitz wieder richtig zuzumachen.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 2. Juni 2009 20:55
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Solange nur der Stall offen ist, man aber sonst nix sieht ... ist es natürlich nicht schlimm. Es ist nicht vorgeschrieben, dass man da alles geschlossen halten muss.

.. aber wenn man da etwas mehr sieht als man sehen soll, wird es schwer, den hier notwendigen Vorsatz zu verneinen. Denn sowas merkt man dann... und wenn man behauptet, man habe es nicht gemerkt, wird einem zu ärztlicher Behandlung geraten .. notfalls auch mit etwas Nachdruck.

Siehe §183 StGB: Exhibitionistische Handlungen


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