
so lange "klein-Willi" dahinter versteckt bleibt nicht!

Wenn dein Pipimann raushängt vielleicht schon. Denn sowas merkt man ja ;-)

Nein. Jedenfalls nicht, wenn Du eine Unterhose drunter hast.

nö, es werden nur vorsätzliche, oder fahrlässige taten bestraft, dein "delikt" ist ja weder noch!
PepsiMaster am 2. Juni 2009 20:55 stimmt... aber wenn man da etwas mehr sieht als man sehen soll, wird es schwer, den Vorsatz zu verneinen. Denn sowas merkt man dann... und wenn man behauptet, man habe es nicht gemerkt, wird einem zu ärztlicher Behandlung geraten .. notfalls auch mit etwas Nachdruck.
Ja, natürlich, denn Deine Bestrafung ist unabhängig davon, ob Du Deinen Hosenschlitz auf hast oder nicht.^^
Gruß wiele

Das "hängt" davon ab! Es könnte ein "kleines" Gelächter geben oder auch "großen Ärger"!

Nur wenn dein kleiner Freund unbewußt mit raushängt, dann ja.

Solange nur der Stall offen ist, man aber sonst nix sieht ... ist es natürlich nicht schlimm. Es ist nicht vorgeschrieben, dass man da alles geschlossen halten muss.
.. aber wenn man da etwas mehr sieht als man sehen soll, wird es schwer, den hier notwendigen Vorsatz zu verneinen. Denn sowas merkt man dann... und wenn man behauptet, man habe es nicht gemerkt, wird einem zu ärztlicher Behandlung geraten .. notfalls auch mit etwas Nachdruck.
Siehe §183 StGB: Exhibitionistische Handlungen