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Wenn ich den Arbeitgeber wechsel durch welchen von beiden wäre ich versichert ?

gefragt von Pumatix am 18.07.2009 um 0:51 Uhr

Hallo zusammen,

Momentan arbeite ich bei Firma A

  • mein Vertrag läuft noch 4 Wochen
  • Ich bin bis zum 31.07 Krankgeschrieben hust
  • ich habe Resturlaub 14 Tage
  • weiß das ich beriets am 01.08.09 woanders anfangen möchte
  • würde es nicht schaffen das Arbeitsverhältnis frühzeitig aufzulösen

Also wie bereits erwähnt läuft mein Vertrag am 15.08-09 aus. Ich müsste theoretisch nur bis zum 01.08.2009 dort arbeiten


Firma B

  • will mich unbedingt zum 01.09.2009 einstellen
  • hat mir ein vorvertrag ausgestellt

Nun meine Frage.

Ich bin doch bei meiner Versicherung durch Firma A angemeldet müsste ich mich dann selber abmelden ?

Habt ihr vllt. noch einen anderen Vorschlag wie ich dies am besten nahtlos übergehen lassen könnte ?

Ich danke euch :-)


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anonym
beantwortet von alexthek am 18. Juli 2009 00:53
2x
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du bist bis 15.8 bei firma a angestellt und fängst zum 1.9 bei firma b an? dann bist du dazwischen 2 wochen über deutschlands größten arbeitgeber (die ARGE) versichert...

oder meinst du den 1.8 als startdatum bei firma B? dann solltest du nen aufhebungsvertrag aufsetzen... weil sonst isses nich erlaubt...

Kommentar von Pumatix am 18. Juli 2009 00:55

Hallo Alex,

den Aufhebungsvertrag zu bekommen wird laut meines GVL`s schwer. Sagt er jedenfalls.

Kommentar von juwel am 18. Juli 2009 00:56

Wiso, sie kann in ihren Resturlaub machen was sie will.Sei denn der alte Arbeitgeber verweigert das. Ich denke schon, dass sie ihren alten Arbeitgeber über die neue Stelle benachrichtigt hat...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2009 00:58

''sie kann in ihren Resturlaub machen was sie will.''

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.

http://www.buzer.de/gesetz/3512/a49774.htm

Kommentar von alexthek am 18. Juli 2009 01:05

das wollt ich auch sagen... weil urlaub is immernoch arbeitsverhältnis...

Kommentar von juwel am 18. Juli 2009 01:08

Das stimmt nicht. Es geht mit Einwilligung des Hauptarbeitgebers.Wenn sie deswegen ihr die neue Stelle untersagt wird, gibt es auch Möglichkeiten über das Arbeitsamt. ich glaube in dem was Du schreibst heißt es so viel wie: Ein Arbeitgeber darf einen Angestellten während des Urlaubs nicht zur Arbeit rufen oder ihn verweigern, sei denn ein Notfall.

Kommentar von alexthek am 18. Juli 2009 01:11

der arbeitgeber A muss den arbeitnehmer quasi vo der arbeit freistellen.. is im endeffekt das selbe wie ein aufhebungsvertrag... weil... bis ende juli krank, dann 14 tage urlaub, aber am 1.8 schon anfangen, das is ja dann auch kein urlaub... also müsste man sich den urlaub auszahlen lassen...

Kommentar von juwel am 18. Juli 2009 01:15

Jo, damit hast Du wohl Recht. hab gerade geschaut.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2009 01:20

''der arbeitgeber A muss den arbeitnehmer quasi vo der arbeit freistellen.''

  • Müssen muss der das nicht.

''is im endeffekt das selbe wie ein aufhebungsvertrag...''

  • Ein Aufhebungsvertrag ist eben nicht das selbe, weil nach Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet ist und bei einer Freistellung nicht.

''aber am 1.8 schon anfangen, das is ja dann auch kein urlaub... also müsste man sich den urlaub auszahlen lassen...''

  • Häää? Der AG gewährt Urlaub und weil man in der Zeit bei einem anderen AG arbeitet ist das kein gewährter Urlaub und muss ausgezahlt werden? Nö, so läuft das nicht.
Kommentar von alexthek am 18. Juli 2009 01:25

es is gewährter urlaub... aber... soweit ich weiß is es nich erlaubt, während eines bestehenden arbeitsverhältnisses eine andere arbeit zu beginnen... wegen BG oder so...


Volker13
beantwortet von Volker13 am 18. Juli 2009 00:52
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Darum musst du Dich gar nicht kümmern. Die AG sind verpflichtet zur Sozialversicherung an- und abzumelden.


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 18. Juli 2009 00:54
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Schließ dich die 2 Wochen ein. Das ist mir um die Uhrzeit zu hoch!


simba67
beantwortet von simba67 am 18. Juli 2009 00:55
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dein AG muß dich anmelden bevor! du überhaupt dein Arbeitsverhältnis beginnst.

Kommentar von Pumatix am 18. Juli 2009 00:57

Dann wäre ich doch doppelt angemeldet ? ^^Geht sowas ?

Kommentar von B60cbce2b9837f6e83ccb82699c3c260smallsimba67 am 18. Juli 2009 01:19

Es besteht eine gesetzliche Pflicht zur sofortigen Meldung für neu eingetretene AN. Noch vor Beginn der Beschäftigung muss die Anmeldung an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Ansonsten kann diese Ordnungswidrigkeit mit hoher Geldbuße geahndet werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2009 01:10

''dein AG muß dich anmelden bevor! du überhaupt dein Arbeitsverhältnis beginnst.''

Wie kommst du denn darauf?

Siehe http://www.buzer.de/gesetz/7088/a140859.htm


''Der Arbeitgeber oder ein anderer Meldepflichtiger hat der Einzugsstelle für jeden in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung kraft Gesetzes Versicherten

1 . bei Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung,

eine Meldung durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten.''

... bei Beginn ... und nicht vorher.

Kommentar von B60cbce2b9837f6e83ccb82699c3c260smallsimba67 am 18. Juli 2009 17:21

das ist jetzt neu. Muss vorher gemeldet werden. Hab ich schwarz auf weiß


anonym
beantwortet von juwel am 18. Juli 2009 00:55
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Der alte Arbeitgeber ist bis Auslauf Deines alten Vertrages zuständig. Du bist also über ihn versichert. Über den neuen ist aber Dein Arbeitsweg versichert.

Kommentar von Pumatix am 18. Juli 2009 00:57

Dann wäre ich doch doppelt angemeldet ? ^^Geht sowas ? Der alte würde mich erst zum 15. statt 1. Abmelden

Kommentar von juwel am 18. Juli 2009 01:04

Wenn Dein Arbeitgeber es in Deinen Resturlaub verbietet eine Stelle anzufangen, dann darfst Du die neue arbeit gar nicht beginnen. Wenn er es verbietet, dann geh doch mal zum Arbeitsamt und denen es mitteilen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2009 01:06

''Wenn er es verbietet, dann geh doch mal zum Arbeitsamt und denen es mitteilen.''

Wozu?

Kommentar von juwel am 18. Juli 2009 01:04

Wenn Dein Arbeitgeber es in Deinen Resturlaub verbietet eine Stelle anzufangen, dann darfst Du die neue arbeit gar nicht beginnen. Wenn er es verbietet, dann geh doch mal zum Arbeitsamt und denen es mitteilen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. Juli 2009 01:04
0x
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So ganz klar ist nicht, wann du nun bei dem neuen AG anfängst.

Entweder geht dein Arbeitsverhältnis bis 15.08. und dann bist du über dan alten AG bis dahin versichert und ab 01.09. durch den neuen AG.

Oder du kommst vorher dort raus und kannst vorher beim neune AG anfangen, also dann entsprechend.

Wenn da ne Pause vom 16.08. bis 31.08. ist, dann musst du dich entweder familienversichern oder die Krankenkasse lestet noch nach, nach http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35618.htm

Kommentar von Pumatix am 18. Juli 2009 01:08

Also

Bis zum 15.09 Besteht das Arbeitsverhältnis bei A

Ab 01.09 habe ich 14 Tage Urlaub


Ab 01.09 soll ich bei B anfangen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2009 01:14

''Ab 01.09 soll ich bei B anfangen''

Ääähm ... wie soll das funktionieren, wenn du am 01.09. noch bei A im Arbeitsverhältnis stehst?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2009 01:14

''Ab 01.09 soll ich bei B anfangen''

Ääähm ... wie soll das funktionieren, wenn du am 01.09. noch bei A im Arbeitsverhältnis stehst?

Kommentar von Pumatix am 18. Juli 2009 01:19

Das frage ich mich auch ....

Arbeitgeber A sagt; Machen Sie das ruhig mir egal, was Sie währen des Urlaubs machen

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2009 01:48

Wenn es den alten AG nicht stört, dann fang halt schon früher beim neuen AG an.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 19. Juli 2009 00:03
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Also, wenn ich richtig verstehe, will Dein neuer AG tricksen. Da gibt es auch andere Worte für. Es gibt nur eine Möglichkeit: Mit AG A sprechen, ob Vertrag nicht unter Auszahlung Urlaubsanspruch zum 1.9. aufgelöst werden kann. Alles andere denkbare erscheint mir illegal. Man muss sich nur überlegen, Dir passiert in der Urlaubszeit bei Deinem neuen AG etwas.

Ob Du bei einem anderen AG in Deiner Urlaubszeit überhaupt arbeiten darfst, regelt Dein Arbeitsvertrag bzw. die Rechtsprechung.

Du bist nicht dort versichert. Berufsgenossenschaft würde Arbeitsunfall ablehnen müssen.

usw. usw.

Kommentar von Pumatix am 19. Juli 2009 00:52

Hallo zusammen ich habe da mal eine kurze Frage;

Bis zum 15.08 Besteht das Arbeitsverhältnis bei -A-

Ich habe noch 14 Tage Resturlaub übrig.

Ab 01.08 soll/will ich bei -B- anfangen

[Mein Chef hat dazu gesagt; "machen Sie doch im Urlaub was Sie wollen !!"]

Und das Arbeitsverhältnis vorzeitig auflösen geht angeblich nicht.

Würde das rechtlich funktionieren ?

Kommentar von 72d174dfde282a2fd9b4950f7780f763smallBrausepaul am 19. Juli 2009 01:21

Wenn Du Dich auf das Wort Deines Chef´s verlassen kannst, dann Steuerkarte 6 besorgen und Deinem neuen AG abgeben. Die für den einen Monat zu viel (wegen mir auch überhöhte) gezahlte Steuerbelastung erhälst Du ja über Einkommenssteuererklärung zurück. Dann viel Erfolg.


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