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wenn ich bei einem betrunkenen autofahrer mitfahre ist mein führerschein dann auch gefährdet

gefragt von HunnyBunny1985 am 05.11.2009 um 19:12 Uhr

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Leon97531
beantwortet von Leon97531 am 5. November 2009 23:42
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Hilfreichste Antwort

Dein Führerschein ist wenn du dich als Beifahrer neben einem betrunkenen mitfährst nicht in Gefahr, es gibt keine Rechtsgrundlage welche dir in einem solchen Fall eine Sperre oder gar Entzug der FE auferlegen kann.

In Falle eines Unfalls und körperlichen Schadens, steht dir aber kein Schmerzensgeld zu, wenn du von dem Alkoholkonsum des Fahrers wusstest.

Kommentar von ingridshaus am 6. November 2009 18:49

Schau doch mal bei mir, was ich da schönes gefunden habe und solche Berichte sind nicht einmalig.

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 6. November 2009 19:08

Und was hat dies mit einem Beifahrer zu tun welcher sich neben einen betrunkenen Fahrer setzt ?
Irgenwie fehlen zwischen betrunkenen Fußgängern welche bei rot über die Ampel laufen und dadurch in den Verkehr eingreifen, und Unfälle verursachen, der Bezug zu der Frage des Themenstarters.

Es gibt keine Bestrafung des Beifahrers wenn der Fahrer betrunken ist, das was du postest mit dem Fall von Drogen etc., dazu solltest du dir das gesamte Urteil incl. den Zusammenhang durchlesen, und natürlich dies dann auch verstehen.

Kommentar von ingridshaus am 7. November 2009 15:45
  1. Alkoholfahrten können teuer werden - Bericht vom 20. Februar 2009
  2. Der ARCD erinnert daran, dass auch ein nüchterner Beifahrer seinen Führerschein riskiert und bei Unfällen eventuell mithaftet. Diese Auffassung vertrat das Oberlandesgericht Saarbrücken. Wer als Beifahrer erkenne, dass der Fahrzeuglenker über den Durst getrunken hat und nicht mehr fahrtüchtig ist, müsse ihn an der Fahrt hindern, schrieben die Richter in das Urteil (Az: 4 U 90/91-22).
Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 7. November 2009 16:02

Wen interessiert es woran ein Auto und Reiseclub (ARCD) erinnert ?
In Deutschland haben wir Gesetze welche dies Regeln, und keine Reiseclubs.
Zum letzten mal extra für dich:
Es gibt keine Führerscheinrelevanten Bestrafung für den Beifahrer !

Kommentar von ingridshaus am 7. November 2009 17:23
  1. Damit Du endlich zum Nerven aufhörst, habe ich jetzt so ca. 1 Std. mit Bundespolizei telefoniert und mich unter anderem über dieses unser Hauptthema schlau gemacht.
  2. Dir kann der Führerschein genommen werden, es ist ja bekannt und ich werde jetzt nicht mehr jedes Detail anführen.
  3. Des weiteren kannst Du wegen "Begünstigung einer Straftat" bestraft werden, was darauf in jedem Fall zutrifft.
  4. Weiter handelt es sich um die Straftat der "Unterlassung".
  5. Wenn Du als Beifahrer mit einem betrunkenen Fahrer mit fährst und Du Halter dieses Autos bist, ist Dein Führerschein auf jeden Fall weg.
  6. Und wenn Du es jetzt immer noch nicht glaubst und meinst weiter nerven zu müssen, dann kannst Du gerne dort anrufen und zwar unter der Nr.: 030/46644664
Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 7. November 2009 18:31

Du solltest dich an Stellen schlau machen, welche sich explizit mit Rechtsfragen und deren Auslegungen beschäftigen, die Bundespolizei ist in Sachen Rechtsfragen nicht wirklich die richtige Anlaufstelle, da die dortigen Beamten weder Verkehrsrecht noch etwas in dieser Richtung studiert haben.
Wende dich lieber an Stellen wo Personen sitzen welche sich mit Verkehrsrecht auskennen, aber nicht an die Bundespolizei. Was dabei rauskommt demonstrierst du ja gerade, falsches Fachwissen, und falsche Aussagen, damit nervst DU nur diejenigen welche deine falschen Behauptungen dauernd widerlegen müssen, und dies Nervt wirklich !!!!!
Aber genau das ist das Schlimme dabei, ergoogeltes Halbwissen, welches auch noch dauernd als richtig dargestellt wird. Wende dich an ein Verkehrsrechtexperten, aber nicht an Leute welche aufgrund ihrer mangelnden Rechtskenntnisse gar nicht in der Lage sind richtige Informationen weitergeben zu können.....

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 7. November 2009 18:31

...Sorry, wenn ich dir dies so direkt sagen muss, aber anders scheinst du es nicht zu verstehen, durch googeln und Fragen bei der Bundespolizei kann man sich kein Fachwissen aneignen wofür andere mehrere Semester studieren müssen, da trennt sich der Spreu von den Weizen.
Aber gerne lasse ich dir den Glauben, dass ein Beifahrer den Führerschein abgeben muss.
Dies mag so für dich sein, und ist mir ehrlich gesagt auch egal, in der deutschen Rechtssprechung jedenfalls gibt es keinen solchen Fall, aus dem einfachen Grund, weil es dafür keine gesetzliche Veranlassung und Rechtfertigung gibt, daran ändert sich auch nichts, wenn du dauernd fälschlicher Weise das Gegenteil behauptest. Tatsache ist nun mal, wenn er zu einem Betrunkenen in ein Auto steigt, er verliert dadurch "lediglich" Ansprüche gegen den Fahrer, wenn es zu einem Unfall kommt, wie zB. Schmerzensgeld oder Rehakosten, der Führerschein ist nicht in Gefahr, aber dies erwähnte ich bereits oben im ersten Posting.
Um bei deiner Wortwahl zu bleiben, nerv nicht rum, und halte dich an das Zitat von D. Nuhr.
Keine Ahnung zu haben ist ja nicht schlimm, aber keine Ahnung zu haben und diese Null Ahnung auch noch dauernd zu vertreten, dafür gibt es im Volksmund einen bestimmten Ausdruck.
Habe echt keine Lust mehr, den ganzen Blödsinn welchen du hier durch dein ergoogeltes Halbwissen verzapfst dauernd zu kommentieren.
Im Gegensatz zu dir habe Ich es Gott sei Dank nicht nötig mir falsches Wissen durch googeln, oder durch Telefonate mit irgendwelchen Bundespolizeibeamten anzueignen.

Kommentar von ingridshaus am 7. November 2009 19:08

Ich sage nur noch $ 316 und glaube dem Fachwissen der Bundespolizei sowie nachgewiesenen Gerichtsurteilen. Du scheinst ja alles besser zu wissen, wie alle die Personen, die weit über Dir stehen und scheinbar sind außer Dir, alle blöd auf dieser Welt. Ich kann das Komplement gerne zurückgeben: Du hast keine Ahnung und davon wesentlich mehr als ich.

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 7. November 2009 19:29

Meine Güte, was hat denn §316 mit dem Beifahrer zu tun ?

Es geht um einen BEIFAHRER welcher sich neben einen Betrunkenen in das Auto setzt, dies ist in keinster Weise unter irgendwelchen Ordnungswidrigkeiten und schon gar nicht unter irgendwelcher Strafe verboten.
Ist der Beifahrer ebenfalls sturzbetrunken UND Bekifft, dann kann von der Fahrerlaubnisbehörde die allgemeine Fahreignung angezweifelt werden, dazu muss er aber nicht Beifahrer sein, dies kann auch in jeder anderen Situation passieren.

Und nein Ich weiß nicht alles besser, aber Ich weiß dies hier besser. Nicht alle sind blöde auf der Welt, aber du gibst dir wirklich Mühe um dazuzugehören.


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KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 5. November 2009 19:12
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Nein. Aber dein leben.

Kommentar von ingridshaus am 5. November 2009 19:13

falsch und richtig.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 5. November 2009 19:12
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Ja!
Mangelndes Verantwortungsbewusstsein!

Kommentar von HunnyBunny1985 am 5. November 2009 19:14

wenn es sein auto ist nicht ! nur wenn ich ihm mein auto gebe dan ist es beihilfe zum fahren unter alkohol einfluss ich kann doch net jedem nene alkohol test unterziehen wenn ich in ein auto einsteige als mitfahrer oder !?

Kommentar von A5ae7ec70b00afe352edd71dfd92cf71smallHHSthp am 5. November 2009 19:19

Doch, da du diese Frage so speziefisch stellst, weißt du doch das der betrunken ist. Wenn ich merke, dass einer nur nach Alkohol riecht, fahr ich nicht mit. Notfalls am Fahren hindern, Polizei anrufen!


anonym
beantwortet von Dudy1 am 5. November 2009 19:15
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  1. versuchen nicht mitzufahren bzw.
  2. einfach nicht einsteigen
  3. wenn möglich den betrunkenen am Fahren hindern (Schlüssel abnehmen, Kartoffel in den Auspuff stecken)
  4. Kfz-Kennzeichen merken und Polizei rufen bzw. sagen wo der Besoffene lang fährt bzw. wo er hin will.
  5. Eventuell den Wagen den Besoffenen mit Deinem Eigenen Wagen blockieren oder jemand anderen bitten den zu blockieren; ansonsten bist Du mit verantwortlich für Sach- und Personenschäden, die der Alkoholisierte anrichtet.

anonym
beantwortet von ingridshaus am 5. November 2009 19:25
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Mann kann sogar als Fußgänger oder Radfahrer den Führerschein entzogen bekommen, wenn man an einem Unfall mit Schuld hat.


Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 5. November 2009 23:23

ja .. weil man als Radfahrer aktiv am Straßenverkehr teilnimmt.

Als Fußgänger ist der Führerschein nicht in Gefahr, als Beifahrer ebenfalls nicht!

Kommentar von ingridshaus am 6. November 2009 15:14

Stuttgart

Gericht bestätigt Führerscheinentzug für Beifahrer

Beifahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss müssen damit rechnen, bei einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Kontrollierten sowohl der Konsum von Alkohol als auch von Cannabis nachgewiesen werden kann.

Kommentar von ingridshaus am 6. November 2009 15:17

Den Führerschein verliert auch ein Fußgänger

BIBERACH - "Ich muss ja nicht fahren", heißt oft das Argument, wenn man beim Feiern einen über den Durst trinkt. Allerdings ist der Führerschein auch zu Fuß nicht sicher: Wer öfter schwankend eine rote Ampel ignoriert oder einen Unfall verursacht, riskiert wegen "mangelnder charakterlicher Eignung" den Führerscheinentzug.

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 6. November 2009 19:15

Und was hat dies aufgeführten Fälle mit einem Beifahrer zu tun welcher sich neben einen betrunkenen Fahrer setzt ?

Les dir, gerade das Urteil Stuttgart durch, und versuch es zu verstehen, dann wirst du feststellen, dass dies nichts mit einem Betrunkenen Fahrer zu tun hat.

Kommentar von ingridshaus am 7. November 2009 15:45
  1. Alkoholfahrten können teuer werden - Bericht vom 20. Februar 2009
  2. Der ARCD erinnert daran, dass auch ein nüchterner Beifahrer seinen Führerschein riskiert und bei Unfällen eventuell mithaftet. Diese Auffassung vertrat das Oberlandesgericht Saarbrücken. Wer als Beifahrer erkenne, dass der Fahrzeuglenker über den Durst getrunken hat und nicht mehr fahrtüchtig ist, müsse ihn an der Fahrt hindern, schrieben die Richter in das Urteil (Az: 4 U 90/91-22).
Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 7. November 2009 16:02

Wen interessiert es woran ein Auto und Reiseclub (ARCD) erinnert ?
In Deutschland haben wir Gesetze welche dies Regeln, und keine Reiseclubs.
Zum letzten mal extra für dich:
Es gibt keine Führerscheinrelevanten Bestrafung für den Beifahrer !

Kommentar von ingridshaus am 7. November 2009 17:23
  1. Damit Du endlich zum Nerven aufhörst, habe ich jetzt so ca. 1 Std. mit Bundespolizei telefoniert und mich unter anderem über dieses unser Hauptthema schlau gemacht.
  2. Dir kann der Führerschein genommen werden, es ist ja bekannt und ich werde jetzt nicht mehr jedes Detail anführen.
  3. Des weiteren kannst Du wegen "Begünstigung einer Straftat" bestraft werden, was darauf in jedem Fall zutrifft.
  4. Weiter handelt es sich um die Straftat der "Unterlassung".
  5. Und wenn Du es jetzt immer noch nicht glaubst und meinst weiter nerven zu müssen, dann kannst Du gerne dort anrufen und zwar unter der Nr.: 030/46644664
Kommentar von ingridshaus am 7. November 2009 17:25
  1. Ergänzung
  2. Wenn Du als Beifahrer mit einem betrunkenen Fahrer mit fährst und Du Halter dieses Autos bist, ist Dein Führerschein auf jeden Fall weg.
Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 7. November 2009 18:35

Wenn Ich als Halter eine Fahrt zulasse oder anordne durch einen Betrunkenen, muss ich nicht Beifahrer sein um eventuelle Konsequenzen zu tragen, dies hat nichts mit der Fragestellung des Themenstarters zu tun.
Wie Ich schon sagte, du hast keine Ahnung und reitest auf deiner Ahnungslosiglkeit und deinem ergoogelten auch noch als rum.
Googel ersetzt nun mal kein Rechtswissen, dein Problem ist, dass du die Zusammenhänge nicht begreifen kannst oder willst.

Kommentar von ingridshaus am 7. November 2009 19:11

Reite doch nicht immer auf dem genauen Wortlaut der Frage herum, die nebenbei ganz klar beantwortet wurde - von mir jedenfalls - diese anderen Dinge gehören zu diesem Umfeld, dass Du wahrscheinlich in Dein Spatzenhirn nicht reinbekommt. Es gibt halt leider Menschen, die grundsätzlich alles besser wissen und nichts anderes zulassen, weil sie dann beleidigt sind und mit dem Füßchen aufstampfen wie Rumpelstilzchen - Nein meine Suppe esse ich nicht. Und nun ist Schluß Herr Allwissendergott

Kommentar von Ab8bfeb26cfc7933381db48391885fa3smallLeon97531 am 7. November 2009 19:44

Ich lach mich kaputt, wo wurde die Frage von dir beantwortet ?
Und schon gar nicht ganz klar, deine Antwort auf die Frage ob ein Beifahrer den Führerschein verlieren kann:
Mann kann sogar als Fußgänger oder Radfahrer den Führerschein entzogen bekommen, wenn man an einem Unfall mit Schuld hat.
Was hat diese Antwort mit der Frage des Themenstarters zu tun, um welche es hier schließlich geht ?

Du redest solch einen Blödsinn, welche in keinster Weise im Zusammenhang steht mit der eigentlichen Frage und Thema worum es hier geht.

Es gibt keine Strafe und auch keine OWi Führerscheinbezogen, welche einem Beifahrer auferlegt werden kann, wenn er neben einem Betrunkenen in das Auto steigt und Beifahrer ist.

Du bist echt ein Spinner.


Alphaboy789
beantwortet von Alphaboy789 am 5. November 2009 19:12
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Ne aber doof


anonym
beantwortet von ingridshaus am 5. November 2009 19:13
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Der ist auch weg.


ungererbad
beantwortet von ungererbad am 5. November 2009 19:13
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Nein. Man kann Dir den Vorwurf machen, dass Du den Fahrer nicht vom Fahren abgehalten hast.


Rennie
beantwortet von Rennie am 5. November 2009 19:14
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Dein Leben und dein Führeschein sind in gefahr


anonym
beantwortet von HunnyBunny1985 am 5. November 2009 19:15
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wenn man ihm den alkohol genuss nicht an merkt !!


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