
Nur wenn du es beim Zoll als Einfuhr anmeldest oder dein Paket vom Zoll herausgefischt wird. Dann wird es schwierig mit dem Nachweis über den Gebrauchszustand, denn auch auf gebrauchte Waren fällt in Deutschland die USt. an. (bei eBay wird mit der Luxemburgischen kalkuliert -> 15%)
ja, wenn der Wert die Einfuhrgrenze überschreitet
Ob gebraucht oder neu spielt für den Zoll grundsätzlich keine Rolle - es ist eine Einfuhr nach Deutschland und für die muss Abgaben bezahlt werden. Allerdings ist der Wert von gebrauchten Klamotten niedriger anzusetzen als von neuen. Aber da Du kaufst, hast du ja einen Kaufbeleg und kannst den echten Zeitwert nachweisen. Die Abgabengrenzen sind: Bis 22,0 Euro - nix. Bis 150 Euro - "nur" 19% Einfuhrumsatzsteuer. Darüber: Ca. 12% Zoll + 19% Einfuhrumsatzsteuer. http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/index.html#internethandel1 Achtung: Ab 22,01 Euro werden die Frachtkosten in die Berechnung mit einbezogen!

Kaum. die sind gebraucht. Wer will nachweisen, wer sie getragen hat ?
spielt doch keine Rolle wer sie getragen hat