muss ich dann trotzdem die Gebühren zahlen?

Ja.
Aber du kannst den Artikel erneut einstellen. Sollte er beim zweiten Mal verkauft werden, musst du nur einmal Angebotsgebühr bezahlen.
ja. wenn du das angebot aber kurz vor schluss, wenn du schon merkst, dass es nicht weggeht selbst raus tust dann nicht
MvKuczkowski am 20. Juli 2009 00:12 Das stimmt so nicht. Die Einstellgebühr wird trotzdem fällig, auch wenn der Verkäufer das Angebot vorzeitig beendet.

Das kommt drauf an, zu welchen Konditionen Du Dein Angebot gestaltet hast hast und ob daraus resultierend Einstellgebühren fällig geworden sind....Die sind dann IMMER fällig- egal ob letztendlich verkauft wurde oder eben nicht!
Danke das ist eine wirklich ausführliche Antwort :-)