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Wenn ich ausländische Aktien kaufe, unterliege ich dann auch schon ausländischem Recht?

gefragt von RosabrilleRosabrille am 09.08.2009 um 11:47 Uhr

Wenn ich mir z.B. Toyota Aktien kaufen würde, würde ich dann sofort auch dem japanischen Recht unterliegen und müsste mich dabei an gewisse Gesetze halten und evtl. an Japan Steuern zahlen?


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anonym
beantwortet von Hausmichl am 9. August 2009 11:55
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Ausländische Aktien die hier an der Börse, z.B. Frankfurt oder Xetra etc. gehandelt werden, unterliegen natürlich hiesigem Recht. Japanisches Recht kommt z:B. nur zum Tragen bei Angelegenheiten der Firma dort selbst. Die Steuern werden sogleich beim Kauf oder Verkauf der Aktien vom Broker abgezogen. Nachsatz: Steuermässig ist also dann schon alles erledigt.


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anonym
beantwortet von Default am 9. August 2009 11:55
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Nein.

Du unterliegst was Steuern angeht als Deutscher, deutschem Recht.


anonym
beantwortet von GPMPete am 10. August 2009 09:46
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Die Rechte und Pflichten aus dem Papier heraus unterliegen japanischem Recht, aber die persönlichen Rechte und Pflichten bleiben deutsches Recht. So unterliegt die Dividende der japanischen Quellensteuer, die aber durch Doppelbesteuerungsabkommen auf die deutsche Steuer angerechnet wird.


anonym
beantwortet von Aspirin am 9. August 2009 11:56
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Wenn an der Frankfurter Boerse TOYOTA Aktien verkauft werden, warum solltest du dann in Japan Steuern bezahlen? Wenn du bei LIDL eine japanische Nudelsuppe kaufst, musst du ja auch keine Steuern nach Japan ueberweisen.

Kommentar von MagicTomCat am 13. August 2009 14:16

Das ist Blech!


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 9. August 2009 11:49
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Ja, die Steuern für die Aktien werden ggf. schon in Japan bezahlt.



anonym
beantwortet von MagicTomCat am 13. August 2009 14:12
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Steuerlich unterliegen alle Aktivitäten auf dem Kapitalmarkt der deutschen Gesetzgebung. So gilt für Aktien z.B. eine Spekulationsfrist. Für die Zinseinkünfte hat die Bundesrepublik Deutschland mit fast allen Ländern der Erde Doppelbesteuerrungsverträge abgeschlossen. Das bedeutet, daß z.B. in Japan bezahlte s.g. Quellensteuer ( Steuer die im Herkunftsland anfällt ) in Deutschland abzugsfähig ist und anerkannt wird. ( Anlage AUS ) Verreckt jetzt aber Toyota in Japan als Firma und Aktienausgeber, gilt hier ausschließlich Japanisches Recht.

Kommentar von MagicTomCat am 13. August 2009 14:15

Die gezahlten, bzw. direkt abgeführten Steuern werden vom betreuenden Bankhaus bzw. dem Depotbetreuer in der Jahreserträgnisaufstellung ausführlich ausgewiesen.


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