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Wenn ich aus gesundheitlichen Gründen kündige, umgehe ich die Sperrzeit fürs ALG I?

gefragt von seufzer33seufzer33 am 22.06.2007 um 17:10 Uhr

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loopwithme
beantwortet von loopwithme am 22. Juni 2007 17:11
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Wenn das ärztlicher / amtsärztlicherseits belegt werden kann, ja.


fraurammstein1
beantwortet von fraurammstein1 am 22. Juni 2007 17:16
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Hier nochmal meine Antwort auf Deine Frage vorhin:

Kommt drauf an, aus welchen Gründen Du kündigen möchtest. Wenn es nachweisbar ist, dass Du aufgrund Deiner Arbeit erkrankt bist, kannst Du Dir bei der Agentur für Arbeit eine Bescheinigung besorgen, die Dein Arzt ausfüllen muss. Darin steht, dass Dir ärztlich angeraten wurde, zu kündigen. Dann wird Dir das Arbeitslosengeld nicht für 3 Monate gestrichen.

Ich hatte diese Möglichkeit, nachdem ich massiv sexuell belästigt und gemobbt wurde und daraufhin krank wurde. Jedoch hat sich der Arbeitgeber dann doch auf einen Aufhebungsvertrag eingelassen.

Rede mal mit der Agentur für Arbeit und Deinem Arzt über diese Möglichkeit.

Viel Glück wünsche ich Dir!!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 22. Juni 2007 17:28
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Die Sperrzeit bei einer Kündigung aus gesundheitlichen gründne liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Also bei entsprechenden Attesten beträgt sie dann i.d.R. weniger als 6 Wochen. Wieviel weniger... das hängt von Deinem PAP ab!


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