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Wenn ich auf einem Fest zufällig mit auf ein Foto gerate, wer hat dann die Rechte an dem Bild ?

gefragt von Yvy74 am 14.06.2009 um 8:27 Uhr

Und darf das Foto ins Internet gestellt werden ohne mich zu fragen?


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music6one
beantwortet von music6one am 14. Juni 2009 08:31
2x
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der fotograph, denn der hat das Foto ja gemacht

das foto darf ins internet gestellt werden wenn du wirklich nur zufällig auf dem Bild bist, denn dann geht es auf dem bild nicht um dich

Kommentar von Yvy74 am 14. Juni 2009 08:32

Danke

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 14. Juni 2009 08:53

allerdings darf der Fotograf das Bild nur ins Internet stellen, wenn auf das Fest bezug genommen wird; sollte er das Bild für einen anderen Zweck verwenden sodass der/die Abgebildete z.B. gezielt als Werbung, Verunglimpfung o.a. benutzt wird, ist dies natürlich verboten

Kommentar von Drachentoeter am 13. Juli 2009 13:27

DH! Absolut Korrekt


anonym
beantwortet von docbde am 14. Juni 2009 08:36
1x
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In so einem Fall sagt das Presserecht, dass wer auf eine Veranstaltung mit öffentlichem Interesse (z.B. auch Demo, Fussballsoiel, usw) geht, damit rechnen muss, fotografiert zu werden. Die Rechte liegen IMMER beim Autor. Du könntest dich im privaten Umfeld höchstens gegen die Veröffentlichung wehren. Aber bei einem Volxfest geht das nicht.

Kommentar von Yvy74 am 14. Juni 2009 08:41

Danke


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 14. Juni 2009 08:48
1x
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§ 23 Kunsturheberrechtgesetz:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

...

aber es darf z.B. nicht das Bild auf dem Du abgebildet bist, dafür verwendet werden um z.B. für eine Pornoseite oder eine Sekte usw. zu werben.

Kommentar von Drachentoeter am 13. Juli 2009 13:30

Das Bild darf ohne Genemigung generel für Werbung nicht genutzt werden, egal wo für.


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