Wenn ich als "hartz-iv empfänger" Sohn einen Nebenjob mache,bekomme ich dann weniger geld vom staat?
Hallo allerseits,
Erstmal zu mir: Ich bin 18 jahre alt, gehe noch zur schule und brauche Geld :) Mein Vater ist leider zur Zeit Arbeitslos, d.h Hartz-iv empfänger :( Ich habe vor mir einen Nebenjob zu suchen, ich möchte meine Eltern nicht so belasten ihr wisst schon Führerschein etc. Ich habe aber gehört, dass wenn ich einen Nebenjob mache, der Staat aufhört mir Geld zu geben. Also z.b wenn ich 400 Euro verdiene, bekomme ich 400 Euro weniger vom Staat bzw. meine Eltern. Demnach wäre es ja totall sinnlos zu Arbeiten, bekommen tue ich ja immer noch das gleiche Geld, nur das ich dann als Zusatz noch arbeite.
Stimmt das, kann mir einer weiterhelfen? Bitte nur Antworten wenn ihr euch sicher seid.
Liebe Grüße, Moritz
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Für Dich gelten im Alg2-Bezug (auch in der Bedarfsgemeinschaft) die gleichen Freibeträge wie für alle anderen auch:
monatlich 100€ + 20% vom Rest bis 1000€ + 10% vom Rest bis 1200€ (§11b SGB2)
Außerdem steht Dir als Schüler für maximal 4 Wochen in den Schulferien ein Freibetrag von 1200€ zu (§1 Abs. 4 Alg-II-Verordnung).
Zudem ist steuerfreies Einkommen nach §3 Nr. 26 EStG ("Übungsleiterpauschale") bis zu 175€ monatlich anrechnungsfrei.
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von den 400,- kannst du schonmal 100,- behalten und von den restlichen 300,- kannst du 20% behalten, also 60,-. insgesammt würden dir 240,- abgezogen werden.
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Zu dem Anrechnungsprocedere wurde schon z.B. von abcStefanie Richtiges gesagt.
Allerdings gibt es noch Weiteres zu bedenken: du wirst nicht den vollen Freibetrag mehr haben als aktuell, sondern musst von dem Ganzen nochmal 30 EUR runterrechnen, da die 30 EUR-Versicherungspauschale schon bei dir als über 18-Jährigen beim Kindergeld berücksichtigt wurde und daher aus dem 100 EUR Grundfreibetrag rausgerechnet wird.Verdienst du also exakt 400 EUR, hast du faktisch nicht 160 EUR mehr, sondern nur 130; ob es sich dafür lohnt, zu arbeiten .. nunja ... musst du selbst wissen ...
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Du darfst immer 100 Euro Freibetrag beibehalten und 20 % vom Rest (z.B.: 60 Euro). Daher wird es folgender Maßen beim Jobcenter berechnet: 100 + (20:100 * 60 Euro)= 112 für dich und 48 Euro fürs Jobcenter. Wenn du 400 Euro verdienst, kannst du höchstens 160 Euro beibehalten, vgl. den Link dazu mit den entsprechenden §§: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/freibetraege-einkommen.html
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Nein, einen gewissen Satz kannst du behalten und somit ist es mehr, als du vorher hattest.
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hallo - also weiß das auch nicht genau - aber ich meine die Politik wollte das mal ändern. Soweit ich weiß (?) wollte das die Politik ändern, weil das natürlich die Jugendlichen vom arbeiten abhält und denen die Motivation nimmt. Ich bin mir nicht sicher, ob das mal geändert wurde. Da kommt natürlich die Erkenntnis arbeiten lohnt sich nicht und für Jugendliche ist es fast unmöglcih, so Ziele wie Führerschein und Auto später zu verwirklichen.
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160 Euro darfst du verdienen ohne Abzüge zu bekommen. Genauere Info liefert dir aber das Jobcenter (an dieser Stelle muss ich immer lachen, denn was dieses Center mit Jobs zu tun hat ist mir bis heute noch nicht klar geworden) ^^
Kommentar von samsung1994 17.02.2012Ich farg noch mal blöd :) Was wenn ich nur 160 Euro verdiene, wird dann trodzdem was abgezogen?
Kommentar von abcStefanieabcStefanie 17.02.2012112 Euro für dich und 48 Euro fürs Jobcenter.
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Stimmt, ans Kindergeld dachte ich gar nicht nach (natürlich mit 18 Jahren). Der Anfang meiner Antwort, kann mit dieser Antwort beendet werden.