Frage von samsung1994 17.02.2012

Wenn ich als "hartz-iv empfänger" Sohn einen Nebenjob mache,bekomme ich dann weniger geld vom staat?

  • Antwort von casilein 18.02.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Für Dich gelten im Alg2-Bezug (auch in der Bedarfsgemeinschaft) die gleichen Freibeträge wie für alle anderen auch:

    monatlich 100€ + 20% vom Rest bis 1000€ + 10% vom Rest bis 1200€ (§11b SGB2)

    Außerdem steht Dir als Schüler für maximal 4 Wochen in den Schulferien ein Freibetrag von 1200€ zu (§1 Abs. 4 Alg-II-Verordnung).

    Zudem ist steuerfreies Einkommen nach §3 Nr. 26 EStG ("Übungsleiterpauschale") bis zu 175€ monatlich anrechnungsfrei.

  • Antwort von Streetcat666 17.02.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    von den 400,- kannst du schonmal 100,- behalten und von den restlichen 300,- kannst du 20% behalten, also 60,-. insgesammt würden dir 240,- abgezogen werden.

  • Antwort von VirtualSelf 17.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Zu dem Anrechnungsprocedere wurde schon z.B. von abcStefanie Richtiges gesagt.
    Allerdings gibt es noch Weiteres zu bedenken: du wirst nicht den vollen Freibetrag mehr haben als aktuell, sondern musst von dem Ganzen nochmal 30 EUR runterrechnen, da die 30 EUR-Versicherungspauschale schon bei dir als über 18-Jährigen beim Kindergeld berücksichtigt wurde und daher aus dem 100 EUR Grundfreibetrag rausgerechnet wird.

    Verdienst du also exakt 400 EUR, hast du faktisch nicht 160 EUR mehr, sondern nur 130; ob es sich dafür lohnt, zu arbeiten .. nunja ... musst du selbst wissen ...

  • Antwort von abcStefanie 17.02.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du darfst immer 100 Euro Freibetrag beibehalten und 20 % vom Rest (z.B.: 60 Euro). Daher wird es folgender Maßen beim Jobcenter berechnet: 100 + (20:100 * 60 Euro)= 112 für dich und 48 Euro fürs Jobcenter. Wenn du 400 Euro verdienst, kannst du höchstens 160 Euro beibehalten, vgl. den Link dazu mit den entsprechenden §§: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/freibetraege-einkommen.html

  • Antwort von stuntgirl 17.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, einen gewissen Satz kannst du behalten und somit ist es mehr, als du vorher hattest.

  • Antwort von bruno75015 18.02.2012

    hallo - also weiß das auch nicht genau - aber ich meine die Politik wollte das mal ändern. Soweit ich weiß (?) wollte das die Politik ändern, weil das natürlich die Jugendlichen vom arbeiten abhält und denen die Motivation nimmt. Ich bin mir nicht sicher, ob das mal geändert wurde. Da kommt natürlich die Erkenntnis arbeiten lohnt sich nicht und für Jugendliche ist es fast unmöglcih, so Ziele wie Führerschein und Auto später zu verwirklichen.

  • Antwort von asmodii 17.02.2012

    160 Euro darfst du verdienen ohne Abzüge zu bekommen. Genauere Info liefert dir aber das Jobcenter (an dieser Stelle muss ich immer lachen, denn was dieses Center mit Jobs zu tun hat ist mir bis heute noch nicht klar geworden) ^^

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