Ich bin Freiberuflerin, gestalte gerade einen Kalender für ein Spendenprojekt für Kinder und wollte einen 50% Nachlass auf deren Rechnung geben - wie funktioniert das jetzt steuerlich, um diesen Betrag evtl. in der Steuer absetzen zu können? Mit extra Spendenquittung oder wird auch der Nachlass - wenn auf der Rechnung sichtbar - so akzeptiert? Ist eben ein größerer Betrag und wäre schön - wenn ich diesen absetzen kann.

Sie brauchen nicht nur keine Spendenquittung, Sie dürfen gar keine erhalten. Sie verbuchen ganz einfach den tatsächlichen erhaltenen Rechnungsbetrag, also den um 50% reduzierten Betrag als Einnahmen. Das Finanzamt kann Ihnen nicht verwehren Rabatte zu gewähren, egal aus welchem Grund. Es kann Ihnen also nicht den Rechnungsbetrag als Einnahmen anrechnen, den Sie unter normalen Umständen erlösen würden. Bekämen Sie eine Spendenquittung, können Sie rein theoretisch diesen Betrag zusätzlich von der Einkommensteuer absetzen, so dass Sie einen unberechtigten Steuervorteil erhalten würden. Also einfach den tatsächlichen Geldeingang als Einnahmen verbuchen und fertig.
Ich würde mir über den Nachlass eine Spendenquittung ausstellen lassen! Anders geht es wohl nicht. Ich war mal in einer ähnlichen Situation, habe für eine humanitäre Organisation einen Auftrag insgesamt kostenlos erledigt und habe dann über den Betrag, den ich normalerweise in Rechnung gestellt hätte (ohne MwSt.) eine Spendenquittung erhalten. Wurde von der Steuer nach meiner Erinnerung auch so anerkannt.
collo am 18. Juni 2007 11:37 Da Sie den Betrag vermutlich nicht als Einnahmen verbucht haben, hätten Sie die Spendenquittung nicht absetzen dürfen.
War nicht meine Idee, sondern die des Steuerberaters - und die Arbeitsleistung wurde ja erbracht! Hätte ich das dann noch als Einnahme verbucht, hätte ich ja quasi doppelt bezahlt!
collo am 18. Juni 2007 15:38 Eine Spendenquittung darf nur für eine Geldleistung, nicht jedoch für eine Arbeitsleistung ausgestellt werden. Eine Arbeitsleistung kann nicht als Spende bei den Sonderausgaben abgezogen werden. Die Leistung als Einnahmen zu verbuchen wäre natürlich sehr falsch, jedoch darf man dann auch keine Spendenquittung bei der ESt absetzen, da ansonsten ja das Finanzamt, sprich der Bürger die Spende ( Arbeitsleistung ) zum Teil finanzieren ( bezahlen ) würden.
Hat sich die Gesetzeslage in den letzten Monaten geändert? Wir haben als gemeinnütziger Verein ebenfalls eine Spendenquittung ausgestellt, wogegen das Finanzamt nichts einzuwenden hatte. Ein Spediteur hatte für uns einen Transport getätigt, hat uns diesen in Rechnung gestellt mit dem Zusatz: "auf die Bezahlung der Rechnung wird verzichtet" (was sicher auch für einen Teil der Summe möglich gewesen wäre). Über die Rechnungssumme wurde die besagte Spendenquittung erstellt, die auch anstandslos vom FA akzeptiert wurde. Wir hätten diesen Transport sonst auch gar nicht bezahlen können! Wo steht das denn, dass diese Art Spende verboten ist???
Diese Art von Spende ist schon möglich, aber nur wenn der Rechnungsaussteller den vollen Betrag als Einnahme verbucht und die Differenz als Spende.
Da Sachspenden generell steuerlich problematisch sind, mein Rat: Vollen Rechnungsbetrag stellen und dafür separat als extra Vorgang den Betrag Spenden und dafür die Spendenquittung erbitten. MfG G.Peschel
Das dürfte die beste Lösung sein !
Als gemeinnütziger Verein haben wir mehrmals Rechnungen erhalten mit dem Zusatz "auf die Bezahlung dieser Rechnung wird verzichtet". Über die entsprechende Summe haben wir Spendenquittungen (auch für Arbeitsleistungen, die wir sonst gar nicht hätten bezahlen können!) ausgestellt, nachdem wir Rücksprache mit dem FA gehalten hatten. Hat sich die Gesetzeslage in den letzten Monaten geändert, collo? Sonst sollte dieser Weg im Interesse aller doch möglich sein! Denn die Gemeinschaft trägt doch eigentlich ganz bewußt die Arbeit gemeinnütziger = der Gemeinschaft nutzbringenden Einrichtungen mit, indem sie diesen erlaubt, Spendenquittungen auszustellen...