wir haben einen vermieter hier und haben uns von ihm eine kneipe und eine wohnung direkt neben an gepachtet! er ist unser nachbar! wir haben anstatt am anfang eines monats am ende bezahlt und im vertrag seteht das er uns nur frisstlos kündigen kann wenn wir 2 monate im verzug sind was wir nicht waren! jetzt haben wir die kündigung bekommen zum 1.9 weil er hier alles bezahlen wollte und abends die kasse mitnehmen wollte und wir ihm hinterher noch geld wieder geben sollten für ihn arbeiten sollten auf 400 euro basis! wir haben gesagt wir möchten das nicht! darf uns der vermieter dann kündigfen? wenn wir seine hilfe nicht in anspruch nehmen wollen?
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Irgendwie verstehe ich bei deiner Fragestellung nur Bahnhof. Wenn ihr einen Mietvertrag habt, dann habt ihr auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Miete ist auch nicht zum Ende, sondern immer am Anfang eines Monats zu zahlen. Den Rest lasse ich unbeantwortet, weil nicht verstanden.

Frage ist doch zunächst einmal, was für ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, ein Wohnraummietvertrag (mit Kündigungsschutz) oder ein gewerblicher Mietvertrag (ohne Kündigungsschutz). Danach richten sich die (gesetzlichen) Kündigungsfristen. Falsch ist, daß der Vermieter NUR fristlos kündigen kann, wenn zwei Monatsmieten nicht bezahlt worden sind. Nach dem Gesetz kann auch bei z.B. fortlaufender unpünktlicher Mietzahlung, nach vorheriger Abmahnung, fristlos gekündigt werden. I.Ü. bedeutet die Kündigung noch lange nicht, daß man auch raus muß. Zieht man nämlich nicht aus, dann muß der Vermieter beim Amtsgerich Räumungsklage erheben. Das Amtsgericht wird dann klären, ob die Kündigung überhaupt wirksam war.
Die Wohnung sicherlich nicht, was den Gewerberaum angeht kann ich mir das mit der Begründung nicht vorstellen, allerdings ist da halt interessant was im Vertrag steht.
Am besten mal zum Anwalt gehen und die Sache schildern.
Miete überweist man am besten und zahlt sie nicht bar. Das was ihr mit eurem Vermieter zusammen macht klingt mir stark nach Schwarzgeldern. Ein Vermieter kann gar nicht kündigen, es sei den wegen Eigenbedarfs oder extremen Gründen, wie das Nichtbezahlen der Miete. Eine einmalige Verzögerung rechtfertigt sicher keine Kündigung