ich will eigentlich einfach nur wissen ob das vom gesetzt her gesehen strafbar ist

Das darfst Du ohne das Du Angst vor Ärger u.s.w haben mußt. Geniesse Dein junges Glück und die ersten Schmetterlinge im Bauch... Viel Glück für Dich und alles Liebe... ...LG Tanja
naja... und viel spaß bei dem ersten scherbenhaufen den du weg kehren darfst, du wirst dir wünschen diesen jungen nie kennen gelernt zu haben und nie geküsst zu haben. <-- Das müsste noch ergänzt werden
clauzito am 27. Juni 2009 07:25 zieh dich runter aber laß andere damit in ruhe.
clauzito am 27. Juni 2009 07:26 zieh dich runter aber laß andere damit in ruhe. Hast schon genervt mit deiner frage zum auslandeinsatz
Oha, warte ab bis die Moralpostel wach sind !!! ;-)
ronnie68 am 27. Juni 2009 07:14 HIHI!
Andokai am 27. Juni 2009 07:21 Eine ist schon lange wach, nämlich ich. Ich bin ziemlich fit in Gesetzen. Knutschen ist für Euch definitiv nicht strafbar. Das es klar ist: Wir reden hier von Knutschen. Alles weitere würde dem 15-jährigen auch schon Probleme machen, weil er strafmündig ist. Laßt Euch Zeit und genießt es.
Guten Morgen zusammen. In wie fern sind Sie "moralapostelich" (gibt es das Wort überhaupt? Ach egal)? Erzählen Sie doch mal.

Knutschen ist nicht verboten, es sei denn von deinen Eltern.