Baiana am 23.01.2009 um 8:37 Uhr
... und dieser Mensch über knapp 10 Jahre an einem völkerrechtlichhöchst bedenklichem Ort festgehalten wird, an dem die Menschenrechte aufs schlimmste verletzt werden, an dem gefoltert wird, ohne dass dem Verdächtigen ein Rechtsbeistand beigestellt wird oder er sonst eine Möglichkeit hat, auf rechtsstaatliche Mittel (die ihm nach dem Völkerrecht zustehen) zurückzugreifen, ihm über die gesamte Zeit in keinem Verhör jedoch etwas strafrechtlich Relevantes nachgewiesen werden konnte, er also allem Anschein nach unschuldig ist, dann sollte er ...

Ich stimme MarcSu und Drachentoeter zu:
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Wenn - in einem Staat, der sich als rechtsstaatlich bezeichnet - jemand einer Straftat verdächtigt wird, gibt es meiner Ansicht nach nur eine mögliche Vorgehensweise:
Untersuchungshaft, Ermittlung und Erbringen von Beweisen und anschließend eine Verhandlung vor einem ordentlichen Gericht in der ihm sein Vergehen nachgewiesen wird und er die Möglichkeit einer angemessenen Verteidigung hat.
Jede andere Vorgehensweise ist keine rechtsstaatliche und wird von uns ach so anständigen westlichen Demokratien gerne den so genannten "Schurkenstaaten" vorgeworfen.
Wir betrachten die Freiheit und Unversehrtheit des Individuums als eines unserer höchsten und schützenswertesten Rechte - Argumente, die wir zumindest dann sehr gerne auspacken wenn es um die "Zustände" in der Türkei, in Ägypten oder sonstwo geht, sobald dort ein Deutscher inhaftiert ist.
Wenn einem Verdächtigen nichts nachgewiesen werden kann (das muss nicht bedeuten, dass er tatsächlich unschuldig ist), muss man ihn selbstverständlich freilassen. Nicht ohne Grund gibt es Haftprüfungstermine und andere rechtliche Regularien, zu denen natürlich auch eine angemessene Entschädigung für die erlittenen "Haftschäden" gehört. (Ich bin ja mal gespannt wieviel Dollars dem ersten klagenden Exhäftling als Schmerzensgeld zugesprochen werden - in einem Land, in dem man wegen zu heißem Kaffe schon richtig absahnen kann.)
Einen Häftling solange einzusperren und gar mit "intensiven Verhörmethoden" zu traktieren bis er irgendwann schon gestehen wird ist schon eine sehr antike Rechtsauffassung - da erhält Rumsfelds Spruch vom "alten Europa" gleich eine andere Bedeutung. Unglaublich für einen Unterzeichnerstaat der UNO-Menschenrechtskonvention finde ich aber, dass diese Methoden auch noch öffentlich als angemessen betrachtet und sogar von "ganz oben" angeordnet wurden.
Sich mit der Entschuldigung "das dient ja einem guten Zweck", im Fall von Guantanamo der Terrorbekämpfung, außerhalb seiner eigenen Werte und Gesetzte zu stellen und sich einzureden eben diese Werte damit zu verteidigen - das ist für mich keine sehr überzeugende Darstellung.
Nach meiner Ansicht haben die USA - die erste neuzeitliche Demokratie, deren Grundlage die unveräußerlichen Menschenrechte des Individuums sind (http://de.wikipedia.org/wiki/Unabh%C3%A4ngigkeitserkl%C3%A4rungderVereinigten_Staaten) - sich selbst am meisten betrogen. In der Präambel ihrer Verfassung, ihrem Sinn und Hintergrund, einem der am häufigsten zitierten Sätze überhaupt, heißt es:
„Wir, das Volk der Vereinigten Staaten, von der Absicht geleitet, unseren Bund zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, .... und das Glück der Freiheit uns selbst und unseren Nachkommen zu bewahren, setzen und begründen diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Amerika.“
Ich kann allerdings die Menschen verstehen, welche ob dieser neuen Nachbarn, nicht grad in helle Begeisterung ausbrechen.
Baiana am 23. Januar 2009 08:44 Auch wenn es nur um wenige Personen pro Land geht? Deutlich unter 50?
Ich stehe dazu, dass ich lieber einen einheimischen Nachbar habe, welcher im selben Kulturkreis aufwuchs wie ich. Zudem, droht ja diesen Menschen Unbill aus ihren Heimatstaaten. Wer garantiert für die Sicherheit vor Ort? Bestimmt nicht die Hohen Politiker in Berlin, welche das ausschliesslich darum machen, dass sie vor den Amis gut dastehen. Sollen doch die Herren und Damen Politiker diesen Menschen Unterschlupf gewähren.
Luzi4 am 23. Januar 2009 08:59 Oder deren Claqueure.

Auf jeden Fall nicht nach Deutschland gebracht werden!
Chapeau. Ehrlich währt am längsten. DH

oder rot - alles andere ist inhuman und menschenverachtend.
Baiana am 23. Januar 2009 08:42 Bis vor ca. einer halben Stunde dachte ich auch, dass intelligente Menschen zu dieser Ansicht kommen. Ich wurde eines Besseren belehrt: http://www.gutefrage.net/frage/guantanamo-gefaengnis
sanne172 am 23. Januar 2009 08:55 hab es eben erst gelesen und bin sprachlos...:-(

ohne wenn und aber ... die Würde des Menschen ist Unantastbar !!!!
Baiana am 23. Januar 2009 08:43 Offenbar nicht: http://www.gutefrage.net/frage/guantanamo-gefaengnis
wernilein am 23. Januar 2009 08:47 Baiana,ich habe es gelesen und mit Kopfschütteln quittiert,unglaublich in der heutigen Zeit !!

Unabhängig von den Vorgängen dort, Guantanamo Bay besteht seit 09/11/2002.
Daß dort gegen das Völkerrecht gehandelt wurde, ist sogar den Amis klar, nicht umsonst läßt Obama dieses Gefangenenlager schließen.
Erzähle mir aber bitte Keiner, daß dort nur Unschuldslämmer sitzen.
Aus meiner Sicht wäre es richtig und angebracht, die Gefangenen in einem neutralen Land unter UNO-Aufsicht unterzubringen, bis endgültig geklärt ist, ob und in welchem Maß sie schuldig sind.
Erst dann kann über den weiteren Verbleib entschieden werden.
Wenn nach 10 Jahren immer noch kein Beweis für ihre Schuld erbracht wird, gelten die für mich als Unschuldig.


Baiana, diese Umfrage ist super und hoffentlich fuer viele Aufklaerend. ich gebe auf Deine Frage meinen Punkt


was jedoch auch wieder mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Das ist ja das Unrecht dabei, wenn es sich wirklich um einen Unschuldigen handelt. Die Mühlen der Gerichte mahlen einfach zu langsam und Prozesse vermeintlich Unschuldiger sollten auf jeden Fall vorgezogen werden.
das Land das in den Prozess machen will, soll sich selber! um die Leute kümmern. Ich habe es so satt das die Typen auf der anderen Seite des Grossen Teiches Unsinn begehn, die Probleme aber dann gerne auf andere verteilen!


Sich töten
Baiana am 23. Januar 2009 08:51 Menschen, die zu Unrecht jahrelang gefoltert werden, sollen sich töten?
Omg - das ist so ziemlich die dümmste oder albernste Antwort bisher.
Bitte versteh, dass ich für so einen Schwachsinn nun wirklich keinen Daumen vergebe.
Warum? Nach 10 Jahren sind meines Erachtens alle Rechtlichen Mittel ausgeschöpft worden. Bevor ich noch 10 Jahre diese Scheiße ertragen muß würde ich mich lieber töten.
Da dies Deines Erachtens eine Dumme Antwort ist solltest Du mal drüber nachdenken warum es Dir schwerfällt damit umzugehn.
Baiana am 23. Januar 2009 09:05 Es fällt mir nicht schwer mit einer sinnlosen Antwort umzugehen. Ich frage nach einer allgemeingültigen Handlungsanweisung der Art "Immer wenn jemand in der oben beschriebenen Situation ist, dann sollte wie folgt gehandelt werden". Die Antwort "sich töten" mag in Einzelfällen wie der letzte Ausweg erscheinen, ist jedoch als Standard-Handlung in diesen Fällen sinnlos. Meine Meinung.
Da ich die genauen Einzelheiten nicht kenne werde ich nichts weiter dazu schweigen. Ich würde mich töten, und das ist meine Meinung.
Jeder hat Dreck am Stecken.

In einem anderen Land Zuflucht gewähren und ihn für die menschenverachtenden Verhörmethoden entschädigen (in Form von Geld).
Das was mit allen Beschuldigten in einem Rechtstaat gemacht wird wenn ihnen nichts nachgewiesen werden kann. Entschädigt für die Haft und ohne Bedingung Entlassen. Wenn nötig dafür sogendas sie da hinkommen wo sie hin wollen.

... und schickt George W. Bush mit, damit ihm auch endlich der Prozess gemacht wird!!!
Baiana am 23. Januar 2009 15:37 DH! Denn wenn man rein völkerrechtlich vorgehen würde, dann müssten sich zumindest die Herren Bush und Rumsfeld verantwortlich zeigen und in Den Haag Rede und Antwort stehen.
was passieren "sollte" können wir nur nach unserem moralischen Empfinden beurteilen. Daran wird sich der Staat, der die Mittel angewendet hat, sowieso nicht stoßen. Wobei ich das differenzierter sehe: Um zu entscheiden, ob er einfach freigelassen werden sollte, oder ob ein Prozess durchzuführen ist, müsste man die Sachlage der Ermittlung viel besser kennen.
Was tatsächlich passiert, wird sich nach den Gesetzen des jeweiligen Landes und des Völkerrechts - oder dessen Mißachtung durch die Regierung - bestimmen.
da fällt mir gerade noch was ein. Eigentlich ist "sicheres Drittland" hier eine falsche Bezeichnung. Man sollte doch meinen, dass die USA selbst ein sicheres Drittland sind. Die haben ja immerhin auch einen Rechtsstaat mit Gesetzen, die die Verdächtigen teils sogar besser schützen, als hier in Deutschland. Und normalerweise sollten sie sich auch an das Völkerrecht halten. Wenn jetzt Guantanamo aufgelöst wird (was ich für richtig und längst überfällig halte), und sich die USA wieder an ihre eigenen Gesetze halten - warum muss dann noch jemand in "ein sicheres Drittland"? Er ist ja dann eigentlich in einem Land, wo er rechtsstaatlich behandelt wird.

Baiana am 23. Januar 2009 08:46 Auch wenn ich anderer Ansicht bin bekommst Du selbstverständlich einen Daumen dafür, dass Du ehrlich Deine Meinung sagst. :-)
Shadowlord1349 am 23. Januar 2009 08:53 Das sollte mal mit den Ausländern hier passieren. Genauso wie unseren Deutschen der in der Türkei im Gefägnis - grundlos war. Die dürfen das aber wieder machen, gell? Aber wehe langt jemand einer unseren deutschen Frauen eine, weil sie nicht "gehorchen", dann wird erstmal nur Anzeige erstattet...


Baiana am 23. Januar 2009 09:00 Wie gesagt: Andere Meinung, trotzdem DH. Ich möchte die Diskussion hier gar nicht weiterführen, mich interessiert tatsächlich nur das Stimmungsbild. :-)
Ethisch und rechtlich liegen schwerwiegende Verstöße vor.
Das bisherge Vorgehen entspricht nicht der Menschenwürde (Folter ist z. B. nicht mir ihr vereinbar).
Die Menschenrechte gelten universell. Dies wird zwar nicht ausnahmslos so gesehen, kann aber gut begründet werden. Die Menschenrechte sind aus der Vernunft abgeleitet, die für alle dieselbe ist. Sie sind auch völkerrechtlich verankert (Charta der Vereinten Nationen, internationale Abkommen).
Bestandteile sind unter anderem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und eine Handlungsfreiheit, die nur durch Gesetze, nicht durch willkürliche Machtausübung beschränkt wird.
Wenn im Land, in dem der Betreffende festgehalten wird und in seinem Heimatland menschenrechtswidrige Behandlung droht, ist ein sicheres Drittland angemessen.
Der genaue Umgang sollte sich nach dem Sachverhalt richten. Nicht klar ist, ob ein ausreichend begründeter Verdacht besteht und inwieweit Flucht- und Verdunkelungsgefahr besteht. Ein Verhör ist nicht das einzige Nachweismittel. Eine lange Gefangennahme ohne Beginn eines fairen Prozesses sollte nicht durchgeführt werden.
Am besten wäre außerdem eine Veränderung der politischen Verhältnisse, durch die solche Rechtsverstöße entstanden.
geht mich nichts an


Vorher sollten sie Umstände, die zur Haft geführt werden, genauer untersucht werden. Es gilt festzustellen, ob die Gründe weiterhin zutreffen.
Ansonsten ist der Mensch in sein Heimatland zu entlassen.

Wir rühmen uns doch immer der guten Dienste wegen...








Baiana, was sind denn das für Wahlmöglichkeiten (außer die beiden, in denen der Begriff "sicheres Drittland" vorkommt), die Du uns gibst?
Baiana am 23. Januar 2009 08:57 Wahlmöglichkeiten, wie sie mir im Anschluß an diese Frage in den Sinn gekommen sind: http://www.gutefrage.net/frage/guantanamo-gefaengnis


Ach ja: Die Antwort hab ich gewählt weil ich glaube, dass man den Leuten einen weiteren Aufenthalt in diesem Land nicht zumuten sollte.