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wenn es so ist, wieso dann die Meinung einiger Politiker...Urlaubsanspruch bei HarztIV abschaff

gefragt von AemmieAemmie am 23.11.2008 um 12:07 Uhr

wenn es so ist, wieso dann die Meinung einiger Politiker...Urlaubsanspruch bei HarztIV abschaffen, besteht darin nicht die Gefahr der Gleichstellung mit Straftätern????


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 23. November 2008 12:10
3x
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Vermutlich denkt man, dass der Urlaub zur Erholhung und damit der Wiedersherstellung und Verbesserung der Arbeitskraft dient. Da ein Harz 4-empfänger keine Arbeitsleistung in dem Umfang erbringt, fehlt der Anspruch auf die Wiederherstellung der nicht genutzten Arbeitsleistung. Dabei den Vergelich mit Straftätern zu bringen, halte ich für Quatsch!


Baiana
beantwortet von Baiana am 23. November 2008 12:07
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Nein.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 23. November 2008 12:11
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Was hat ein Harz IV Empfänger mit einem Straftäter zu tun ? Ein Selbständiger z.B. hat auch keinen Urlaubsanspruch und ist nicht mit einem Straftäter gleichgestellt.....


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 23. November 2008 12:07
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Gute Frage, ich verstehe sie nur nicht


regideur
beantwortet von regideur am 23. November 2008 12:07
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Wenn was wie ist???


linguini
beantwortet von linguini am 23. November 2008 12:10
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was hat das mit straftätern zu tun?

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 23. November 2008 13:35

Es sind zwei völlig unterschiedliche Bereiche, stimmt. Beide haben aber etwas gemeinsam, auch wenn dieses wiederum rechtlich nicht richtig ist. Sie sind meldepflichtig, Ortsgebunden, und müssen sich wiedereingliedern. Gemeinsamkeit, sie haben Ausgang, müssen einen Ortswechsel bekannt geben. Ihre persönlichen Verhältnisse bis ins kleinste Detail preisgeben und so weiter. Die eine Gruppe ist verurteilt, die andere nicht


fishhus
beantwortet von fishhus am 23. November 2008 13:02
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Ich bin Pensionist und habe auch keinen Anspruch auf Urlaub. Bin ich deswegen auch ein Straftäter. Ich finde das von einem Harz 4 Empfänger ja keine Arbeits- Leistung erbracht wird und daher auch kein Urlaubs Anspruch besteht.

Kommentar von Fa0e93212c14f5ea527ddd541a519fabsmallAemmie am 23. November 2008 13:27

den gibt es doch auch nicht, er wird nur als Urlaub bezeichnet, in Wirklichkeit werden sie nur für einen Zeitraum nicht vermittelt. Au Du ziehst einige Menschen aus dieser Gruppe über einen Kamm! Was ist mit denen die arbeiten und auf Grund iheres niedrigen Einkommen Leistung beziehen.

Die Frage war "ALLGEMEIN", nicht bezogen auf Einzelfälle und unterschiedlicher Verurteilung.

HarztIV Bezieher sind meldepflichtig, müssen Nachweise über Bewerbungsaktivitäten erbringen, Erklärungspflichtig bei Jobablehnung, bei geringfügiger Beschäftigung ebenfalls verpflichtet einen Job auf dem 1. Arbeitsmarkt zu finden.

Und mal Hand aufs Herz, Pensionist? Rentner? Gratuliere und genieße Deinen Ruhestand, sofern Dir die Decke nicht auf den Kopf fällt. Sollte dass mal der Fall sein oder werden, dann wirst Du wissen wie es vielen Menschen ohne Arbeit ergeht. Ich arbeite mit Ihnen täglich zusammen und sie tun mir alle Leid. Bis auf einige Ausnahmen, aber die gibt es ja immer... daher nur allgemein


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