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Wenn ersteigerte Ware nicht bezahlt wird - lohnen dann Rechtsmittel?

gefragt von erlemeier am 10.02.2009 um 10:38 Uhr

Wenn bei Ebay eine Person aus Frankreich einen Artikel von mir ersteigert hat und, jetzt werder bezahlt noch meine Nachrichten beantwortet, kann ich dann rechtliche Schritte einleiten, oder bringt das nichts? Kann mir vielleicht jemand mitteilen, wie rechtlich am besten vorgehen kann ?

Vielen Dank!


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anonym
beantwortet von anjanni am 10. Februar 2009 10:40
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melde bei ebay die Ware als nicht bezahlt und versteigere sie neu (verschickt hast Du sie ja hoffentlich noch nicht)

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 10. Februar 2009 10:51

Däumchen! ;-)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 10. Februar 2009 10:39
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wenn du dann alles in Vorleistung an den Anwalt abtrittst und die Erfolgsqoute eigentlich Null ist..dann sollte sich das lohnen..

Warum so umständlich..stelle den Artikel neu ein und gut isses..

Kommentar von amiria71 am 10. Februar 2009 10:41

Den Teil mit der Abtretung an den Anwalt habe ich nicht verstanden, sorry

Kommentar von 0ff8b2b6e698038b70253829685dd176smallAJWhv am 10. Februar 2009 10:44

Du bezahlst den Anwalt damit er für Dich tätig wird und übergibst Ihm dem Fall, somit auch die Unterlagen! das ist das abtreten an den Anwalt!

Kommentar von amiria71 am 10. Februar 2009 10:46

Abtreten ist eigentlich was ganz anderes. Die Unterlagen übergeben ist eben "Unterlagen übergeben". Und da Andreas48 eigentlich oft eine rechtlich korrekte Formulierung wählt, bin ich da nicht sicher, was er meint.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 10. Februar 2009 10:49

du gibst ihm das Mandat..und damit kostet es Geld...

Kommentar von amiria71 am 10. Februar 2009 11:37

äh ja. Deinen Satz versteh ich trotzdem nicht. Wenn die Erfolgsquote null ist, sollte sich das lohnen??


anonym
beantwortet von amiria71 am 10. Februar 2009 10:40
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Theoretisch kannst Du auf Zahlung und Abnahme klagen. Gerade im Ausland ein Riesenaufwand und ob dann - selbst wenn Du gewinnst - tatsächlich Geld fließt, ist auch nicht sicher. Oft ist die Vollstreckung aussichtslos.

Besser an den zweitbietenden verkaufen.


anonym
beantwortet von Divine38 am 10. Februar 2009 10:40
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Wie hoch ist der Warenwert? Im Zweifel ist es stressfreier, an den Zweitbieter zu verkaufen bzw. den Artikel neu einzustellen. Informiere Ebay, damit Du eine Klärung bzgl. der Provision finden kannst. Aber gerade im Ausland halte ich so einen Rechtsreit für schwierig.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 10. Februar 2009 10:41
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Am besten immer erstmal bei Ebay melden, rechtsschritte lohnen sich nur wenn ware schon verschickt worden ist und kein geld kam!


bafti14
beantwortet von bafti14 am 10. Februar 2009 10:45
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Melde es eBay dann bekommst du deine Gebühren gutgeschrieben und versteigere den Artikel noch mal.


IsiRider
beantwortet von IsiRider am 10. Februar 2009 10:40
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an ebay wenden, sonst hast du schwierigkeiten das privat zu regeln, wenn der gegner im ausland sitzt


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 10. Februar 2009 10:40
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Das kommt auf den Betrag an.


bigfoot76
beantwortet von bigfoot76 am 10. Februar 2009 10:40
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Hast du den Vorgang schon bei Ebay gemeldet?


anonym
beantwortet von jockl am 10. Februar 2009 10:40
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Lass die Finger davon, es bringt nichts als Ärger. Sei froh dass Du die Ware noch hast.


Fenchurch
beantwortet von Fenchurch am 10. Februar 2009 10:43
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Laß es. Melde es bei ebay und verkauf den Artikel erneut. Aus diesem Grund verkaufe ich prinzipiell nicht mehr ins Ausland.


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 10. Februar 2009 11:02
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Solche Probleme hatte ich auch schon. Melde Ebay einen "nicht bezahlten" Artikel, die versuchen den Käufer dann zu erreichen. Tut sich nichts, werden Dir die Gebühren u. Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben u. Du kannst den Artikel erneut einstellen. Kleiner Tipp noch von mir: Sperre diesen Käufer in Deinen Einstellungen. Dann kann er in Zukunft keine Gebote mehr auf Deine Artikel abgeben.


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 11. Februar 2009 10:58
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Melde die Sache bei eBay- um welche Summe geht es denn???


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