Wenn bei Ebay eine Person aus Frankreich einen Artikel von mir ersteigert hat und, jetzt werder bezahlt noch meine Nachrichten beantwortet, kann ich dann rechtliche Schritte einleiten, oder bringt das nichts? Kann mir vielleicht jemand mitteilen, wie rechtlich am besten vorgehen kann ?
Vielen Dank!
melde bei ebay die Ware als nicht bezahlt und versteigere sie neu (verschickt hast Du sie ja hoffentlich noch nicht)

wenn du dann alles in Vorleistung an den Anwalt abtrittst und die Erfolgsqoute eigentlich Null ist..dann sollte sich das lohnen..
Warum so umständlich..stelle den Artikel neu ein und gut isses..
Den Teil mit der Abtretung an den Anwalt habe ich nicht verstanden, sorry
AJWhv am 10. Februar 2009 10:44 Du bezahlst den Anwalt damit er für Dich tätig wird und übergibst Ihm dem Fall, somit auch die Unterlagen! das ist das abtreten an den Anwalt!
Abtreten ist eigentlich was ganz anderes. Die Unterlagen übergeben ist eben "Unterlagen übergeben". Und da Andreas48 eigentlich oft eine rechtlich korrekte Formulierung wählt, bin ich da nicht sicher, was er meint.
Theoretisch kannst Du auf Zahlung und Abnahme klagen. Gerade im Ausland ein Riesenaufwand und ob dann - selbst wenn Du gewinnst - tatsächlich Geld fließt, ist auch nicht sicher. Oft ist die Vollstreckung aussichtslos.
Besser an den zweitbietenden verkaufen.
Wie hoch ist der Warenwert? Im Zweifel ist es stressfreier, an den Zweitbieter zu verkaufen bzw. den Artikel neu einzustellen. Informiere Ebay, damit Du eine Klärung bzgl. der Provision finden kannst. Aber gerade im Ausland halte ich so einen Rechtsreit für schwierig.

Am besten immer erstmal bei Ebay melden, rechtsschritte lohnen sich nur wenn ware schon verschickt worden ist und kein geld kam!

Melde es eBay dann bekommst du deine Gebühren gutgeschrieben und versteigere den Artikel noch mal.
an ebay wenden, sonst hast du schwierigkeiten das privat zu regeln, wenn der gegner im ausland sitzt
Lass die Finger davon, es bringt nichts als Ärger. Sei froh dass Du die Ware noch hast.

Laß es. Melde es bei ebay und verkauf den Artikel erneut. Aus diesem Grund verkaufe ich prinzipiell nicht mehr ins Ausland.

Solche Probleme hatte ich auch schon. Melde Ebay einen "nicht bezahlten" Artikel, die versuchen den Käufer dann zu erreichen. Tut sich nichts, werden Dir die Gebühren u. Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben u. Du kannst den Artikel erneut einstellen. Kleiner Tipp noch von mir: Sperre diesen Käufer in Deinen Einstellungen. Dann kann er in Zukunft keine Gebote mehr auf Deine Artikel abgeben.

Melde die Sache bei eBay- um welche Summe geht es denn???
Däumchen! ;-)