Wenn einer neben mir kifft, ich aber nicht, können Ärzte dann später sagen, ich habe mitgekifft?

8 Antworten

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Die Nachweismethoden, z.B. sehr empfindliche Enzymimmunoassays mit einem Schwellenwert von nur 20ng/ml, sind so genau, dass auch ein Passivrauchen von Cannabis ein positives Ergebnis verursachen kann. Es gibt zu diesem Thema widersprüchliche Studien. Man kann jedoch sagen, dass es im Extremfall (z.B. 3 Raucher und 1 „passive“ Person in einem PKW) schon zu einem Nachweis von mehr als 20ng/ml THC bei dem Passivraucher kommen kann. Ein Wert von mehr als 40 ng/ml wird jedoch eher unwahrscheinlich und gilt als „aktiv“ konsumiert.

http://www.drogenscreening.info/Cannabis.htm

Thx 4 the Star ;-)

@VMaxer

Kein Ding (:

Jetzt mal ehrlich: Wer testet denn sowas? Wir leben doch nicht in einer Diktatur - oder doch? Wenn geht das was an? Wer will sowas überhaupt wissen? Und: Nein - wenn jemand neben dir kifft, kann das zu keinem Nachweis bei dir führen...Wie auch? Diese Schnelltests sollten ohnehin verweigert werden. Die dienen einzig und allein dazu, Leute die andere Substanzen als Alkohol und Taback konsumieren, einzuschüchtern und zu verunsichern...

Link: http://www.drogen-info-berlin.de/htm/fuehrerschein.html

grüße....

tja manche müssen eben so nen test machen vom gericht oder so dennen is das egal ob man will oder nich und so ;D

Mit einem Abstrich werden meines Wissens nach keine Drogensubstanzen nachgewiesen.

Überdies kommt es darauf an, ob ich als Passivraucher mit vielen Kiffern in einem kleinen, engen, schlecht belüfteten Räumchen sitze oder aber im Freien, wo der Passivraucher allerhöchstens das gute Odeur einer hoffentlich guten Grasqualität erschnuppert, aber mit herkömmlichen Schnelltestmethoden anschließend nicht als "positiv auf THC" getestet gelten kann.

FALSCH!

Abstriche können dann positiv anzeigen weil Partikel an dir haften können. Aber bei einer Blutabnahme sollte es negativ sein.

Diese Tests können positiv ausfallen, beweisen jedoch nicht den Konsum oder irgendeine "Beeinträchtigung". Zu bemerken ist, dass der Konsum von THC- haltigen "Extrakten und Pflanzenteilen" auch in der BRD nicht verboten war und es auch heute noch nicht ist. Umfassende und rechtlich einwandfreie Informationen darüber bekopmmst du beim IACM, der internationalen Arbeitsgemeinschaft Cannabis in der Medizin unter :

http://www.cannabis-med.org/index.php?lng=de