Bin 2 Monatsmieten in Rückstand,wenn der Vermieter mich jetzt rausschmeißt,muß ich dann die 3 Monatsmieten, die ja bei ordentlicher Kündigung eigentlich vorgesehen sind, auch noch bezahlen?

Du hast je nach Mietdauer ab 3 Monate Kündigungsdauer. Für diese Monate musst du selbstverständlich Miete zahlen.
Und den Rückstand musst du ebenso nachzahlen.

Wenn der Vermieter fristlos kündigt, dann heißt das sofort, ohne Frist. Dann mußt du die drei Monatsmieten nicht zahlen, nur solange du da wohnst. Allerdings den Rückstand mußt du schon zahlen. Und das besser so schnell wie möglich, wenn du dir weiteren Ärger sparen willst.
Wenn der Vermieter infolge von Mietrückständen kündigt, kündigt er aus Gründen, die nicht er sondern der säumige Mieter zu vertreten hat.
Selbstverständlich kann er diesem die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen; dazu gehören u.a. Mietausfälle für eine angemessene Zeit, sofern ein Nachmieter nicht spontan gefunden werden kann oder die Wohnung nicht vertragsgemäß zurück gegeben wird.
Bei sofortigem Ausgleich kann bei erstmaliger Verfehlung das Mietverhältnis allerdings geheilt werden.
ich korrigiere: fristlos ist fristlos, also ohne Kündigungsfrist