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Wenn einen der Vermieter fristlos kündigt,trotzdem noch 3monate miete bezahlen für die eigentlich K&

gefragt von Kaschmo am 31.05.2007 um 22:05 Uhr

Bin 2 Monatsmieten in Rückstand,wenn der Vermieter mich jetzt rausschmeißt,muß ich dann die 3 Monatsmieten, die ja bei ordentlicher Kündigung eigentlich vorgesehen sind, auch noch bezahlen?


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Miete (970)
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Reply


marxx
beantwortet von marxx am 31. Mai 2007 22:50
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Du hast je nach Mietdauer ab 3 Monate Kündigungsdauer. Für diese Monate musst du selbstverständlich Miete zahlen.
Und den Rückstand musst du ebenso nachzahlen.

Kommentar von 72acc6de58b4107af02ffc7d9d828dcasmallmarxx am 31. Mai 2007 22:56

ich korrigiere: fristlos ist fristlos, also ohne Kündigungsfrist


Jaguar
beantwortet von Jaguar am 31. Mai 2007 22:53
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Wenn der Vermieter fristlos kündigt, dann heißt das sofort, ohne Frist. Dann mußt du die drei Monatsmieten nicht zahlen, nur solange du da wohnst. Allerdings den Rückstand mußt du schon zahlen. Und das besser so schnell wie möglich, wenn du dir weiteren Ärger sparen willst.


anonym
beantwortet von Braendleclan am 1. Juni 2007 14:28
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Wenn der Vermieter infolge von Mietrückständen kündigt, kündigt er aus Gründen, die nicht er sondern der säumige Mieter zu vertreten hat.

Selbstverständlich kann er diesem die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen; dazu gehören u.a. Mietausfälle für eine angemessene Zeit, sofern ein Nachmieter nicht spontan gefunden werden kann oder die Wohnung nicht vertragsgemäß zurück gegeben wird.

Bei sofortigem Ausgleich kann bei erstmaliger Verfehlung das Mietverhältnis allerdings geheilt werden.




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