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Wenn eine "Ersatzoma" gesucht wird....

gefragt von Marieke2712Marieke2712 am 17.10.2009 um 21:54 Uhr

zur Kinderbetreuung, beduetet das dann, das eine ehrenamtliche Tätigkeit erwartet wird? Oder ist das einfach nur eine andere Bezeichnung für eine (ältere) Kinderfrau / Kindermädchen?


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stef1601
beantwortet von stef1601 am 17. Oktober 2009 21:55
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ich denke die wollen eine Babysitterin die eine Oma ist, also wird sie auch bezahlt. Ehrenamtlich denke ich würden sie auch nehmen, aber denke sie werden auch bezahlen. Nachfragen kostet nix


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. Oktober 2009 21:55
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Ich habe mal von einem Verein gehört, die vermitteln Ersatzomas. Und diese Omas machen es ehrenamtlich.

Kommentar von Simple_avatar3smallewalli am 17. Oktober 2009 21:56

So kenne ich das auch!


icke01
beantwortet von icke01 am 17. Oktober 2009 21:57
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wenn dabei steht, zur kinderbetreuung darf man, denke ich, auch bezahlung erwarten. am sichersten ist nachfragen.


Adel95
beantwortet von Adel95 am 17. Oktober 2009 21:55
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bitmap
beantwortet von bitmap am 17. Oktober 2009 21:56
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Wenn nicht ausdrücklich da steht, dass es ehrenamtlich ist, dann ist das ein bezahlter Job. Eine (ältere) Kinderfrau sozusagen.



cyracus
beantwortet von cyracus am 17. Oktober 2009 22:15
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Google mit

oma dienst

Da kriegst Du viele Hinweise.


anonym
beantwortet von Leiterin am 18. Oktober 2009 22:57
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Ich würde raten in der örtlichen Zeitung ein entsprechendes Inserat aufzugeben.Aber mit gezielten Informationen.


anonym
beantwortet von Rolfhelm am 19. Oktober 2009 08:41
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Also egal wie alt die Betreuungsperson ist, benötigt sie ab insgesamt 15 Betreuungsstunden pro Woche oder ab mehr als 3 Monate eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Die Auflagen dafür sind nicht ohne, was man für ein Ehrenamt wohl kaum noch auf sich nimmt. Anders ist das, wenn sie im Haushalt des Kindes betreut, dann benötigt sie keine Pflegeerlaubnis. Hier muss jedoch jeder Euro, den sie erhält versteuert werden, Ehrenamt hin oder her. Ob es Omas gibt, die sich wirklich für nix in einer fremden Wohnung die Stunden um die Ohren hauen und auch noch die gesamte Verantwortung über das oder die Kinder übernehmen, weiß ich nicht. Dieser Art Babysitterdienst ist nur dann steuerfrei, wenn er nicht regelmäßig und ich glaube für maximal 250€ im Quartal stattfindet. Weitere Infos zur Kindertagespflege unter www.laufstall.de

Schönen Gruß

Kommentar von Rolfhelm am 19. Oktober 2009 08:50

(sorry, war nicht schnell genug mit der Korrektur) Natürlich müssen in beiden Fällen Steuern u. u.U. Sozialabgaben abgeführt werden! Andere Möglichkeit wäre noch eine Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs, wo die Eltern alle Abgaben für die Tagesmutter oder -omi abführen müssen. Schönen Gruß Rolfhelm


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