Wenn ein Garantie Teil ausgetauscht wird, dürfen dann Arbeitsstunden berechnet werden?

7 Antworten

Sofern Du bei erstmaligem Defekt bei dem Händler eine neue Pumpe erworben hast und dieser die neue Pumpe eingebaut hat, ist die Beantwortung ganz einfach:

Nein, Du musst weder den Artikel noch den Einbau bezahlen. Im Rahmen der Sachmängelhaftung dürfen Dir keinerlei Kosten (auch nicht der Aus- und Einbau) entstehen, sofern Du die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler geltend machst, der Dir die neuen und über ihn bezogenen Teile eingebaut hat.

Nein ...mußt du nicht bezahlen. In der Regel fordert die Werkstätte die Kosten für die Arbeit beim Lieferanten ein. (so läuft es zumindest bei uns in der Werkstätte).

Kann ja dem Kunden , der schon alles bezahlt hat nicht nochmal verrechnen. Ausserdem ist der Mangel oft eine Streitfrage zwischen Lieferanten und Werkstätte ob der Teil defekt war oder ob es sich um einen Einbaufehler handelt........und das berührt dich natürlich nicht.

Ne, das wär ja noch schöner.. die Arbeitsstunden fallen ja an, weil das Teil in der Garantiezeit versagt hat, das musst du nicht zahlen. Wie die das dann deichseln, ist nicht Dein Problem.. die Werkstatt hat das mit Hersteller zu klären. Jedenfalls bei Vertragswerkstatt. und andere übernehmen die Klärung mit Hersteller eigentlich auch, hab ich jedenfalls noch nie anders gehört.

Wenn es sich um eine Garantiefall handelt, musst du nchts bezahlen, auch keine Arbeitslöhne. Die eingebaute Pumpe war offensichtlich nicht in Ordnung und du hast Anspruch auf kostenlosen Austausch.

ok danke, das war auch mein Gedankengang.

Bei einer Neuwagengarantie: Nein

Bei einer dieser lustigen Gebrauchtwagengarantien wären die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen - und ob der Defekt nicht ohnehin unter die gesetzliche Sachmängelhaftung fällt.

Es geht nicht um eine Gebrauchtwagengarantie. Die Pumpe war kaputt ich habe eine neue einbauen lassen und bumm 2 wochen später wieder kaputt.