CanyonGrand am 24.08.2009 um 17:56 Uhr
"Einfahrt freihalten" angebracht ist, darf man das auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen? Oder muss man das (als Eigentümer der Einfahrt) selbst bezahlen?
erstmal verlangt das Abschleppunternehmen von dir das Geld und du kannst es dir evtl. zurückholen
derjenige der den Abschleper beauftrag zahlt auch erstmal die Zeche - musste dann sehen das du die Knete vom Fahrzeughalter bekommst - viel Glück dabei..

Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen!
Wenn du die kosten nicht selber tragen willst, musst du die Polizei dazu holen, ansonsten haftest du, da du den abschlepper gerufen hast
Wenns eine Feuerwehreinfahrt( also für Feuerwehr freihalten) ist , auf Kosten des Halters
CanyonGrand am 24. August 2009 18:00 nein es geht um eine private einfahrt
Nur wenn du die Polizei holts und die das Abschleppunternehmen rufen, brauchst du nicht in Vorkasse gehen.