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Wenn ein Arbeitnehmer fristgerecht schriftlich kündigt. Welcher Form bedarf es?

gefragt von jheartjheart am 18.09.2007 um 17:08 Uhr

Sollte man das per Einschreiben machen, per Einwurfeinschreiben oder reicht ein einfacher Brief? Schreibt man dabei "z.Hd." oder lässt man das besser weg, wenn man will, dass nur der Chef es sieht.


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 18. September 2007 17:13
10x
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sicherheitshalber per einschreiben, da kann keiner sagen, es sei verloren gegangen.

wenn es nur eine bestimmte person erhalten soll, dann auf dem couvert name der person und " persönlich" vermerken.


anonym
beantwortet von bibi110640 am 18. September 2007 17:17
6x
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Man kann die Kündigung auch persönlich abgeben und sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen.


anonym
beantwortet von Bergfeuer am 18. September 2007 17:12
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Einwurfeinschreiben, 1 Blatt Papier, Datum, Namen und Anschriften und einen 2zeiler ... hiermit kündige ich zum ... reicht. Den Zusatz an den Schäff persönlich kannst du dir aussuchen. Ist nicht relevant. Die Kündigung spricht sich sowieso rum.


Morris
beantwortet von Morris am 18. September 2007 17:29
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z.Hd. würde ich nicht machen, denn Du willst ja, dass die Kündigung auch gilt, falls der Chef gerde im Urlaub ist. Deshalb muss der Brief auch von anderen geöffnet werden dürfen, die die Firma rechtlich vertreten. Du künsigst ja nicht beim Chef als Privatperson, sondern bei ihm als gesetzlicher Vertreter der Firma.


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