gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ
48 

Wenn ein 17 jähriges Mädchen mit ihrem 18 jährigen Freund schläft...

gefragt von yuCATiyuCATi am 28.04.2007 um 15:55 Uhr

und sie Sshwanger wird. Können sich die Eltern dafür strafbar machen? Was passiert mit dem Kind??

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Rechte x 671

Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 28. April 2007 16:07
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein die Eltern machen sich nicht strafbar. Was mit dem Kind passiert? Wer ein Kind zeugen kann, sollte auch dafür sorgen können. Vielleicht mit Hilfe der Eltern.


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 28. April 2007 16:11
8x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die sind dann eh`schon genug gestraft und die Kinder auch, deshalb sollen sie diesen keine Vorwörfe machen, sondern sie unterstützen. Für alles andere ist es dann nämlich zu spät!

Kommentar von poetvl am 29. April 2007 07:08

Ist zwar richtig, aber auch gar nicht so einfach. Aber was ist schon einfach im Leben. Mir gefällt dein Pseudonym. Kannst du es mir vielleicht in ein paar Sätzen näher erläutern.

Kommentar von 97adadcc054eb9520f333308387ac44dsmallgottesanbeterin am 12. Mai 2007 18:24

Ich mag Insekten


anonym
beantwortet von Capuccino am 28. April 2007 16:32
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein die Eltern haben sich nicht strafbar gemacht. Was mit dem ungebornem Kind wird... kann nur die junge Mutter selber entscheiden. Ob das Kind geboren wird oder nicht, ob es bei ihr bleiben kann oder nicht... und und und... es gibt noch soviele Möglichkeiten. Eine frühzeitige Beratung, sie kann auch ganz Annonym geschehen, ist sinnvoll und zeigt den jungen Eltern (oder nur der jungen Mutter)welche Möglichkeiten sie haben, finanziell, Wohnung, Hilfen usw.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 29. April 2007 07:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn eine 17jährige Frau von einem 18jährigen Jungen (man kann die Wertigkeit der Personenbeschreibungen ("Mädchen" ./. "Freund") ja auch einfach mal umdrehen!) schwanger wird, stellt es in unserer heutigen Zeit kein Problem mehr dar, dass sie selbst entscheidet, ob sie so jung schon Mutter werden will oder nicht.

Leider sieht der § 218 immer noch eine Bevormundung der Frauen vor, indem sie sich erst einer "Beratung" aussetzen muss, um einen legitimen Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche machen zu können. Keine junge Frau muss heute mehr für eine "Panne" beim Entdecken der körperlichen Liebe ein Leben lang leiden.

Persönlich finde ich es völlig okay, wenn sie das Kind abtreiben würde -- allerdings nicht auf Drängen von wem auch immer, sondern immer nur nach eigener Abwägung. Dafür kann gerade bei einer 17jährigen sogar gut sein, wenn sie eine faire Beratung über alle Für- und Wider-Argumente bekommt, keine ideologisch verbrämte Beratung, wie sie z.B. den kath. Beratungsstellen immer noch vorgeschrieben wird.


anonym
beantwortet von poetvl am 29. April 2007 07:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist wohl was schiefgelaufen. Aber macht nichts. Gibts schlimmeres. Hoffe nur das der 18 - jährige Papa zu seinem Kind steht und somit vor allem zu seiner Verantwortung. " Strafe " steht hier wohl nicht an, da das Mädchen über 16 ist. Ohne Eltern, in diesem Fall Grosseltern wirds wohl schwierig.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.