tina1960 am 24.01.2009 um 15:25 Uhr
und der Nachbar sich daran stört, wer muss den Rückschnitt auf Nachbars Seite bezahlen?

wenn mann es selber machen tut niemand ansonsten der eigentümer des gehölzes

Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 18.10.2000, Az. 12 U 2174/00:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann vom Besitzer des Nachbargrundstücks verlangen, dass er überhängende Zweige von Bäumen oder Sträuchern entfernt. Beseitigt der Nachbar die auf das andere Grundstück hinüber hängenden Zweige trotz Aufforderung nicht, kann der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks die Zweige selber abschneiden. Die Kosten der Selbsthilfe-Aktion trägt dann der säumige Nachbar.
MikeFFM am 24. Januar 2009 16:23 Nach fruchtloser Aufforderung schon, aber net einfach so...

Der Eigentümer des Baumes ist dafür verantwortlich. Der Nachbar darf aber nicht zur "Selbstjustiz" greifen...