Wenn dich dein Hund verteidigt

7 Antworten

Nein, in der von dir beschriebenen Situation hat Hund korrekt reagiert. Da gibt es kewinen Grund fürs einschläfern.

Nur du wirst grundsätzlich für den Schaden aufkommen müssen - unabhängig von einer eventuellen Schuldfrage.

Wenn Dein Hund Dich verteidigt ist es, als würdest Du als Halter Dich selber verteidigen. Wenn es also berechtigt ist, z.B. wenn Du angegriffen wirst und der Hund Dich verteidigt, deckt das Recht auf Notwehr das natürlich ab.

Allerdings hier gilt auch natürlich auch hier, dass eine Überschreitung der Notwehr ebenso rechtliche Folgen hat, als würde man diese selbst begehen. Wenn der gegenwärtige Angriff abgewehrt wurde muss der Hund (ggf. auf Kommando) die Verteidigung einstellen, verbeißt er sich trotzdem weiter in den Angreifer kann es als Notwehrüberschreitung gewertet werden, die u.U. dazu führen können, dass der Hund z.B. den Wesenstest ablegen muss oder nur noch mit Auflagen (permanenter Leinenzwang, Maulkorbauflagen oder sowas) gehalten werden darf. Eingeschläfert muss aber sicher kein Tier werden, welches lediglich seinen "Rudelführer" verteidigt.

was danach passiert ist stark davon abhängig, wie der richter, die zuständige behörde,..... die situation einschätzen.

beißt dein hund einen einbrecher, darfst du sogar noch schmerzensgeld an den einbrecher zahlen, wenn de pech hast, gehts dann mit auflagen für hund und halter weiter.

und wer leitern zugänglich auf seinem grundstück lagert, die ein einbrecher zum einsteigen nutzen könnte, sollte darauf hoffen, daß dieser nicht von selbiger herunter fällt.

deutsche gesetze haben nur noch zu einem sehr geringen anteil etwas mit gerechtigekt zu tun. meist bleibt nur hoffen und bangen auf einen richter, der sein hirn noch zum selbstständigen denken benutzt.

sicherlich wird es davon abhängen, ob zb dein hund ausgebildet wurde, welcher rasse er zughörig ist und ggf. bereits einen wesenstest absolviert hat. es gibt ja sowas wie eine schutzhunde ausbildung, die sehr hilfreich ist, wenn man befürchten muss, opfer von straftaten zu werden

dann ist es situationsabhängig - bist du alleine und hast keine weiteren zeugen als den gebissenen angreifer, dann steht aussage gegen aussage

wenn du einen kampfhund an der leine hast, dann wird man eher dazu neigen, den hund einzuschläfern, denn am ende würde man dem eigentlichen angreifer mehr glauben als dir. denn besitzer von kampfhunden attestiert man auch eher eine persönlichkeits- und sozialstörung als jenen, der dann doch der tatsächlihe angreifer ist

in deutschland geht es nicht darum ob du recht hast, sondern es geht darum, ob du dein recht durchsetzen kannst

ist dein hund ein niedliches haustierchen dann wird man wohl eher milde lächeln wenn sich ein angreifer darüber beschwert, das der kleine pinscher ihn ins bein gezwickt hat

also deine frage ist ohne genaue infos nicht ganz eindeutig zu beantworten

Grundsätzlich muss man sagen, dass ein Hund nach wie vor kein Spielzeug ist und das das Einschläfern lächerlich ist.

Wenn dein Hund einen angreifer beisst, dann tut er das, was er tun muss. Er verteidigt sein Rudel. Der Hund wird deswegen nicht eingeschläfert oder weg genommen.

Übrigens wird erstmal ein Wesenstest gemacht bevor ein Hund eingeschläfert wird. Es sei denn, er tötet ein Kind

manchmal sollte man lieber die besitzer einschläfern anstatt den hund ...

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