Frage von hasenherde 15.08.2008

Wenn der Vater gestorben ist und man Alleinerbe ist hat da der Cousin trotzdem Anspruch aufs Erbe?

  • Antwort von Resistance 15.08.2008
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein

  • Antwort von Paintybear 15.08.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Höchstens, wenn der Verstorbene zusätzlich noch vertraglich sein Erbe geregelt hat, in dem so ein Passus steht. Vertag geht vor Testament. Aber ich denke das hat es nicht gemacht, oder?

  • Antwort von andreas48 15.08.2008
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    der cousin und nun rechtlich gesehen überhaupt keine Ansprüche bei dieser Konstellation

  • Antwort von Gullup 16.08.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Testament wäre gar nicht nötig gewesen. Vererbt wird wie das Blut fließt. Das ist im Moment noch die gesetzliche Regel. Ausnahme Ehefrau, da ist man ja hoffentlich nicht blutsverwandt. Also erstmal würden Ehepartner und die Kinder des/der Verstorbenen erben bzw deren Nachkommen. Wenn es die nicht gibt, dann die Eltern des/der Verstorbenen. Sind diese, was ja nicht unnatürlich ist bereits verschieden, dann geht es auf die leiblichen Geschwister der verstorbenen Person zu. Hier wird jetzt jeder Erbanteil wie vom ursprünglichen Erblasser in der selben Abfolge weiter geprüft.

    Hoffe hab das Schema eingermaßen in Worte kleiden können. Dein Cousin wäre also nur in die Erbfolge gekommen - Auch nach Gesetz, wenn einige Wenns erfüllt wären. Klar wie jemand gesagt hat: Ein Erbvertrag könnte da unter Umständen was ändern, aber auch nur wenn er Dich in Deinen Rechten nicht beschränkt.

  • Antwort von Tonica 15.08.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, nicht, dann wär ich reich.L.G.

  • Antwort von TawaGirl 15.08.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das Testament ist bindend. Keine Chance für Deinen Cousin. LG TawaGirl

  • Antwort von Qetan 15.08.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    nein.

  • Antwort von Raimund1 16.08.2008

    es gibt eine klare gesetzlich geregelte Erbfolge.

    ALLEIN erbe sagt schon fast alles, es sei denn, es wurde im Testament irgend etwas z. G. des Cousins verfügt.

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