Frage von MojitoTom 27.07.2011

Wenn der Tom auf Reise geht...............

  • Hilfreichste Antwort von Eichbaum1963 27.07.2011
    7 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Die Städte und Gemeinden haben schon eine Verkehrssicherungspflicht aber leider siehts in Sachen Haftung da immer ein wenig schlecht aus. Ohne Anwalt etwas durchzusetzen, dürfte schwierig werden.

    Fotos von den Schlaglöchern könnten da hilfreich sein.

    Aber da der Wahnsinns ja System hat, hier mal was zum Lachen - oder Weinen, je nachdem, wie mans sieht. :D

    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/06-Sammel/Sammel-schmunzel.htm

  • Antwort von eurofuchs2 27.07.2011
    45 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo Tom,

    dein erster Fehler war, dass du deinen Zwillingsbruder Tom nicht mitgenommen hast, denn Tom Tom kann unbefestigte Wege ausschließen bei der Streckenberechnung. :-)

    Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) hat sich mit dem Thema beschäftigt und auf nachfolgender Seite dazu informiert:

    http://www.adfc.de/presse/Pressemitteilungen/Fahrradstuerze-durch-Strassenschaed...

    Wie es aussieht, gibt es keine generelle Haftung durch den Wegeinhaber, Jeder Fall wird einzeln entschieden und mit Masse der Fahrradfahrer zu 50% an den Schäden beteiligt, wenn überhaupt.

    Dir wird nur der Klageweg helfen, am besten noch eine gute Rechtsschutzversicherung und eine große Portion Hoffnung.

    Aber die stirbt ja bekanntlich immer zu Letzt.

    Alles Gute!

    EF2

  • Antwort von lipstik 27.07.2011
    20 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    was kann die stadt dafür, das du dich wie "hans kuck in die luft" auf deinen rad bewegst? hoffentlich fährst du nicht so auto.....^^^^^^^^^^^^

  • Antwort von schulle2 27.07.2011
    16 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Da kann man doch drum rum fahren, Brille vergessen oder eingeschlafen beim Fahren? (hab ich schon erlebt mit dem Einschlafen beim Radeln, war göttlich wie der gradaus in den Wald fuhr!)

  • Antwort von Nolti 28.07.2011
    14 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo Tom,

    un grand malheur.... aber zum Glück hast du ja keinen körperlichen Schaden davon getragen.

    Du weißt ja- alles, was mit Geld zu zahlen ist, dem soll man keine Träne nachweinen.........und trotzdem habe ich die zündende Idee schlechthin für dich und kann dir sagen, wie du zu einer funkelnagelneuen Tasche kommen kannst:

    Verkaufe doch deine Schlaglöcher!! - sieh selbst:

  • Antwort von Birgitwunder 28.07.2011
    13 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn man die Stadt und den Landkreis als Autofahrer schon nicht wegen losen Gullydeckeln belangen kann, glaube ich kaum, daß sie einem Radfahrer den Schaden ersetzen, welcher -- warum auch immer -- in Schlaglöcher hineingerumpelt ist :-(

  • Antwort von costacalida 28.07.2011
    6 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo Tom,

    ich darf wohl sagen, wir Alle hier sind froh, daß Dir bei Deinem " Freiflug über den Lenker " nichts Schlimmeres passiert ist. Da läßt sich die " teure " Packtasche sicher verschmerzen, oder ?

    Du solltest auf jeden Fall eine Beschwerde an die Stadt einreichen. Wenn dies auch vermutlich nicht zu einer Schadensregulierung führen, so doch zumindest auf die Schäden aufmerksam machen wird, sodaß eine vage Hoffnung besteht, daß Du diese Strecke bei Deiner nächsten Radtour unbedenklich befahren kannst ....... und mit Dir viele andere Radfahrer ebenfalls !

    Das wäre doch schon ein schöner Erfolg, oder ?!

  • Antwort von pokerspieler 27.07.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    ich hatte gestern eine ähnliche situation, allerdings bin ich woanders gelandet^^. es entstand aber kein schaden. du kannst dich beschweren, was aber bestimmt nicht viel bringen wird

  • Antwort von t124terra 28.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hi Tom

    Ja, es gab bereits Fälle bei denen die Stadt/Gemeinde richtig in die Tasche greifen musste. Mir sind aber nur Fälle zu "Augen" gekommen, wo es Schäden mit PKW´s waren. Da waren Schlaglöcher so kurz nach dem Winter der Hit.

    Man wird sicher damit argumentieren, das du als Radfahrer ja alles besser beobachten kannst, als ein Autofahrer.

    Vieleicht hast du ja Glück, wenn du den Oberen einen bösen Brief schreibst, in dem du mal die Kosten anforderts und gleich mit einer möglichen Klage drohst.

    Viel Glück im Behördendschungel

  • Antwort von CaptainSpoke 27.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der Schaden ist zu gering. Noch nicht einmal Körperverletzung. Da macht sich wahrscheinlich auch kein RA die Arbeit. Mir ist das selbst passiert, ein Radfernweg (Erftradweg) mit unterschiedlicher Qualität im Belag wechselte von Asphalt sofort auf Ackerfurche. Ich flog kurz durch die Luft und landete unsamft. Ergebnis: Schlüsselbein gebrochen. Dennoch bleibt immer als Ergebnis: Nicht angepasste Fahrweise, statt nicht angepasste Strecke.

  • Antwort von Stefanie411 27.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Stadt kann doch nichts dafür, dass du die Schlaglöcher übersehen hast.

  • Antwort von Leslie83 27.07.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Äh..nein?

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