Mein Sohn (23), beim Vater lebend, hat vor 2 Jahren nach dem Fachabitur beschossen, ein Studium zu beginnen. Ich finanziere dies mit meinem Unterhalte - selbstverständlich gerne: Wohung, mal hier und mal da was ... Inzwischen hat mein Sohn das Studium zweimal abgebrochen, weil der Vater selbständig ist und seine Hilfe braucht - sagt er! Ende 2007 ist der Laden des Vaters (Motorradschrauberwerkstatt) abgebrannt und es hat kein Versicherungsschutz bestanden. Mein Sohn erklärte, er müsse dem Vater jetzt helfen und bricht das Studium wieder ab. Wie lange muss ich ein "angebliches" Studium finanzieren, was eigentlich eine Bezahlung für eine Hilfskraft des Va
Grundsätzlich musst du einem volljährigen Kind bis zum Abschluss einer Erstausbildung Unterhalt zahlen. Das Kind muss sich dann natürlich auch um den Abschluss bemühen.
Ich denke im vorliegenden Fall bist du gar nicht unterhaltspflichtig.
Geh einfach mal zum einem Fachanwalt für Familienrecht und lass dich beraten.

hallo, rufe beim zuständigen jugendamt an. die helfen dir gerne und sind echt nett...
sind die denn auch für volljährige kinder zuständig?
yapyap1000 am 5. August 2008 17:13 ja,bis 26 jahre (wenn sie noch nicht arbeiten gehen)

Wenn er das Studium abgebrochen hat, befindet etr sich nicht mehr in der Ausbildung, damit entfallen die Unterhaltszahlungen.
aber ich muss doch eine ausbildung finanzieren. wann ist da ein ende?
steffiffm am 17. Juli 2008 22:45 Du hast ihm alle Chancen gegeben. Wenn er das Studium abbricht, ist das seine Entscheidung. Eine Ausbildung, die er nicht macht, musst Du auch nicht finanzieren. Denn er arbeitet ja als Motorradschrauber und Du bist nicht unterhaltspflichtig.
danke für deine antwort. ich denke auch, dass ich ihm alles ermöglicht habe. es ist alle so mit emotionen behaftet... um nur die "rechtliche" Seite zu sehen ...
man/frau muß das "Kind" nicht bis zum Sanktnimmerleinstag unterstützen. Wenn er meint, das Studium abbrechen zu müssen, so ist das seine Sache. Sonst könnte er ja auch in 10 Jahren noch eine Ausbildung mache wollen, zu der er deine Hilfe einfordert.
ghostwriter am 17. Juli 2008 23:02 Sehe ich genauso. Kinder haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Und wenn der Sohn ständig sein Studium abbricht, ist das sein Problem.Er hat auch die Verpflichtung es zügig zu beenden.Sonst bist du ja unter Umständen in 20 Jahren noch am bezahlen.
so ist es DH.
bemühen??!! das ist das problem. an den fachanwalt hab ich auch schon gedacht. danke für deine antwort.