gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Wenn der Führerschein abhanden gekommen ist, darf man dann trotzdem fahren?

gefragt von WenneWenne am 19.12.2007 um 7:40 Uhr

Einer Kollegin ist letzte Woche die Geldbörse abhanden gekommen. Da waren natürlich auch die gesammten Papiere incl. Führerschein darin.

Sie hat Anzeige bei der Polizei erstattet und damit auch den Verlust des Führerscheins, Personalausweises gemeldet.

Das Ausstellen eines neuen Führerscheins dauert laut der Führerscheinstelle etwa eine Woche (jetzt noch die Feiertage dazu... :-X).

Nun meine Frage: Darf sie während dieser Zeit mit dem Auto fahren? Sie könnte ja keinen Führerschein bei einer Kontrolle vorweisen.

Da sie ja nicht behaupten könnte sie hätte ihn daheim vergessen wäre es ja keine Ordnungswidrigkeit mehr da es ja eigentlich vorsätzlich geschehen ist.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34007)
Auto (22200)
Führerschein (2521)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


waterlilies
beantwortet von waterlilies am 19. Dezember 2007 10:08
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Wie schon geschrieben, sie darf natürlich fahren, allerdings muss sie so schnell wie möglich für Ersatz sorgen. Das schlimmste, was ihr passieren kann bei einer Kontrolle ist, dass die Beamten ihr aufbrummen innerhalb einer bestimmten Zeit die Ersatzpapiere vorzulegen. Ein Bußgeld kriegt sie nur, wenn sie trödelt und wochenlang rumfährt ohne für einen Ersatzführerschein zu sorgen. Normalerweise sagen einem die Polizeibeamten auch, wie lange man Zeit hat die Dokumente zu besorgen, wenn man eine solchen Anzeige aufgibt.


Weitere gute Antworten


Marius70
beantwortet von Marius70 am 19. Dezember 2007 07:53
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Fahrerlaubnis ist in Flensburg registriert, damit ist es auch ohne das Papier ("Führerschein") erlaubt Auto zu fahren (das kann die Polizei auch prüfen) - Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass es sich um eine Ordnungswiedrigkeit handelt in dieser Situation ohne die Papiere zu fahren, da der Verlust ja sogar polizeilich registriert ist.


KleineFrage
beantwortet von KleineFrage am 19. Dezember 2007 07:47
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also den rechtlichen Standpunkt kenne ich leider nicht aber ich an ihrer Stelle würde es machen. Wenn sie einen neuen Führerschein beantragt hat, hat sie sicherlich auch einen beleg darüber. Den würde ich an ihrer Stelle solange mitführen, bis der neue Führerschein abgeholt werden kann.

Wenn sie in eine Kontrolle kommt, können die Beamten ja per Funk die sache nachprüfen und ich glaube, mehr als ein kleines Bußgeld wg. Fahrens ohne mitnahme des Führerscheins, kann ihr eh nicht passieren.


odemtann
beantwortet von odemtann am 19. Dezember 2007 07:50
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie sollte sich eine Kopie der Anzeige geben lassen , damit sie belegen kann , dass sie Anzeige erstattet hat . Ich denke , dann dürfte es kein Problem geben . Ausserdem sollte sie einen Beleg darüber haben , dass sie einen neuen Führerschein beantragt hat .Ansonsten bei der Polizei noch einmal schlau machen .

Kommentar von F4da1143171c541e4421dc3718f10bdesmallPatron am 19. Dezember 2007 09:42

jawohl, diese beiden belege machen polizisten schon zufrieden. und hier zeigt sich wieder, dass man von wichtigen papieren irgendwo kopien haben sollte, führerschein, ausweise, pass, kreditkarten usw, in einem passwortgeschützten verzeichnis auf dem pc zum beispiel, oder als ausdrucke in der brieftasche.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 19. Dezember 2007 08:49
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie fährt ja nicht ohne Fahrerlaubnis, sondern führt die Fahrerlaubnis nicht mit sich. Eine Kopie des Anzeigenvorgangs reicht.


Mismid
beantwortet von Mismid am 19. Dezember 2007 08:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das schlimmste was passieren könnte, ist daß sie ein Bußgeld, wegen Ordnungswidrigkeit zahlen müßte (Ca. 10 Euro). Da der Verlust aber polizeilich gemeldet wurde dürfte dies keine Problem sein, da sich dies bei einer Kontrolle per Nachfrage schnell ermitteln läßt. Etwas anderes wäre es wenn sie mit einem abglaufenen Personalausweis herumlaufen würde. Die ist nämlich keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern fast so etwas wie Urkundenfälschung. Abgesehen davon, daß die Wahrscheinlichkeit einer Führerscheinkontrolle ziemlich gering ist. Ich bin in 20 Jahren nur ein mal kontrolliert worden und das ist schon 20 Jahre her.

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 19. Dezember 2007 08:59

>...Abgesehen davon, daß die Wahrscheinlichkeit einer Führerscheinkontrolle ziemlich gering ist. Ich bin in 20 Jahren nur ein mal kontrolliert worden und das ist schon 20 Jahre her...<

Das kann ich nur bestätigen. Aber meist ist es ja so dass genau dann... ;-)


anonym
beantwortet von gemaalsa am 19. Dezember 2007 10:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Anzeigebestätigung bei Polizei mitführen. Ausserdem ist jederzeit nachzuvollziehen, das eine Fahrerlaubnis vorhanden ist. Schönes Fest.


anonym
beantwortet von Liebschrova am 20. Dezember 2007 14:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist überhaubt kein Problem, da der Führerschein ja registriet ist, man kann sich also sofort einen provisorischen Schein ausstellen lassen. http://www.ohne-mpu.eu


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 4. März 2009 13:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.