Wenn der Chef den Lohn nicht zahlt?
Hallo an alle, und zwar ist das so das ich seit dem 27.12 krank geschrieben und zwar für etwas länger,am 26 habe ich meiner Chefin bescheid gegeben das ich am 27.nicht komme und am 27.dann nochmal für wie lange .Danach hat Sie mir mitgeteilt das sie mich kündigt quasi am 27.hatte ich dann die Kündigung im Briefkasten. So mein Anliegen ist jetzt,das letzten Monat ich mein Lohn am 26.rum immer bekommen habe jetzt habe ich Angst das ich Ihn vl gar nicht bekomme,was sollte ich dann tuen wenn ich mein Lohn nicht bekomme?und ab wann kann ich dagegen vorgehen? und vl könnt Ihr mir Musterschreiben zeigen für so Lohnaufforderungen?!und war jetzt noch in der Probezeit aber schon 1 Monat gearbeitet ohne gross krank zu sein d.h wenn ich keine Lohnfortzahlung bekomme weil ich krank bin und auch kein Krankengeld bekomme was kann man dann da machen? Ich weis viele Fragen aufeinmal hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen danke
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Wenn Du mindestens 4 Wochen gearbeitet hast, bevor Du krank geworden bist, steht Dir die Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu ( § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Wegen dem Lohn würde ich noch mal abwarten. Es waren jetzt ja viele Feiertage und auch Wochenende. Sollte das Geld bis zum Ende der Woche nicht eingegangen sein, schreibst Du einen Brief an Deine Chefin. Du verlangst das Dir zustehende Geld bis zum....... zu überweisen, da Du andernfalls Klage beim Arbeitsgericht einreichst.
Solltest Du klagen müssen, kannst Du beim Arbeitsgericht zur Rechtsantragstelle gehen. Die nehmen Klagen kostenlos zu Protokoll.
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Hallo,
am besten zunächst die Krankenkasse mit Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet, besteht grds. Anspruch auf das (niedrigere) Krankengeld. Die Krankenkasse hat aber auch ein Interesse, dass der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet (wenn er rechtlich dazu verpflichtet ist).
Am besten bei der Krankenkasse vorbeigehen, auf der Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Eingangsstempel geben lassen und ein Formular für Krankengeld ausfüllen. Bis zur Klärung muss die Krankenkasse ggf. Krankengeld zahlen!
Gute Besserung!
Gruß
RHW
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Die Krankschreibung begann am 27. und die Kündigung war ebenfalls am 27?
Dann steht Dir meiner Ansicht nach der Lohn bis zur Gesundschreibung zu - maximal 6 Wochen vom Arbeitgeber.
In jedem Fall einen Anwalt konsultieren.
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Deinen Lohn kannst du definitv einklagen. Diesen muss sie dir zahlen.
Bei der Kündigung hast du wohl schlechte Karten. Da du schreibst das du in der Probezeit bist kann sich dich jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen.
Allerings gibt es auch hier eine Frist von 14 Tagen. D.h. nach Eingang der Kündigung hast du noch zwei Wochen in der Firma zu arbeiten. Auch dann wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen wird.
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Bist DU in der Probezeit? - Leider ja.
Deinen Lohn wirst Du noch bekommen, aber in der Probezeit kannst Du jederzeit ohne Grund gekündigt werden. Deine Lohnfortzahlung endet mit dem Tag der Kündigung.
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Also deine Chefin ist verpflichtet dir deinen Lohn zu zahlen der dir noch zusteht.
Sollte sie dies nicht tun setz dich mit einem Anwalt zusammen.Solltest du arbeitslos zu dem Zeitpunkt sein würde dir sogar Armenrecht zustehen und du müsstes den Anwalt nicht bezahlen.
Erstmal abwarten und Tee trinken... :D
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Aufgrund von Krankheit kann man nicht bzw. sehr schwer gekündigt werden.
Suche dir professionelle Hilfe, z.B. durch einen Anwalt.
Kommentar von crazyratcrazyrat 31.12.2012Sie ist in der Probezeit, da ist jederzeit eine Kündigung möglich. In dem Fall aber erst zum Ende der Krankenzeit. Und zwar der von dem Krankenschein, der galt, wann sie ausgesprochen wurde.
Kommentar von Hexle2Hexle2 31.12.2012@crazyrat; Das ist Blödsinn. Wenn die Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt und die Kündigungsfrist am 27.12 eingegangen ist, fängt sie am 28.12. an zu laufen. Das hat doch mit der Dauer der Krankschreibung nichts zu tun. Es kann auch während der Arbeitsunfähigkeit gekündigt werden.
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Er ist während der Krankheit gekündigt worden. Es kann durchaus sein, dass der AG bis zu den 6 Wochen zahlen muß.