Frage von caricora5 31.12.2012

Wenn der Chef den Lohn nicht zahlt?

  • Antwort von Hexle2 31.12.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Du mindestens 4 Wochen gearbeitet hast, bevor Du krank geworden bist, steht Dir die Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu ( § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).

    Wegen dem Lohn würde ich noch mal abwarten. Es waren jetzt ja viele Feiertage und auch Wochenende. Sollte das Geld bis zum Ende der Woche nicht eingegangen sein, schreibst Du einen Brief an Deine Chefin. Du verlangst das Dir zustehende Geld bis zum....... zu überweisen, da Du andernfalls Klage beim Arbeitsgericht einreichst.

    Solltest Du klagen müssen, kannst Du beim Arbeitsgericht zur Rechtsantragstelle gehen. Die nehmen Klagen kostenlos zu Protokoll.

  • Antwort von RHWWW 31.12.2012

    Hallo,

    am besten zunächst die Krankenkasse mit Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet, besteht grds. Anspruch auf das (niedrigere) Krankengeld. Die Krankenkasse hat aber auch ein Interesse, dass der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet (wenn er rechtlich dazu verpflichtet ist).

    Am besten bei der Krankenkasse vorbeigehen, auf der Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen Eingangsstempel geben lassen und ein Formular für Krankengeld ausfüllen. Bis zur Klärung muss die Krankenkasse ggf. Krankengeld zahlen!

    Gute Besserung!

    Gruß

    RHW

  • Antwort von kalanak 31.12.2012

    Die Krankschreibung begann am 27. und die Kündigung war ebenfalls am 27?

    Dann steht Dir meiner Ansicht nach der Lohn bis zur Gesundschreibung zu - maximal 6 Wochen vom Arbeitgeber.

    In jedem Fall einen Anwalt konsultieren.

  • Antwort von KleinerZorro 31.12.2012

    Deinen Lohn kannst du definitv einklagen. Diesen muss sie dir zahlen.

    Bei der Kündigung hast du wohl schlechte Karten. Da du schreibst das du in der Probezeit bist kann sich dich jederzeit ohne Angabe von Gründen entlassen.

    Allerings gibt es auch hier eine Frist von 14 Tagen. D.h. nach Eingang der Kündigung hast du noch zwei Wochen in der Firma zu arbeiten. Auch dann wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit ausgesprochen wird.

  • Antwort von crazyrat 31.12.2012

    Bist DU in der Probezeit? - Leider ja.

    Deinen Lohn wirst Du noch bekommen, aber in der Probezeit kannst Du jederzeit ohne Grund gekündigt werden. Deine Lohnfortzahlung endet mit dem Tag der Kündigung.

  • Antwort von Saijka 31.12.2012

    Also deine Chefin ist verpflichtet dir deinen Lohn zu zahlen der dir noch zusteht.

    Sollte sie dies nicht tun setz dich mit einem Anwalt zusammen.Solltest du arbeitslos zu dem Zeitpunkt sein würde dir sogar Armenrecht zustehen und du müsstes den Anwalt nicht bezahlen.

    Erstmal abwarten und Tee trinken... :D

  • Antwort von Franzl1980 31.12.2012

    Aufgrund von Krankheit kann man nicht bzw. sehr schwer gekündigt werden.

    Suche dir professionelle Hilfe, z.B. durch einen Anwalt.

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