Frage von uhrenfreak63 24.07.2012

Wenn das Kartellamt nicht helfen will,wer hilft dann kleineren Verkäufern bei Verkaufsblockaden?

  • Antwort von Immofachwirt 25.07.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, das Kartellamt ist ein zahnloser Tiger.

    Das ist aber nicht die Schuld der Behörde, sondern das Versäumnis des Gesetzgebers. Wenn du der Auffassung bist, dass die Internetplattform eine marktbeherschende Stellung hat und diese gegen die Konkurenz mißbraucht, mußt du wohl oder übel zu einem Rechtsanwalt marschieren und Klage, z. B. wg. unlauteren Wettbewerbs führen. Wenn du der Auffassung bist, dass das Kartellamt einschreiten müßte, kann auch das ggf. erstritten werden.

  • Antwort von TheKoko 25.07.2012

    Auf ihrer Plattform dürfen sie dass. Die kleinen Verkäufer könnten ja selbst eine Plattform gründen. Wenn die große Plattform diese Unterbinden würde, könnte das Kartellamt handeln

  • Antwort von DerwahreGott 25.07.2012

    hast du pech

    vertragsfreiheit

    wenn sie dir keinen raum geben wollen, deine waren feilzubieten, dann müssen sie das auch nicht

    du verstehst es nicht

    sicher kannst du am markt teilnehmen, aber du hast kein recht, die ressourcen von anderen dabei zu nutzen, wenn sie es dir nicht gestatten, hast du einfach pech

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!