Ein Freund hat sich getrennt und ist ausgezogen, seine Frau sichert ihm zu, dass sie die Miete zahlt, solange sie noch da ist. Was ist aber, falls sie es nicht tut- ist er mitverantwortlich? Der Vertrag ist von beiden abgeschlossen.

In der Regel haben beide unterschrieben.
Dann haften sie beide Gesamtschuldnerisch. D.h. der Vermieter kann sich von dem die Miete holen, der greifbar ist.
Wenn der Mietvertrag mit beiden abgeschlossen und unterschrieben wurde, können auch beide zur Zahlung herangezogen werden.

Wenn der Vertrag von beiden unterschrieben wurde,dann sind auch beide für die Zahlung der Miete verantwortlich.

Eine Partei sollte seinen Teil des Mietvertrages Kündigen somit ist er nach einer Frist aus dem Vertrag.
das geht nicht, das haben wir hier auch schon ausführlich erklärt. guckst Du: http://www.gutefrage.net/frage/kuendigung-der-miete
TripleXX am 26. Juni 2008 16:05 Geht durchaus - vielleicht akzeptiert es nicht jeder Vermieter, aber an sich geht es. Meine Mutter hat gekündigt (sie ist ausgezogen), mein Vater wurde weiter belangt.
Eddy21 am 25. Juli 2008 08:32 Wer solche Kommentare ab gibt, sollte sich auf das lesen beschränken! Einseitige Rechtsgeschäfte gibt es in Deutschland noch nicht!
Stimmt nicht

Wenn er von beiden unterzeichnet wurde sind auch beide dafür verantwortlich. Klartext: kommt nicht die volle Miete aufs Konto wendet sich der Vermieter an den nächst greifbaren Mieter und verlangt den Rest der Miete. Wie sich die beiden da reinteilen ist Ihm egal.

Eine Partei allein kann nicht kündigen. Der aus der Mietwohnung ausgezogene Ehepartner kann aus dem Mietverhältnis nur mit Zustimmung des Vermieters und des Ehepartners ausscheiden. Ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Abgabe dieser Zustimmung besteht nicht. Ebenso besteht grundsätzlich kein Anspruch gegen den in der Wohnung verbleibenden Partner auf Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Ehewohnung.
doch kann einer alleine kündigen! Er kann sofort die Auflösung des Mietvertrages verlangen
HerrLich am 21. Januar 2008 22:05 Da hätte ich gern einen Nachweis zu.
nein, kann er nicht.
HerrLich am 21. Januar 2008 22:10 Beachten Sie aber, dass Sie gegenüber dem Vermieter beide in der Verantwortung bleiben. Bezahlt Ihr Ehegatte, der in der Wohnung geblieben ist, keine Miete, hat der Vermieter gegen jeden von Ihnen Anspruch auf Bezahlung sogar der vollen Miete. Sie haften hierfür als Gesamtschuldner bis Sie aus dem Mietvertrag entlassen sind http://kuerzer.de/4441XgeA2 Entlassen kann nur der Vermieter.
solange sie nicht geschieden sind, haftet sowieso jeder für den anderen finanziell mit
auch quatsch..... stimmt hier nur wegen des (vermutlich) beiderseits geschlossenen Mietvertrages.
Ja natürlich muss auch er zahlen so sie die Miete schuldig bleibt, denn angemietet haben ja beide. Insofern sollte er darauf drängen dass der Mietvertrag umgeschrieben oder gekündigt wird.