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Wenn bei Trennung einer auszieht- ist er trotzdem für die Miete verantwortlich?

gefragt von Oesterreicher am 21.01.2008 um 20:23 Uhr

Ein Freund hat sich getrennt und ist ausgezogen, seine Frau sichert ihm zu, dass sie die Miete zahlt, solange sie noch da ist. Was ist aber, falls sie es nicht tut- ist er mitverantwortlich? Der Vertrag ist von beiden abgeschlossen.


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 21. Januar 2008 22:45
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In der Regel haben beide unterschrieben.

Dann haften sie beide Gesamtschuldnerisch. D.h. der Vermieter kann sich von dem die Miete holen, der greifbar ist.


anonym
beantwortet von edgarine am 21. Januar 2008 20:26
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Wenn der Mietvertrag mit beiden abgeschlossen und unterschrieben wurde, können auch beide zur Zahlung herangezogen werden.


Shira
beantwortet von Shira am 21. Januar 2008 20:26
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Wenn der Vertrag von beiden unterschrieben wurde,dann sind auch beide für die Zahlung der Miete verantwortlich.


bafti14
beantwortet von bafti14 am 21. Januar 2008 20:28
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Eine Partei sollte seinen Teil des Mietvertrages Kündigen somit ist er nach einer Frist aus dem Vertrag.

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 02:12

das geht nicht, das haben wir hier auch schon ausführlich erklärt. guckst Du: http://www.gutefrage.net/frage/kuendigung-der-miete

Kommentar von Ca1999a0db8851f24c070a7b0ef24bbesmallTripleXX am 26. Juni 2008 16:05

Geht durchaus - vielleicht akzeptiert es nicht jeder Vermieter, aber an sich geht es. Meine Mutter hat gekündigt (sie ist ausgezogen), mein Vater wurde weiter belangt.

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 25. Juli 2008 08:32

Wer solche Kommentare ab gibt, sollte sich auf das lesen beschränken! Einseitige Rechtsgeschäfte gibt es in Deutschland noch nicht!

Kommentar von hexle1982 am 4. Juni 2008 13:25

Stimmt nicht


regideur
beantwortet von regideur am 21. Januar 2008 20:27
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Wenn er von beiden unterzeichnet wurde sind auch beide dafür verantwortlich. Klartext: kommt nicht die volle Miete aufs Konto wendet sich der Vermieter an den nächst greifbaren Mieter und verlangt den Rest der Miete. Wie sich die beiden da reinteilen ist Ihm egal.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 21. Januar 2008 20:37
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Eine Partei allein kann nicht kündigen. Der aus der Mietwohnung ausgezogene Ehepartner kann aus dem Mietverhältnis nur mit Zustimmung des Vermieters und des Ehepartners ausscheiden. Ein Anspruch gegenüber dem Vermieter auf Abgabe dieser Zustimmung besteht nicht. Ebenso besteht grundsätzlich kein Anspruch gegen den in der Wohnung verbleibenden Partner auf Zustimmung zur Kündigung der gemeinsam angemieteten Ehewohnung.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 21. Januar 2008 21:50

doch kann einer alleine kündigen! Er kann sofort die Auflösung des Mietvertrages verlangen

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 21. Januar 2008 22:05

Da hätte ich gern einen Nachweis zu.

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 02:12

nein, kann er nicht.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 21. Januar 2008 22:10

Beachten Sie aber, dass Sie gegenüber dem Vermieter beide in der Verantwortung bleiben. Bezahlt Ihr Ehegatte, der in der Wohnung geblieben ist, keine Miete, hat der Vermieter gegen jeden von Ihnen Anspruch auf Bezahlung sogar der vollen Miete. Sie haften hierfür als Gesamtschuldner bis Sie aus dem Mietvertrag entlassen sind http://kuerzer.de/4441XgeA2 Entlassen kann nur der Vermieter.


Mismid
beantwortet von Mismid am 21. Januar 2008 21:50
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solange sie nicht geschieden sind, haftet sowieso jeder für den anderen finanziell mit

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 02:12

auch quatsch..... stimmt hier nur wegen des (vermutlich) beiderseits geschlossenen Mietvertrages.


anonym
beantwortet von MarianneW am 28. Mai 2008 10:29
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Ja natürlich muss auch er zahlen so sie die Miete schuldig bleibt, denn angemietet haben ja beide. Insofern sollte er darauf drängen dass der Mietvertrag umgeschrieben oder gekündigt wird.


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