Camoli am 06.06.2009 um 22:40 Uhr
... und der Einbrecher klaut 1.500€... Anschließend wird er von der Polizei gefasst und er gibt auch alles zu - Allerdings behauptet er nur 500 gestohlen zu haben... Gefunden wird allerdings nichts....Wie wird in diesem Fall gehandelt? Habe ich dann ein Recht auf meine 1.500€, bekomme ich gar nichts, oder wie schaut es aus?

Gib die gesamte Summe bei deiner Rechtschutzversicherung an. Die werden dann entscheiden.

Es ist in der Hausratversicherung eine definierte Menge Bargeld versichert, die nicht in einem festen Tresor liegt. Sieh in Deinem Versicherungsvertrag nach.
ich denke mal, dass du in der beweispflicht bist, dass es 1500.- waren
Die meisten Hausratversicherungen erstatten kein Bargeld. War bei meiner Versicherung leider so.
dann hattest die falsche versicherung oder keinen top schutz oder+und alte bedingungen
da wären wir bei meinem thema ;) bedingungen überprüfen wenn alles nachweisbar ist, dass vor kurzem geld abgehoben hast oder nachweislich bekommen hast und es noch nicht bei der banke einzahlen wolltest oder konntest (war für urlaub) oder sonstiges vorgesehen, dann müssten bei den neuensten bedingungen also TOP-Schutz, was aber wenige kunden wollen! (außer es passiert was ;) aber das thema hatten wir ja vorhin lol 8-) dann würdest du es ersetzt bekommen wenn auch abgesperrt hast denn sonst könntest noch fahrlässigkeit auf dich zu kommen, denn die tür muss abgeschlossen werden nach dem verlassen der wohnung.
ansonsten schaust mal recht nett ;) und rufst deinen "vers-fuzi" wie man ja unserer berufsgruppe netterweise sagt an und machst im schöne augen ;) dann wird er dir zu füssen liegen
Sorry, ich meinte natürlich die Hausratversicherung.