Gilt der Zeitpunkt des Erbens als Erwerbszeitpunkt oder gilt der Erwerbszeitpunkt des Vererbenden? Die Frage gilt natürlich für wertpapiere die bereits vor 2009 angeschafft sind!

Der Erbe muß natürlich für die geerbten Wertpapiere Abgeltungssteuer zahlen (wie alle anderen Inhaber auch). Auf die Kursgewinne muß er keine Abgeltungssteuer bezahlen, wenn der Erblasser die Wertpapiere vor dem 01.01.2009 erworben hat und die 12monatige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Der Erbe muß allerdings einen Nachweis über den Wertpapiererwerb des Erblassers vor dem o.a. Datum erbringen. Diesen Nachweis kann er unter Vorlage des Erbscheins bei der bislang depotführenden Bank des Erblassers beantragen, die dementsprechend die Bank des Erben informiert.
Die Aspekte der Erbschaftssteuer spielen m.E. für die Frage der Abgeltungssteuer keine gesonderte Rolle.

Für den Veräußerungsgewinn ("Spekulationsgewinn") gilt der Tag der Anschaffung durch den Erblasser.
http://www.wer-weiss-was.de/app/archive/show/4853889?special=id#4853889
Für die Erbschaftsteuer der Kursd am Todestag.

ja
und Erbschaftssteuer, selbst dann, wenn die Aktein zum Zeitpunkt des Todes viel höher standen, als zum Zeitpunkt, wenn die Aktien "den Erben" erreichen - also tatsächlich verfügbar sind

Für den Vererbenden gilt der Erwerbszeitpunkt. Der Erbe zahlt dann ggf. Erbschaftssteuer.