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Wenn ab 2009 Wertpapiere vererbt werden, fällt dann später Abgeltungssteuer an?

gefragt von power07 am 04.11.2008 um 23:55 Uhr

Gilt der Zeitpunkt des Erbens als Erwerbszeitpunkt oder gilt der Erwerbszeitpunkt des Vererbenden? Die Frage gilt natürlich für wertpapiere die bereits vor 2009 angeschafft sind!

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Finanzen x 23.616 Steuer x 2.322 Erbe x 775 Abgeltungssteuer x 222 Wertpapiere x 86

LittleArrow
beantwortet von LittleArrow am 5. November 2008 01:07
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Der Erbe muß natürlich für die geerbten Wertpapiere Abgeltungssteuer zahlen (wie alle anderen Inhaber auch). Auf die Kursgewinne muß er keine Abgeltungssteuer bezahlen, wenn der Erblasser die Wertpapiere vor dem 01.01.2009 erworben hat und die 12monatige Spekulationsfrist abgelaufen ist.

Der Erbe muß allerdings einen Nachweis über den Wertpapiererwerb des Erblassers vor dem o.a. Datum erbringen. Diesen Nachweis kann er unter Vorlage des Erbscheins bei der bislang depotführenden Bank des Erblassers beantragen, die dementsprechend die Bank des Erben informiert.

Die Aspekte der Erbschaftssteuer spielen m.E. für die Frage der Abgeltungssteuer keine gesonderte Rolle.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 5. November 2008 09:57
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Für den Veräußerungsgewinn ("Spekulationsgewinn") gilt der Tag der Anschaffung durch den Erblasser.

http://www.wer-weiss-was.de/app/archive/show/4853889?special=id#4853889

Für die Erbschaftsteuer der Kursd am Todestag.


bkanu
beantwortet von bkanu am 5. November 2008 00:33
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ja

und Erbschaftssteuer, selbst dann, wenn die Aktein zum Zeitpunkt des Todes viel höher standen, als zum Zeitpunkt, wenn die Aktien "den Erben" erreichen - also tatsächlich verfügbar sind


Scheesama
beantwortet von Scheesama am 4. November 2008 23:59
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Für den Vererbenden gilt der Erwerbszeitpunkt. Der Erbe zahlt dann ggf. Erbschaftssteuer.


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