Meine Großeltern genießen ihren Ruhestand und bekommen monatlich ihre Rente. Aber woher wissen die beiden überhaupt, dass sie ihre maximale Rente erhalten, die ihnen auch zur Verfügung steht? Ich habe gehört, dass man zum Beispiel nicht seine volle Rente erhält, wenn man den Rentenantrag zu spät einreicht. Stimmt das?
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Ne, das stimmt natürlich nicht. Das Rentenkonto für alle Arbeitnehmer wird kontinuierlich weiter geführt, bis zum Stichtag, an dem der Eintritt ins Rentenalter beginnt.
Reicht der Arbeitnehmer die Rente nicht ein, dann meldet sich die Rentenversicherung. Darüber hinaus erhält man regelmäßig Post von der Rentenversicherung, um Fehlzeiten u.ä. im Versicherungsverlauf klären zu können.
Also, die Angst ist unbegründet. Rentner und Rentnerinnen werden von der Rentenversicherung nicht beschummelt. Vorausgesetzt sie arbeiten an der lückenlosen Zeiten der Einzahlungen mit.
Es gibt einen möglichen Fall, bei dem sich durch die verspätete Antragstellung die Altersrente verringert.
Ist schwierig zu erklären, will es aber versuchen.
Versicherter erfüllt alle Voraussetzungen um die Altersrente, als Schwerbehinderter, mit 60 Jahren zu bekommen, er hat den so genannten Vertrauensschutz.
Wenn dieser Versicherte nun mit z. Bsp. 57 oder 58 Jahren, aus Gesundheitsgründen, eine Erwerbsminderungsrente beantragt, werden ihm für die vorzeitige Inanspruchnahme 10,8% von seiner Rente abgezogen.
Diese 10,8% werden als Ausgleich für die Jahre NACH dem 60. Lebensjahr bewertet - um genau zu sein - 0,3 % x 36 Monate = 10,8%. Diese 36 Monate stehen für die Zeit vom 60. - 63. Lebensjahr.
Wenn dieser jemand nun seine Erwerbsminderungsrente über das 60. Lebensjahr hinaus bestehen lässt und auf die frühzeitige Beantragung der Altersrente verzichtet, bleiben ihm diese Abzüge lebenslänglich erhalten.
War er so schlau seinen Antrag auf Altersrente einige Monate vor seinem 60. Lebensjahr zu stellen, fällt die Erwerbsminderungsrente weg und er erhält Altersrente ohne Abzüge.