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Wen müsste ich verklagen?

gefragt von Kriecher am 24.05.2009 um 12:49 Uhr

Gestern war ich mit meinem Vater einkaufen und habe mich beim Einpacken der Lebensmittel mit dem Pappiersackerl geschnitten. Angenommen ich wäre US-Staatsbürger und mir wäre das in den vereinigten Staaten passiert. Wen müsse ich da verklagen? LG, Kriecher

27 Stimmen : Meinen Vater (4) ; Die Verkäuferin (0) ; Den Sackerlhersteller (9) ; Die Firma, der das Geschäft gehört (3) ; Wen anders: (11)
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morefunhoney
beantwortet von morefunhoney am 24. Mai 2009 12:50
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Wer solche Kinder in die Welt setzt gehört bestraft...

abgestimmt für: Meinen Vater
Kommentar von Simple_avatar8smallMarianina am 24. Mai 2009 12:52

hahaha xD


Formatter
beantwortet von Formatter am 24. Mai 2009 12:52
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Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn das Kind noch nicht die notwendige geistige Reife zeigt, darf es keinen Zugang zu gefaehrlichen Gegenstaenden wie z. B. Papiertueten bekommen.

abgestimmt für: Meinen Vater
Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 12:58

Genau, ich sag doch, ich hab nen schlechten Vater :P


stefvol
beantwortet von stefvol am 24. Mai 2009 12:52
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die Firma, die vergessen hat dir Dummbeutel schnittfeste Sicherheitshandschuhe kostenlos zur Verfügung zu stellen

abgestimmt für: Wen anders:
Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 12:58

jepp


Kolibri
beantwortet von Kolibri am 24. Mai 2009 13:08
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O.K. - in den USA gibts wirklich die dollsten Urteile... ;) Aber in Deinem Fall hättest Du selbst dort schlechte Karten! Du müsstst schon (wem auch immer) eine Absicht oder Fahrlässigkeit nachweisen können!

So wohl nur Dich selbst - Dummheit gehört bestraft! ;)

abgestimmt für: Wen anders:

kreativkruemmel
beantwortet von kreativkruemmel am 24. Mai 2009 12:53
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verklag sie doch alle..also wirklich so eine frechheit dein armer finger...grins

abgestimmt für: Wen anders:
Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 12:56

genau, dann is die chance auch größer.. und außerdem sinds nich meine finger sondern mein untarm, ich hätte verblkuten können o.o.

Kommentar von 1d53deb0195375a75fedb4f9dc74ef7fsmallkreativkruemmel am 24. Mai 2009 12:58

dann sorry das ich rum geäppelt hab.aber dann weiss ich es nicht

Kommentar von tutenuggel am 24. Mai 2009 13:35

oder den Finger in der Nase abbrechen können... jooooo


marbeja
beantwortet von marbeja am 24. Mai 2009 12:53
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Den Oberbürgermeister. Der hat dann immer die Schuld.

abgestimmt für: Wen anders:
Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 12:56

haha, genau!


anonym
beantwortet von tutenuggel am 24. Mai 2009 13:34
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wie muß man denn dafür drauf sein??? nicht in der Lage seine Einkäufe selbsständig in die Papiertüte zu packen??? junge und dann nach de Möglichkeit suchen um da jemanden anderen dafür verantwortlich zu machen??? wo in gottes namen lernt man denn sowas??? verklag dann deinen vater , da er es versäumt hat dich "Lebenstauglich"auf's Einkaufen vor zu bereiten... meine fresse..wie untauglich..da muß der Mensch erstmal drauf kommen..

abgestimmt für: Meinen Vater

Skateboardman
beantwortet von Skateboardman am 24. Mai 2009 12:52
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Wie kann man nur Säcke herstellen an denen man sich schneiden kann >:-(

abgestimmt für: Den Sackerlhersteller
Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 12:57

die welt ist so grausam


anonym
beantwortet von lisa2 am 24. Mai 2009 12:51
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Man sollte deinen Vater verklagen! Auf welche Schule hat er dich bloß geschickt, dass du soetwas hier kund tust?

abgestimmt für: Meinen Vater

bjferstern
beantwortet von bjferstern am 24. Mai 2009 12:50
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Wenn die aber beweissen können das der fehler beim Geschäft oder beim Verkäüfer liegt sind sie aus der Sache raus(Ich glaube das zuminst).

abgestimmt für: Den Sackerlhersteller

bulli66
beantwortet von bulli66 am 24. Mai 2009 12:49
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kinderkram


waggerla
beantwortet von waggerla am 25. Mai 2009 12:51
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Als sich der Kläger an dem heißen Kaffee verbrannt hatte, der ihm beim Autofahren über die Hose schwupste, wurde auch nicht die Plastikbecherfirma verklagt, sondern MickyD, welche es unterlassen hatte, auf den Becher aufdrucken zu lassen, dass der Kaffee sehr heiß ist.

Die besten Chancen auf einen Sieg vor Gericht hast Du in Kalifornien und wahrscheinlich als Class Act, also im Verbund mit Leidensgenossen. Aber wahrscheinlich hätte der Papierschnitt noch ein größeres Nachspiel gebraucht, wie z.B. eine Blutvergiftung oder eine Amputation nach gleichzeitiger Infektion mit fleischfressenden Bakterien, um vor Gericht zu bestehen.

Noch was: die wenigsten Supermärkte in den USA lassen die Leute ihre Einkäufe selber in Tüten einpacken, sondern haben dafür extra Leute angestellt. Somit erübrigt sich das (vielleicht hat ja schon mal wer geklagt).

abgestimmt für: Die Firma, der das Geschäft gehört

anonym
beantwortet von paula211 am 25. Mai 2009 11:55
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Kauf dir halt einfach einen Stoffbeutel!!!


Nefusa
beantwortet von Nefusa am 25. Mai 2009 09:11
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Erstmal müssteste das nach Amerikanischem Recht machen.... aber nach deutschem recht den Ladenbesitzer... Er bedient sich der Dienste des "Sackerlherstellers" und haftet für den... Ist aber das dümmste was ich je gehört habe...

Wenn du auf nem salat ausrutschst ok... aber sowas....

abgestimmt für: Die Firma, der das Geschäft gehört

anonym
beantwortet von ninimaus am 24. Mai 2009 13:04
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börner frage^^

abgestimmt für: Wen anders:

marcel1986
beantwortet von marcel1986 am 24. Mai 2009 12:59
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abgestimmt für: Den Sackerlhersteller

Siam1
beantwortet von Siam1 am 24. Mai 2009 12:56
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Ha Ha, echt witzig.

abgestimmt für: Wen anders:

Raller
beantwortet von Raller am 24. Mai 2009 12:53
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abgestimmt für: Den Sackerlhersteller

anonym
beantwortet von Oli1992 am 24. Mai 2009 12:52
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Niemanden. Das ist das gleiche, als wenn du dir ein Rad kaufst und hinfällst. Da kannst du auch keinen verklagen...

abgestimmt für: Wen anders:
Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 12:57

doch, den stein auf der straße.


anonym
beantwortet von Oli1992 am 24. Mai 2009 12:52
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Niemanden. Das ist das gleiche, als wenn du dir ein Rad kaufst und hinfällst. Da kannst du auch keinen verklagen...

abgestimmt für: Wen anders:

GrueneFee
beantwortet von GrueneFee am 24. Mai 2009 12:51
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Niemanden, fürht zu nix.

abgestimmt für: Wen anders:

anonym
beantwortet von nuttnknopp am 24. Mai 2009 12:51
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mbmama
beantwortet von mbmama am 24. Mai 2009 12:51
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damas
beantwortet von damas am 24. Mai 2009 12:51
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svenmueller93
beantwortet von svenmueller93 am 24. Mai 2009 12:50
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FantaBlue
beantwortet von FantaBlue am 24. Mai 2009 12:50
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gar keinen. niemand trifft schuld dass du dich selbst geschnitten hast.

abgestimmt für: Wen anders:
Kommentar von Kriecher am 24. Mai 2009 12:51

Du checkst das nicht!

Kommentar von 5ceb8ef1858da512e3d0aa6c3566215esmallFantaBlue am 24. Mai 2009 12:52

doch. es ist egal wen du verklagst. du würdest auf keinen grünen zweig damit kommen!


valentine41
beantwortet von valentine41 am 24. Mai 2009 12:50
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Dich selber für die hirnrissige Idee!

abgestimmt für: Wen anders:

miniwo
beantwortet von miniwo am 24. Mai 2009 12:49
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anonym
beantwortet von relict am 24. Mai 2009 12:49
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Gar keinen

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romeo27
beantwortet von romeo27 am 24. Mai 2009 12:49
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