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Wen ein Mensch Tod ist hat er dann doch das Copyright von seinem Bild?

gefragt von sveposvepo am 18.08.2008 um 14:07 Uhr

Wen ich z.b. eine Todesanzeige auf meiner Homepage machen würde von einem berühmten Star von dem ich irgendwann mal ein Foto gemacht hätte und er jetzt Tod wäre dürfte ich ein Foto in die Todesanzeige machen. Ich kann es nicht besser erklären. Aber die Frage beschäftigt mich trodzdem.

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Homepage x 2.589 Mensch x 2.075 Bild x 1.659 Tod x 1.552 Copyright x 284 Star x 277 Todesanzeige x 11

dragon100
beantwortet von dragon100 am 18. August 2008 14:08
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Er hat Erben,die die Urheberrechte miterben.

Kommentar von 65ab604f8a132fd1bf04f10d201892casmallsvepo am 18. August 2008 14:09

Sorry ich Verstehe dich nicht :-(

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 18. August 2008 14:11

er tot....sohn/tochter bekommt erbe....sohn/tochter rechte über bild....du bild auf homepage....du verstoßen gegen urheberrechte

war das jetzt verständlicher?

Kommentar von 65ab604f8a132fd1bf04f10d201892casmallsvepo am 18. August 2008 14:12

Ja war es.

Kommentar von 65ab604f8a132fd1bf04f10d201892casmallsvepo am 18. August 2008 14:15

Aber was ist wen er das nicht in sein Erbe schreibt?

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 18. August 2008 14:13

DH, General gertrude II

Kommentar von 2497412f6c040a48195b25ce6d590405smallRepro am 18. August 2008 14:44

suuuuupeeeer! Könnte ich geschrieben haben!

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 18. August 2008 14:12

Wenn jemand stirbt und war ein Promi, diese/r hat Kinder oder Verwandte, dann erben seine Kinder/Verwandte die Urheberrechte mit.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 18. August 2008 14:14

Danke.Ich dachte schon,ich hätte einen am Brett.


Baiana
beantwortet von Baiana am 18. August 2008 14:09
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Das Copyright bei Bildern liegt bei demjenigen, der das Foto gemacht hat. Wenn Du Frau Merkel fotographierst, dann gehört das Foto Dir, nicht ihr. Wenn sie nun ableben sollte, dann darfst Du selbstverständlich das von Dir geschossene Foto verwenden, um Deiner Trauer Ausdruck zu geben.

.

Kurz: Von Dir geschossene Fotos darfst Du verwenden. Klar.

Kommentar von Simple_avatar4smallNautika am 18. August 2008 14:10

DH

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 18. August 2008 14:12

Sorry,auch nicht in jedem Fall.Du darfst auch nicht jeden fotographieren und "Deine2Fotos dann ins Netz stellen.

Das Ganze ist doch etwas komplizierter.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 18. August 2008 14:14

Mist. Auch wieder wahr - da könnte ja jeder einfach Bilder fremder Menschen ins Netz stellen und das ist ganz klar nicht erlaubt. Hm. Ich bin verwirrt.

Kommentar von 8459984bf1a31db42968acfeab28b825smallVanNelle am 18. August 2008 14:21

Du hast schon recht Baiana. Für Personen die ohnehin in der Öffentlichkeit stehen gilt das nur in Ausnahmefällen.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 18. August 2008 14:12

Und wie ist das dann mit dem "Recht am eigenen Bild"?

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 18. August 2008 14:16

Da sind wir dann beim Urheberrecht...lol

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 18. August 2008 14:20

Wenn ich eine einzelne Person fotografiere, gehört mir zwar das Foto, aber die Person verfügt immernoch über das Recht am eigenen Bild, und darf also nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden. D.h. ich darf auch niemanden ohne seine Zustimmung fotografieren. Ausnahme ist dann widerum wenn ich eine Gruppe fotografiere (ich glaube min. 3 oder 5 Personen), dann kann ich es auch so veröffentlichen. So haben wir es jedenfalls vor 11 Jahren in der Berufsschule gelernt.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 18. August 2008 14:14
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"Schutzdauer

Das Recht am eigenen Bild endet nicht nach dem Tod. Bis zu 10 Jahren danach ist weiterhin die Zustimmung der Ehegatten und der Kinder bzw. der Eltern nötig. Lediglich wenn auch diese nicht mehr leben, ist eine Veröffentlichung auch vor Ende der 10-Jahres-Frist erlaubt (Vgl. Branahl, S. 162).

Ausnahmeregelungen

Ohne Erlaubnis sind Veröffentlichungen von Bildnissen bei folgenden Ausnahmen rechtmäßig (§23 KunstUrhG):

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstige Örtlichkeiten erscheinen;

  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

Zu den Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte zählen beispielsweise Fotografien von Spitzenpolitiker, Filmschauspieler, Dichter, Wissenschaftler (absolute Personen der Zeitgeschichte) oder Personen, die durch ihr Verhalten in bestimmten Situationen öffentliches Aufsehen erregen (relative Personen der Zeitgeschichte) (Vgl. Branahl, S. 165f.). Sie dürfen veröffentlicht werden, wenn ein öffentliches Informationsinteresse an diesen Personen vorliegt. Für Kinder von Prominenten gilt ein besonderer Schutz: Eine Abbildung gemeinsam mit ihren Eltern ist nur bei offiziellen Empfängen erlaubt (Vgl. SPC Teia Lehrbuch Verlag GmbH, S. 481)." http://kuerzer.de/fksWdRSpA

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 18. August 2008 14:17

Super! Wieder was gelernt!


Haaza
beantwortet von Haaza am 18. August 2008 14:09
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das hat er mindestens 100 Jahre lang

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 18. August 2008 14:12

So viele Jahre hatte ich bei Musik auch in Erinnerung, war mir aber nicht ganz sicher, deswegen, habe ich "nur" jahrzehntelang geschrieben. DH!

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 18. August 2008 14:14

Ich habe einfach Musik mit "Bild" gleichgesetzt...

genaues weiß ich nicht, schien mir bloß plausibel...


rain23
beantwortet von rain23 am 18. August 2008 15:07
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die Urheberrechte wird dann den Erben zugeteilt. Demnach müßtest du dir das Ok bei den Erben holen

Kommentar von 65ab604f8a132fd1bf04f10d201892casmallsvepo am 18. August 2008 16:47

Gute Antwort :-)


maiki01
beantwortet von maiki01 am 18. August 2008 14:17
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bis niemand mehr übrig ist. bestes beispiel Walt Disney


pippi60
beantwortet von pippi60 am 18. August 2008 14:09
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Bei Musik gilt es noch jahrzehntelang nach dem Tod. Ich denke, bei Fotos ist es ähnlich.


Kermit65
beantwortet von Kermit65 am 18. August 2008 14:09
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Nein, dass darfst du nicht ist meine Vermutung. Denn so könnte man von verstorbenen Menschen all mögliche Fotos veröffentlichen. Ich denke nicht das das legal ist!


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