svepo am 18.08.2008 um 14:07 Uhr
Wen ich z.b. eine Todesanzeige auf meiner Homepage machen würde von einem berühmten Star von dem ich irgendwann mal ein Foto gemacht hätte und er jetzt Tod wäre dürfte ich ein Foto in die Todesanzeige machen. Ich kann es nicht besser erklären. Aber die Frage beschäftigt mich trodzdem.

Das Copyright bei Bildern liegt bei demjenigen, der das Foto gemacht hat. Wenn Du Frau Merkel fotographierst, dann gehört das Foto Dir, nicht ihr. Wenn sie nun ableben sollte, dann darfst Du selbstverständlich das von Dir geschossene Foto verwenden, um Deiner Trauer Ausdruck zu geben.
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Kurz: Von Dir geschossene Fotos darfst Du verwenden. Klar.
DH
dragon100 am 18. August 2008 14:12 Sorry,auch nicht in jedem Fall.Du darfst auch nicht jeden fotographieren und "Deine2Fotos dann ins Netz stellen.
Das Ganze ist doch etwas komplizierter.
Baiana am 18. August 2008 14:14 Mist. Auch wieder wahr - da könnte ja jeder einfach Bilder fremder Menschen ins Netz stellen und das ist ganz klar nicht erlaubt. Hm. Ich bin verwirrt.
VanNelle am 18. August 2008 14:21 Du hast schon recht Baiana. Für Personen die ohnehin in der Öffentlichkeit stehen gilt das nur in Ausnahmefällen.
butz1510 am 18. August 2008 14:12 Und wie ist das dann mit dem "Recht am eigenen Bild"?
dragon100 am 18. August 2008 14:16 Da sind wir dann beim Urheberrecht...lol
Ysobel am 18. August 2008 14:20 Wenn ich eine einzelne Person fotografiere, gehört mir zwar das Foto, aber die Person verfügt immernoch über das Recht am eigenen Bild, und darf also nicht ohne Zustimmung veröffentlicht werden. D.h. ich darf auch niemanden ohne seine Zustimmung fotografieren. Ausnahme ist dann widerum wenn ich eine Gruppe fotografiere (ich glaube min. 3 oder 5 Personen), dann kann ich es auch so veröffentlichen. So haben wir es jedenfalls vor 11 Jahren in der Berufsschule gelernt.

"Schutzdauer
Das Recht am eigenen Bild endet nicht nach dem Tod. Bis zu 10 Jahren danach ist weiterhin die Zustimmung der Ehegatten und der Kinder bzw. der Eltern nötig. Lediglich wenn auch diese nicht mehr leben, ist eine Veröffentlichung auch vor Ende der 10-Jahres-Frist erlaubt (Vgl. Branahl, S. 162).
Ausnahmeregelungen
Ohne Erlaubnis sind Veröffentlichungen von Bildnissen bei folgenden Ausnahmen rechtmäßig (§23 KunstUrhG):
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstige Örtlichkeiten erscheinen;
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Zu den Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte zählen beispielsweise Fotografien von Spitzenpolitiker, Filmschauspieler, Dichter, Wissenschaftler (absolute Personen der Zeitgeschichte) oder Personen, die durch ihr Verhalten in bestimmten Situationen öffentliches Aufsehen erregen (relative Personen der Zeitgeschichte) (Vgl. Branahl, S. 165f.). Sie dürfen veröffentlicht werden, wenn ein öffentliches Informationsinteresse an diesen Personen vorliegt. Für Kinder von Prominenten gilt ein besonderer Schutz: Eine Abbildung gemeinsam mit ihren Eltern ist nur bei offiziellen Empfängen erlaubt (Vgl. SPC Teia Lehrbuch Verlag GmbH, S. 481)." http://kuerzer.de/fksWdRSpA
Baiana am 18. August 2008 14:17 Super! Wieder was gelernt!

das hat er mindestens 100 Jahre lang
pippi60 am 18. August 2008 14:12 So viele Jahre hatte ich bei Musik auch in Erinnerung, war mir aber nicht ganz sicher, deswegen, habe ich "nur" jahrzehntelang geschrieben. DH!
Haaza am 18. August 2008 14:14 Ich habe einfach Musik mit "Bild" gleichgesetzt...
genaues weiß ich nicht, schien mir bloß plausibel...

die Urheberrechte wird dann den Erben zugeteilt. Demnach müßtest du dir das Ok bei den Erben holen
svepo am 18. August 2008 16:47 Gute Antwort :-)

bis niemand mehr übrig ist. bestes beispiel Walt Disney

Bei Musik gilt es noch jahrzehntelang nach dem Tod. Ich denke, bei Fotos ist es ähnlich.

Nein, dass darfst du nicht ist meine Vermutung. Denn so könnte man von verstorbenen Menschen all mögliche Fotos veröffentlichen. Ich denke nicht das das legal ist!
Sorry ich Verstehe dich nicht :-(
er tot....sohn/tochter bekommt erbe....sohn/tochter rechte über bild....du bild auf homepage....du verstoßen gegen urheberrechte
war das jetzt verständlicher?
Ja war es.
Aber was ist wen er das nicht in sein Erbe schreibt?
DH, General gertrude II
suuuuupeeeer! Könnte ich geschrieben haben!
Wenn jemand stirbt und war ein Promi, diese/r hat Kinder oder Verwandte, dann erben seine Kinder/Verwandte die Urheberrechte mit.
Danke.Ich dachte schon,ich hätte einen am Brett.