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wen die eine 17 ist und der andere 18 dürfen sie dan heiraten

gefragt von GermanRockerGermanRocker am 06.07.2009 um 22:24 Uhr

Darf eine 17 jährige einen 18 jährigen heiraten

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Cocuss
beantwortet von Cocuss am 6. Juli 2009 22:24
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Hilfreichste Antwort

ab 16 mit der erlaubnis der eltern


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anonym
beantwortet von kretiundpleti am 6. Juli 2009 22:24
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Ja, wenn die Eltern einverstanden sind


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 6. Juli 2009 22:31
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Zwei Menschen von denen einer mindestens 18 Jahre und der andere mindestens 16 Jahre ist, können heiraten. Nicht die Eltern genehmigen das sondern das Familiengericht bei dem der nicht volljährige Partner eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit beantragen muss. Die Eltern können widersprechen, aber das Familiengericht prüft die Begründung der Eltern für den Widerspruch. Haben die Eltern keine triftigen Gründe gegen eine Heirat, dann kann das Familiengericht eine solche Hochzeit genehmigen ohne dass die Eltern einverstanden sind.

Allerdings ist eine solche Frühehe nicht empfehlenswert. Es gibt für Minderjährige heutzutage durchaus die Möglichkeit Partnerschaften zu leben, ohne gleich den Partner heiraten zu müssen. Es ist sicher besser, erstmal ein wenig zu experimentieren.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 6. Juli 2009 22:25
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Nicht mündig,nicht ohne Erlaubnis der Eltern. Aber warum willst du heiraten, zusammenziehen ist besser.


kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 6. Juli 2009 22:25
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Nur mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten


anonym
beantwortet von xylandia am 6. Juli 2009 22:24
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Mit Elterneinverständnis, da sie ja minderjährig ist.


wondergirl
beantwortet von wondergirl am 6. Juli 2009 22:25
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theoretisch darfst du ja ab 16 mit erlaubnis der eltern heiraten und eine beziehnung zwischen einer 17jährigen und einem 18jährigen ist ja auch erlaubt also würde ich sagen mit der erlaubnis der eltern schon ja


anonym
beantwortet von Laura2004 am 6. Juli 2009 22:24
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nur mit einwilligung der eltern, glaube ich.


eddali
beantwortet von eddali am 6. Juli 2009 22:24
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nein dürfen sie nicht, beide müssen mindestens 18 sein, zumindest nicht in Deutschland

Kommentar von 7246a0378bc0fce9251c5dbf869933b9smallwondergirl am 6. Juli 2009 22:26

stimmt nicht....16 mit erlaubnis der eltern


anonym
beantwortet von lalalaura am 15. Oktober 2009 17:48
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wie von meinen vorgängernn gesagt: ab 16 mit erlaubnis der elltern...


eddali
beantwortet von eddali am 6. Juli 2009 22:29
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ich habe mich geirrt sorry,

Die Ehe soll grundsätzlich nicht vor Eintritt der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, eingegangen werden. Ausnahmsweise können auch Personen heiraten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist. Notwendig ist hierzu eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts) für den Minderjährigen. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem Minderjährigen auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) oder sonstige Inhaber der Personensorge an. Bei Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.


anonym
beantwortet von Madflash am 6. Juli 2009 22:25
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Ja es geht. Es gibt auch jüngere die heiraten


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