GermanRocker am 06.07.2009 um 22:24 Uhr
Darf eine 17 jährige einen 18 jährigen heiraten

Zwei Menschen von denen einer mindestens 18 Jahre und der andere mindestens 16 Jahre ist, können heiraten. Nicht die Eltern genehmigen das sondern das Familiengericht bei dem der nicht volljährige Partner eine Befreiung von der Voraussetzung der Volljährigkeit beantragen muss. Die Eltern können widersprechen, aber das Familiengericht prüft die Begründung der Eltern für den Widerspruch. Haben die Eltern keine triftigen Gründe gegen eine Heirat, dann kann das Familiengericht eine solche Hochzeit genehmigen ohne dass die Eltern einverstanden sind.
Allerdings ist eine solche Frühehe nicht empfehlenswert. Es gibt für Minderjährige heutzutage durchaus die Möglichkeit Partnerschaften zu leben, ohne gleich den Partner heiraten zu müssen. Es ist sicher besser, erstmal ein wenig zu experimentieren.
Nicht mündig,nicht ohne Erlaubnis der Eltern. Aber warum willst du heiraten, zusammenziehen ist besser.
Mit Elterneinverständnis, da sie ja minderjährig ist.

theoretisch darfst du ja ab 16 mit erlaubnis der eltern heiraten und eine beziehnung zwischen einer 17jährigen und einem 18jährigen ist ja auch erlaubt also würde ich sagen mit der erlaubnis der eltern schon ja

nein dürfen sie nicht, beide müssen mindestens 18 sein, zumindest nicht in Deutschland
wondergirl am 6. Juli 2009 22:26 stimmt nicht....16 mit erlaubnis der eltern
wie von meinen vorgängernn gesagt: ab 16 mit erlaubnis der elltern...

ich habe mich geirrt sorry,
Die Ehe soll grundsätzlich nicht vor Eintritt der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, eingegangen werden. Ausnahmsweise können auch Personen heiraten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist. Notwendig ist hierzu eine Befreiung des Amtsgerichts (Familiengerichts) für den Minderjährigen. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben dem Minderjährigen auch dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) oder sonstige Inhaber der Personensorge an. Bei Ausländern können weitere oder andere Voraussetzungen zu beachten sein.