spatzi am 28.05.2008 um 22:07 Uhr
Mal angenommen, ich habe eine Kneipe oder einen Laden in einem kriminell virulenten Stadtbezirk. Wenn da jemand reinkommt und Schutzgeld will, was mach ich da?
Frage: mache ich mich strafbar, wenn ich in Deutschland Schutzgeld zahle?
Frage: ist eine Versicherung eigentlich günstiger? Also die Frage: ist es aus betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Gründen besser, das Schutzgeld der Versicherung oder den neuen "Freunden" zu zahlen?
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Du wendest Dich ans LKA Abt. Organisierte Kriminalität.

Du solltest besser eine Kneipe in einem anderen Viertel betreiben! Sonst kommt man vermutlich um Schutzgelder trotz Versicherung nicht herum... Steuerlich absetzbar sind Schutzgelder sicher nicht!
regideur am 28. Mai 2008 22:14 Wie den auch? Ich kenne keinen Erpresser der Quittungen ausstellt.

Einmal zahlen= immer zahlen, nein auf schnellsten Wege Anzeige bei der Polizei.

Je gefährlicher die Typen aussehen, die da reinkommen, desto eher würde ich Schutzgeld bezahlen. Ich würde aber am ehesten einfach eine bewaffnete Bürgerwehr gründen und mich so selber schützen;)
spatzi am 28. Mai 2008 22:26 wie komm ich denn dann an die Waffen??

Betriebswirtschaftlich und strafrechtlich gesehen ist es am Besten, sofort die Polizei zu rufen.
LG
Wieselchen
spatzi am 28. Mai 2008 22:27 Naja ich weiss nich, und wenn sie billiger sind als die Versicherung?
Wieselchen1 am 28. Mai 2008 22:31 Und wenn sie immer mehr fordern oder ihr Geld nicht wert sind? Willst du dann mit der Begründung zur Polizei, dass sie dich bei ihrer Erpressung betrogen haben?
LG
Wieselchen
spatzi am 28. Mai 2008 22:42 Aber Versicherungen sind doch im Grunde auch kriminelle Unternehmen, die kassieren und nicht bezahlen wollen.

Einer Versicherung zahlt man kein Schutzgeld und sie schützt auch nicht davor, vor dem dich die "neuen Freunde" schützen würden! Davor schützt dich die Polizei!
Einzig richtige Möglichkeit.
Strafbar macht sich nicht nur, wer eine Straftat begeht, sondern auch wer sie nicht verhindert, sie duldet oder sogar unterstützt.