Llimbuurg am 03.09.2009 um 16:06 Uhr
Wem wird eigentlich im Todesfall meine private Rentenversicherung ausgezahlt? Muss man das festlegen? Wenn ja, was passiert, wenn man niemanden festgelegt hat?

Grundsätzlich benötigt amn für eine korrekte Antwort die Kenntnis der Tarifbedingungen.
Es gibt immer 2 Hauptvarianten sowohl vor als auch nach Rentenbezug. Vor Rentenbezug könnte der Vertrag enden und die eingezahlten Beiträge sind weg oder werden abzüglich der Gebühren plus Zinsen ausgezahlt. Nach Rentenbezug wird die Rente an die Erben/Bezugsberechtigte/Hinterbleibene ausgezahlt, sofern die vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, endet die Zahlung. Wurde eine Hinterbliebenen Zusatzversorgung eingeschlossen, können diese die Rente sowohl vor als auch nach dem Rentenbezugszeitpunkt übernahmen/weiter erhalten.
wenn du niemand festlegst, dann die gesetzlichen Erben

Deinen Erben, also Kindern oder nächsten Familienmitgliedern

also ich gehe davon aus das die rentenver. privat ist also keine rürup riester oder betribliche altersvorsorge. und damit in der 3ten schicht ist(alterseinkünftegesetzt), da unterscheidet mann in der ansparphase und der leistungsphase. in der ansparphase bekommen entweder deine angehörigen oder die person die in der police festgelegt ist die kohle entweder den rückkaufswert oder die eingezahlten beiträge (bei vereinbartem todesfallschutz + die versicherungssumme abzuglich dem risikobeitrag(auch für anderen risikoschutz z.b. BU)) in der leistungsphase wird eine rentengarantiezeit festgelegt und die hinterbliebenen oder die festgelegte person bekommen dann für diese zeit(restzeit) die rente weiter gezahlt bsp.: du gehst mit 60. in rente rentengarantiezeit 30 jahre und stirbst mit 70. da bekommen sie noch 20 jahre lang die rente gezahlt. aber du bekommst sie ein leben lang d.h. auch wenn du 100 jahre wirst. lg malli

Todesfall in der Ansparphase
Bei Ableben in der Ansparphase tritt der Erbe in die Rechte des Erblassers ein. Dem Erben stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:
Auszahlung
Zusätzlich zum aktuellen Depotwert kommt eine Versicherungsleistung in Höhe von einem Prozent der Beitragssumme (Jahresprämie x Prämienzahldauer maximiert mit dem 50-fachen der Jahresnettoprämie) zur Auszahlung. Achtung: Nachversteuerung!
Prämienfrei weiterführen
Der Vertrag kann ohne steuerliche Auswirkung prämienfrei bis zum Laufzeitende weitergeführt werden. Die Kapitalgarantie bleibt erhalten.
Prämienpflichtig weiterführen
Dies ist vom Erben nur dann möglich, wenn er selbst keine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge besitzt oder die Höchstbemessung nicht ausnützt.
paps1959 am 3. September 2009 21:31 zumindest dürfte das auf Ihre tarife zuitreffen und ergibt sinn.
um was für eine versicherung handelt es sich genau? ohne staatliche zuschüsse? keine Betriebliche altersvorsorge, keine riester und keine rurüp rente?
da steht aber alles drinnen ;) http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenversicherung_(Erlebensversicherung)

das wird festgelgt und zwar wenn du den Rentenvertrag abschließt.
denke mal deinen Kindern (solltest du welche haben) in Form von Halbwaisenrente und/oder deiner Frau in Form von Witwenrente??

Deine private wird niemandem ausgehändigt. Einzig und alleine Deine Frau / Dein Mann bekommt eine Witwenrente, die pauschal und dem Einkommen des Verstorbenen vergeben wird.