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Wem wird meine private Rentenversicherung ausbezahlt wenn ich sterbe?

gefragt von LlimbuurgLlimbuurg am 03.09.2009 um 16:06 Uhr

Wem wird eigentlich im Todesfall meine private Rentenversicherung ausgezahlt? Muss man das festlegen? Wenn ja, was passiert, wenn man niemanden festgelegt hat?

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paps1959
beantwortet von paps1959 am 3. September 2009 21:36
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Hilfreichste Antwort

Grundsätzlich benötigt amn für eine korrekte Antwort die Kenntnis der Tarifbedingungen.

Es gibt immer 2 Hauptvarianten sowohl vor als auch nach Rentenbezug. Vor Rentenbezug könnte der Vertrag enden und die eingezahlten Beiträge sind weg oder werden abzüglich der Gebühren plus Zinsen ausgezahlt. Nach Rentenbezug wird die Rente an die Erben/Bezugsberechtigte/Hinterbleibene ausgezahlt, sofern die vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, endet die Zahlung. Wurde eine Hinterbliebenen Zusatzversorgung eingeschlossen, können diese die Rente sowohl vor als auch nach dem Rentenbezugszeitpunkt übernahmen/weiter erhalten.


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Mismid
beantwortet von Mismid am 3. September 2009 16:17
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wenn du niemand festlegst, dann die gesetzlichen Erben

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 3. September 2009 16:55

so nicht anders ;)

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 3. September 2009 21:30

zu unterscheiden sind Tarif, Todesfall vor oder nach Rentenbezug und vereinbarte Rentengarantiezeit.


reiterhexe
beantwortet von reiterhexe am 3. September 2009 16:08
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Deinen Erben, also Kindern oder nächsten Familienmitgliedern


malli
beantwortet von malli am 4. September 2009 09:24
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also ich gehe davon aus das die rentenver. privat ist also keine rürup riester oder betribliche altersvorsorge. und damit in der 3ten schicht ist(alterseinkünftegesetzt), da unterscheidet mann in der ansparphase und der leistungsphase. in der ansparphase bekommen entweder deine angehörigen oder die person die in der police festgelegt ist die kohle entweder den rückkaufswert oder die eingezahlten beiträge (bei vereinbartem todesfallschutz + die versicherungssumme abzuglich dem risikobeitrag(auch für anderen risikoschutz z.b. BU)) in der leistungsphase wird eine rentengarantiezeit festgelegt und die hinterbliebenen oder die festgelegte person bekommen dann für diese zeit(restzeit) die rente weiter gezahlt bsp.: du gehst mit 60. in rente rentengarantiezeit 30 jahre und stirbst mit 70. da bekommen sie noch 20 jahre lang die rente gezahlt. aber du bekommst sie ein leben lang d.h. auch wenn du 100 jahre wirst. lg malli


Mikrofon
beantwortet von Mikrofon am 3. September 2009 19:33
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Todesfall in der Ansparphase

Bei Ableben in der Ansparphase tritt der Erbe in die Rechte des Erblassers ein. Dem Erben stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

Auszahlung Zusätzlich zum aktuellen Depotwert kommt eine Versicherungsleistung in Höhe von einem Prozent der Beitragssumme (Jahresprämie x Prämienzahldauer maximiert mit dem 50-fachen der Jahresnettoprämie) zur Auszahlung. Achtung: Nachversteuerung! Prämienfrei weiterführen Der Vertrag kann ohne steuerliche Auswirkung prämienfrei bis zum Laufzeitende weitergeführt werden. Die Kapitalgarantie bleibt erhalten.
Prämienpflichtig weiterführen Dies ist vom Erben nur dann möglich, wenn er selbst keine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge besitzt oder die Höchstbemessung nicht ausnützt.

Kommentar von A84910c2e837e3ef6b552ac91ec09eafsmallpaps1959 am 3. September 2009 21:31

zumindest dürfte das auf Ihre tarife zuitreffen und ergibt sinn.


PlayaNr1
beantwortet von PlayaNr1 am 3. September 2009 16:55
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um was für eine versicherung handelt es sich genau? ohne staatliche zuschüsse? keine Betriebliche altersvorsorge, keine riester und keine rurüp rente?

da steht aber alles drinnen ;) http://de.wikipedia.org/wiki/Rentenversicherung_(Erlebensversicherung)


Wally1
beantwortet von Wally1 am 3. September 2009 16:10
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das wird festgelgt und zwar wenn du den Rentenvertrag abschließt.


anonym
beantwortet von Helgina am 3. September 2009 16:09
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denke mal deinen Kindern (solltest du welche haben) in Form von Halbwaisenrente und/oder deiner Frau in Form von Witwenrente??

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. September 2009 16:19

nein!

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayaNr1 am 3. September 2009 16:55

gebe mismid recht sprich...das ist gesetzlich was du meinst


Mikrofon
beantwortet von Mikrofon am 3. September 2009 16:08
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Deine private wird niemandem ausgehändigt. Einzig und alleine Deine Frau / Dein Mann bekommt eine Witwenrente, die pauschal und dem Einkommen des Verstorbenen vergeben wird.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. September 2009 16:18

da stimmt doch überhaupt nichts davon

Kommentar von 6d7ffa97fcb565a25dda1867aaff2372smallMikrofon am 3. September 2009 19:35

Weiter unten gibt's die genauere Erläuterung.


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