Wem steht das Inventar und das Auto zu, wenn der Erblasser lediglich verfügt hat, A und B bekommen die Immobilie und C und D das Barvermögen?

4 Antworten

Wenn nicht anders verfügt, dann werden Dinge  gem. der Erbfolge anteilig aufgeteilt. An erster Stelle stehen hier die Kinder des Verstorbenen, und falls diese ebenfalls schon verstorben sind, dann deren Kinder.

Ich würde fast sagen, dass Inventar gehört zur Immobilie aber sollten Wertsachen zum Beispiel nicht Ortsfeste Edelmetalle enthalten sein, zählt das zu Barvermögen. 

Der Nachlass steht den Erben bis zur Teilung gemeinschaftlich im Verhältnis der Erbteile zu.

Bezüglich des Verfügungen muß man zwischen einer Teilungsanordnung mit wertmäßigen Ausgleich und Vorausvermächtnissen ohne wertmäßigen Ausgleich unterscheiden.

Das wäre dann gemeinschaftliches Erbe.