Durch einen Unfall bin ich schwerbehindert und habe eine Unfallversicherungssumme von ca. 40.000 € erhalten. Meine Frau will nun die Scheidung und die Hälfte von der Unfallversicherungssumme haben. Das Geld ist auf ein gemeinsames Konto angelegt. Wem steht die Summe zu? Dem Beschädigten oder jedem die Hälte (Zugewinngemeinschaft)?
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Leistungen aus einer Unfallversicherung gehören leider zum Endvermögen des betreffenden Ehepartners; allerdings besteht u.U. die Möglichkeit nach § 1381 BGB den Zugewinnausgleich insoweit zu verweigern, als das Geld für die Sicherung der Existenz benötigt wird; dies zu klären erfordert aber die Einschaltung eines Anwaltes.
Eine private Unfallversicherung ist nicht nur für berufliche Risikogruppen und aktive Sportler empfehlenswert, sondern bringt auch dem durchschnittlichen Verbraucher Vorteile. Besonders sinnvoll ist der Abschluss einer Unfallversicherung auch für Handwerker oder Berufskraftfahrer, als Angehörige einer Risikogruppe und für Menschen, die keine Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung leisten konnten. Die Leistungen der einzelnen Versicherer variieren stark, darum lohnt es sich, die verschiedenen Angebote genau zu prüfen. Häufig werden Familientarife mit 20% günstigeren Beiträgen angeboten. Ein Vergleich lohnt sich also. Tipp: da kann man vergleichen http://versicherung.info-kredit.com/unfallversicherung.php