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Wem obliegt Räum- und Streupflicht? Dem Mieter oder Vermieter?

gefragt von cashflowmaster am 21.11.2008 um 15:11 Uhr

Gerade bei den jetztigen Schneefällen ist es interessant zu wissen, wer raus in die Kälte muss.


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Senny74
beantwortet von Senny74 am 21. November 2008 15:14
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Grundsätzlich ist der Eigentümer oder Vermieter für den Winterdienst zuständig. Er kann diese Aufgabe per Mietvertrag oder Hausordnung den Mietern übertragen. Dennoch bleibt der Vermieter mitverantwortlich und muss kontrollieren, ob das Räumen und Streuen auch klappt. Beruf oder Krankheit entbinden übrigens nicht von der Räumpflicht. In diesem Fall muss für Ersatz gesorgt werden.

http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~E6836789541244A74AD...


wernilein
beantwortet von wernilein am 21. November 2008 15:12
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schau mal in deinen Mietvertrag ,was da steht..


anonym
beantwortet von torero1 am 21. November 2008 15:13
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Eigentlich muss der Eigentümer oder Vermieter den Winterdienst organisieren. Allerdings kann er kann das per Mietvertrag oder Hausordnung auf den Mieter überwälzen.


anonym
beantwortet von mistral1 am 21. November 2008 15:15
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Selbst wenn es per Mietvertrag delegiert worden ist,muss der Vermieter kontrollieren, ob das Räumen und Streuen hinhaut. Er ist also weiter mitverantwortlich.


Weichei4711
beantwortet von Weichei4711 am 21. November 2008 15:12
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Ist im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung geregelt. Wir haben einen Hausmeister der alles macht.


Zakalwe
beantwortet von Zakalwe am 21. November 2008 15:13
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Dem Hausbesitzer. Der kann die Pflicht aber an seine Mieter weitergeben (Hausordnung).

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 21. November 2008 15:14

kommt drauf an wo ich damals in wurzen gewohnt habe hat dies die stadtverwaltung gemacht und das generell in der stadt und alle mieter egal in welchen haus haben dies geringfühig auf die miete bekommen von ihren jeweiligen vermietern oder hausverwaltern


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 21. November 2008 15:12
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Immer die, die da wohnen.

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 21. November 2008 15:12

stimmt nicht

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 21. November 2008 15:13

..es könte ja sein das die Räumpflicht an eine Firma übertragen wurde,diese sollte dem Mieter aber bekannt sein,oder?

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 21. November 2008 15:14

ich gehe mal davon aus, das nichts im Mietvertrag steht (sonst würde nicht gefragt) und von daher ist der Bewohner verpflichtet zu kehren und zu räumen.

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 21. November 2008 15:16

ich schätze das regelt jeder anders überall

Kommentar von Simple_avatar8smallflamingstar am 21. November 2008 15:18

ja. Bei meinen Schwiegereltern im Haus räumen die Mieter abwechselnd. Es ist wirklich unterschiedlich.

Kommentar von 926a47f5e58dc9322d303dbc072e0f73smallTekken76 am 21. November 2008 15:20

ok wie gesagt macht jeder anders, also ich selber habe es in meinen ganzen letzten 15 jahren die ich eine wohnung habe nicht erlebt und bin in der zeit bestimmt schon 5 mal umgezogen, sicherlich eine kannbestimmung wobei ich es schön finde wenn sich alle mieter einig sind und einen etat machen wie früher lächel da kommt ein wenig nachbarschaftsfreude wieder auf


Tekken76
beantwortet von Tekken76 am 21. November 2008 15:12
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müsste im mietvertrag stehen also bei uns wird geräumt und gestreut vorm haus, ist auch im mietvertrag so drin


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 21. November 2008 16:20
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Wird meist per Mietvertrag auf den Mieter übertragen ! Nicht vergessen, bis zur Mitte der Straße!

Kommentar von C6072ad52c366f0eb4b78d742522df61smallabibremer am 2. März 2009 14:51

und die dächer der umherstehenden autos müssen auch besenrein sein!


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